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OLG Karlsruhe, 16.12.1993 - 12 U 249/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 74 § 2 Nr. 8
Begriff der "Goldsache" i. S. v. § 2 Nr. 8 VHB 74 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1465
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 111/81
Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.1993 - 12 U 249/93
Maßgeblich hierfür ist das Material des Gehäuses (vgl. BGH VersR 1983, 573 = r + s 83, 102), das im vorliegenden Fall nicht etwa nur eine Goldauflage oder einen geringen Goldanteil hat, sondern unstreitig aus massivem (18karätigem) Gold besteht, also einen Feingoldanteil von 18/24 aufweist.
- OLG Frankfurt, 26.07.2017 - 7 U 119/16
Beschränkte Entschädigungspflicht einer Hausratversicherung für Golduhren
Ob es sich bei den beiden Uhren - Rolex Yacht Uhr und die Damenuhr - um Schmucksachen handelt, kann dahinstehen; es ist nämlich unstreitig, dass sie aus massiven Gold hergestellt waren und somit unzweifelhaft das Tatbestandsmerkmal "Sachen aus Gold" erfüllen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1993, Az. 12 U 249/93; OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007, Az. 9 U 26/05; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2005, Az. 9 U 36/05; zitiert nach Juris). - LG Berlin, 29.12.2016 - 7 O 141/16
Hausratversicherung: Entschädigungsobergrenze für Wertsachen bei Uhren mit einem …
Dies ist das Ergebnis der Auslegung der Klausel (so im Ergebnis bereits der BGH, Urteil vom 16.3.1983, IVa ZR 111/81, VersR 1983, 573, wenn auch ggf. noch als Ergebnis einer gesetzesähnlichen Auslegung und das OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1993, 12 U 249/93, VersR 1994, 1465).