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   OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88   

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https://dejure.org/1989,9760
OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88 (https://dejure.org/1989,9760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.04.1989 - 12 U 81/88 (https://dejure.org/1989,9760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. April 1989 - 12 U 81/88 (https://dejure.org/1989,9760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung eines eine unangemessen hohe Abfindung gewährenden, konkludent geschlossenen Aufhebungsvertrages; Bewertung einer Abfindungsvereinbarung als anfechtbare Rechtshandlung; Umfang der Rückgewährpflicht bei lediglich teilweiser Inkongruenz der gewährten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1989, 1072
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.1961 - VIII ZR 203/59
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Auch kann bei einer solchen inkongruenten Deckung angenommen werden, daß er die Benachteiligung anderer Gläubiger als notwendige Folge seines Handelns erkannt hatte (u.a. BGH WM 1961, 387, 388).

    Was die Kenntnis der Beklagten angeht, so genügt die Kenntnis derjenigen Tatsachen, die bei objektiver Betrachtung die Annahme der Benachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners rechtfertigen (BGH WM 1961, 387, 389; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O., § 31 KO Rdnr. 14).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Hypothetische Erwägungen über die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses, wie sie der Kläger vornehmlich im ersten Rechtszug angestellt hat, führen demgegenüber nicht weiter (siehe hierzu im übrigen BGH ZIP 1988, 1060 zur Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Insoweit ist nicht bedeutsam, daß Abfindungen nach den (hier nicht einschlägigen) §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz vielfach nicht als Ersatz für Arbeitsentgelt oder sonstigen Schadensersatz, sondern als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes angesehen werden (BAG NJW 1973, 1902).
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86

    Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Nun ist zwar die Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung grundsätzlich zulässig (BAG NJW 1988, 581; Palandt/Putzo a.a.O., § 626 BGB Anm. 3e).
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 62/79

    Rechtsanwaltshonorar für Vergleichsantrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Jedoch beschränkt sich die Erstattungspflicht, wenn das zur Erfüllung der Vereinbarung Geleistete teilbar ist, auf den nicht angemessenen Teil (BGHZ 77, 250 [BGH 11.06.1980 - VIII ZR 62/79] = BGH ZIP 1980, 618, 620 für den Fall einer unangemessen hoch vereinbarten Rechtsanwaltsvergütung; vgl. ferner RG LZ 1908 Spalte 608, 609; RG JW 1912 1063, RGZ 114, 206, 211; RG JW 1937, 3241 mit Anmerkung Bley; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O., § 30 KO Rdrn. 26; Kilger a.a.O., § 30 KO Arno. 8).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 327/79

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Masseschulden neuen Rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    So hat der BGH auch Rechtshandlungen für anfechtbar erklärt, die einem Massegläubiger i.S.d. § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO Sicherung oder Befriedigung gewähren (BGHZ 79, 124).
  • RG, 02.07.1926 - VI 53/26

    Anfechtung. Zahlungseinstellung. Geschäftsaufsicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 12 U 81/88
    Jedoch beschränkt sich die Erstattungspflicht, wenn das zur Erfüllung der Vereinbarung Geleistete teilbar ist, auf den nicht angemessenen Teil (BGHZ 77, 250 [BGH 11.06.1980 - VIII ZR 62/79] = BGH ZIP 1980, 618, 620 für den Fall einer unangemessen hoch vereinbarten Rechtsanwaltsvergütung; vgl. ferner RG LZ 1908 Spalte 608, 609; RG JW 1912 1063, RGZ 114, 206, 211; RG JW 1937, 3241 mit Anmerkung Bley; Kuhn/Uhlenbruck a.a.O., § 30 KO Rdrn. 26; Kilger a.a.O., § 30 KO Arno. 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2017 - 12 U 55/16

    Insolvenzanfechtung an den gesetzlichen Gebührenrahmen überschreitenden Zahlungen

    So hat der Bundesgerichtshof (zur Konkursordnung) entschieden, dass bei Vereinbarung einer unangemessen hohen Vergütung eines Rechtsanwalts oder Fachberaters jedenfalls dann, wenn das zur Erfüllung der Vereinbarung Geleistete teilbar ist, nur der nicht angemessene Teil der Vergütung zur Konkursmasse zurückzugewähren ist (BGH, Urt. v. 11.06.1980 - VIII ZR 62/79, NJW 1980, 1962, 1963 f.; Urt. v. 15.12.1994 - IX ZR 18/94, NJW 1995, 1093, 1994 f.; ebenso: Senat, Urt. v. 13.04.1989 - 12 U 81/88, JurionRS 1989, 20550 Rn. 34 ff.).
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