Rechtsprechung
SG Potsdam, 08.04.2011 - S 12 U 61/04 |
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Verfahrensgang
- SG Potsdam, 07.04.2011 - S 12 U 61/04
- SG Potsdam, 08.04.2011 - S 12 U 61/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
Rechtsprechung
SG Potsdam, 07.04.2011 - S 12 U 61/04 |
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Verfahrensgang
- SG Potsdam, 07.04.2011 - S 12 U 61/04
- SG Potsdam, 08.04.2011 - S 12 U 61/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 12 U 61/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 07.10.2014 - 323 O 313/13
Schadensersatz wegen eines berührungslosen Unfalls im Begegnungsverkehr
Denn auch ein Unfall, der infolge einer voreiligen (also objektiv nicht erforderlichen) Abwehr- oder Ausweichreaktion zustande kommt, ist dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen, das diese Reaktion ausgelöst hat, wenn die Reaktion des Geschädigten zumindest subjektiv vertretbar erscheint, d.h. wenn für diesen subjektiv ein begründeter Anlass für die Annahme bestanden hat, das Verhalten des anderen Fahrzeugführers werde ohne seine Reaktion zu einer Kollision führen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. März 2004 - 12 U 61/04 -, juris). - LG Mainz, 14.12.2011 - 3 S 150/10
Verkehrsunfall - Verursachung eines Unfalls auf der Gegenfahrbahn einer BAB
Den Ausweichenden, der die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, trifft nicht das überwiegende Eigenverschulden an dem Unfall (anders OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2004 - 12 U 61/04 -, zitiert nach juris).