Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.02.1994

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,19126
OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1993,19126)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1993 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1993,19126)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1993,19126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Eintritt der Berufsunfähigkeit wegen degenerativer Veränderungen der Wirbelsäule und anderer Gelenke

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Berufsunfähigkeit und Verweisbarkeit einer selbständigen Masseurin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Die Umorganisation muß dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden sein (Senat VersR 1992, 1076; BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]; vgl. auch OLG Hamm VersR 90, 605; Prölss/Martin/Voit, a.a.O., BUZ § 2 Anm. 2 c jeweils m.w.N.).

    Richtig ist hier nur, daß keine bedingsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte zwar seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann, er aber in einer sogenannten Vergleichstätigkeit zu mehr als halbschichtiger Arbeit in der Lage ist (BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]).

    Hierbei hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine ungünstige Situation auf dem Arbeitsmarkt außer Betracht zu bleiben, weil die Berufungsunfähigkeitsversicherung keinen Schutz des Arbeitsfähigen vor arbeitsmarktbedingter Arbeitslosigkeit verspricht (BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]).

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Berufsunfähigkeit in der auch von der Beklagten übernommenen Definition der MBB-BUZ aus dem Jahr 1975 (VerBAV 75, 2) ist ein eigenständiger juristischer Begriff und darf nicht mit der Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden (BGH VersR 1992, 1386 [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91] ).

    Dies aber ist für eine sachgerechte Gutachtenerstattung hier unumgänglich (vgl. dazu BGH VersR 1992, 1386 [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91] ).

    Vielmehr muß der Versicherer eine hinreichende Konkretisierung vornehmen und darf sich nicht mit allgemeinen Hinweisen auf bestehende Berufsbilder begnügen (BGH VersR 1992, 1386 [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91] ).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Hier bedarf es jedoch einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit nicht ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist, den der Versicherte nach § 2 BB-BUZ gerade nicht hinzunehmen braucht (BGH VersR 1988, 234 [BGH 11.11.1987 - IV a ZR 240/86]).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH VersR 1988, 234 [BGH 11.11.1987 - IV a ZR 240/86]), der bislang auch der Senat gefolgt ist, gehört es zum schlüssigen Klagvortrag, daß der Versicherte darlegt, auch keine Vergleichstätigkeit zu mehr als 50 % erbringen zu können.

  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Die Umorganisation muß dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden sein (Senat VersR 1992, 1076; BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]; vgl. auch OLG Hamm VersR 90, 605; Prölss/Martin/Voit, a.a.O., BUZ § 2 Anm. 2 c jeweils m.w.N.).

    Möglicherweise beschränkt sich die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH VersR 1991, 1359 [OLG Düsseldorf 26.06.1990 - 4 U 201/89] ) erwogene Obliegenheit zur Entlassung oder Neueinstellung zutreffender Weise auf den Austausch von Funktionsträgern, um dem Betriebsinhaber den Wechsel in andere Aufgabenbereiche, die er noch bewältigen kann, zu ermöglichen (vgl. auch OLG Hamm r + s 1990, 31).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 12 U 234/89

    Berufsunfähigkeit eines mitarbeitenden Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Versicherte konkret noch befähigt ist, seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise wertbildend einzusetzen (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).

    Hierzu reicht die bloße Nennung einer Berufstätigkeit nicht aus (Senat VersR 1992, 1075 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).

  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Der Senat geht dabei davon aus, daß es dem Versicherungsnehmer, der als bislang mitarbeitender Betriebsinhaber Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit geltend macht, obliegt, vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, wie sein Betrieb bislang organisiert gewesen ist und in welcher Art und in welchem Umfang er darin vor seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung mitgearbeitet hat (BGH VersR 1991, 1358 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 145/90] ).

    Die Berufsunfähigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers setzt weiter voraus, daß die Tätigkeitsfelder, in denen er mit seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung in seinem Betrieb noch arbeiten kann, ihm keine Betätigungsmöglichkeiten lassen, die die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen (BGH VersR 1991, 1358 [BGH 25.09.1991 - IV ZR 145/90] ).

  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, daß die Verweistätigkeit - im Sinne einer Obergrenze - nicht mehr an Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern darf als diejenigen, über die der Versicherte verfügt (Prölss/Martin/Voit, a.a.O., BUZ § 2 Anm. 3 b) und zudem - im Sinne einer Untergrenze - sich nicht mit deutlich geringeren Kenntnissen und Fähigkeiten spürbar unter dem Niveau des bislang ausgeübten Berufs begnügen darf (BGH VersR 1986, 1113).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89

    Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Als Vergleichberuf kommen nur solche Tätigkeiten in Betracht, die der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen bzw. sie - könnten sie ausgeübt werden - ermöglichten (BGH VersR 1990, 885 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 43/89] ).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 112/91

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Dabei spielt das zu erzielende Einkommen - unter Berücksichtigung, daß eine 50 % nicht erreichende Berufsunfähigkeit und der damit einhergehende Einkommensverlust vom Versicherten hingenommen werden müssen - eine gewichtige Rolle (BGH VersR 1992, 1073 [BGH 27.05.1992 - IV ZR 112/91] ).
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92
    Dabei können auch selbständig tätige Versicherte auf die Aufnahme von Tätigkeiten in abhängiger Stellung verwiesen werden (Senat VersR 1990, 608 [OLG Karlsruhe 18.08.1988 - 12 U 213/86] ; BGH VersR 1986, 278).
  • OLG München, 08.05.1991 - 27 U 558/90

    Umfang der Darlegungslast des Versicheres zu Verweisungstätigkeiten

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89

    Zur Zumutbarkeit der Umorganisation seines Kleinstbetriebs durch den VN

  • OLG Nürnberg, 01.12.1988 - 8 U 23/88

    Berufsunfähigkeit; Selbständiger Kfz-Meister; Erkrankung; Verweisungstätigkeit;

  • OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 15 U 107/84
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1988 - 12 U 213/86
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2019 - 5 U 44/17

    Nachweis der Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit und mögliche Vorerkrankung

    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2014 - 5 U 40/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen

    Darüber hinaus muss dem mitarbeitenden Betriebsinhaber nach Durchführung der Umorganisation noch ein adäquater Arbeitsplatz im Sinne einer "vernünftigen Arbeit" im Unternehmen verbleiben (Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00-11 - VersR 2004, 1401; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; OLG Hamm, VersR 1997, 817; OLG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 20 U 94/11; Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 2 BU Rdn. 37).

    Auch wenn der Betriebsinhaber nur noch einer "Verlegenheitsbeschäftigung" nachgehen könnte, muss er sich auf eine solche nicht verweisen lassen (OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Auf eine solche muss sie sich nicht verweisen lassen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86 [87]).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die dem Versicherten angesonnene Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Dabei ist aber vorauszusetzen, daß es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (so BGH NJW-RR 1999, 1471 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921, 928).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Dabei ist aber vorauszusetzen, dass es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfange gibt, ein Arbeitsmarkt also überhaupt existiert (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1999 - IV ZR 211/98 , NJW-RR 1999, 1471 (1472) unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86 [OLG Karlsruhe 18.02.1993 - 12 U 249/92] ; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 879; Senat, Urt. v. 19.11.2003 - 5 U 168/00 -11, VersR 2004, 1401-1405, [...] Rdnr. 38; vgl. auch Richter, VersR 1998, 921 (928)).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04

    Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben, solange es die Tätigkeit, auf die der Versicherer verweist, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt und nicht nur in unbedeutendem Umfang gibt (BGH NJW-RR 1999, 1471; OLG Karlsruhe VersR 1995, 86; OLG Düsseldorf VersR 1996, 879).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.1996 - 18 U 30/96

    Berufsunfähigkeit eines ausschließlich im Innendienst tätigen Radio- und

    Die Prüfung der Berufsunfähigkeit in der BUZ erfolgt unabhängig von einem etwaigen parallelen Verfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung; gegenseitige Bindungswirkung besteht nicht; die Begrifflichkeit der Berufsunfähigkeit nach BUZ kann und darf nicht gleichgesetzt werden mit derjenigen im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts (BGH VersR 1992, 1386, 1387; OLG Karlsruhe, VersR 1995, 86; KG VersR 1995, 1473; OLG Hamm, VersR 1987, 899, 900; Prölls/Martin, a.a.O., § 2 Anm. 3 h).
  • OLG Frankfurt, 14.01.1998 - 7 U 224/96

    Anspruch auf Befreiung von Beiträgen zu einer privaten Lebensversicherung infolge

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.1994 - 12 U 249/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9660
OLG Karlsruhe, 18.02.1994 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1994,9660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1994 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1994,9660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 12 U 249/92 (https://dejure.org/1994,9660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 29.06.2001 - 10 U 1073/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - unzumutbare Betriebsumstellung -

    Es würde wirtschaftlich keinen Sinn machen, dem Versicherungsnehmer aufzuerlegen, einen weiteren Therapeuten zu beschäftigen, da dies mit Mehrausgaben des Betriebs verbunden wäre, ohne dass durch andere Arbeiten (Büro- und organisatorische Arbeiten) diese Mehrausgaben wieder ausgeglichen werden könnten (in Anknüpfung an BGH NJW-RR 1994, 153 = VersR 1994, 205; OLG Koblenz NVersZ 2001, 212; OLG Karlsruhe r+s 1995, 34).

    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 -- IV ZR 185/92 -- VersR 1994, 205 = NJW-RR 1994, 153; Senatsurteil vom 10.11.2000, NVersZ 2001, 212, 213; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 -- 12 U 249/92 -- r+s 1995, 34).

    Es würde auch wirtschaftlich keinen Sinn machen, dem Kläger aufzuerlegen, einen weiteren Therapeuten zu beschäftigen, da dies mit Mehrausgaben des Betriebs verbunden wäre, ohne dass der Kläger durch andere Arbeiten (Büro- und organisatorische Arbeiten) diese Mehrausgaben wieder ausgleichen könnte (vgl. auch OLG Karlsruhe r+s 1995, 34).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender

    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Zu seiner Vortrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 -- IV ZR 185/92 -- VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 -- 12 U 249/92 -- r+s 1995, 34).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

    Es kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob für die genannten Verweisberufe überhaupt der erforderliche allgemeine Zugang zum Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu z.B. OLG Karlsruhe r+s 1995, 34; OLG Düsseldorf r+s 1996, 37); zum Teil dürfte es sich bei den genannten Berufen um bloße "Nischentätigkeiten" - da und dort vielleicht anzutreffende Arbeitsplätze, für die es keinen allgemeinen Arbeitsmarkt gibt - handeln.
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2006 - 31 O 321/04
    Allerdings darf eine solche Aufgabenumverteilung, für den Betriebsinhaber nicht lediglich zu einer "Verlegenheitsbeschäftigung" führen (OLG Frankfurt a.a.O. mir Verweis auf OLG Karlsruhe 12 U 249/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht