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   OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03   

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https://dejure.org/2003,3841
OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 12 U 98/03 (https://dejure.org/2003,3841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 25 Abs. 1 S. 2; ARB 75 § 24; ARB 75 § 26
    Kein Deckungsausschluss für Wegeunfall eines selbstständigen Monteurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzversicherung - Deckungsschutz für Wahrnehmung rechtlicher Interessen eines selbständig tätigen Monteurs aus Unfallversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterfällt Wegeunfall dem Risikoausschluss nach ARB 75?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 179
  • NZV 2004, 200
  • VersR 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 1/77

    Auslegungsfragen allgemeiner Versicherungsbedingungen - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Er erkennt, dass nach § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB diejenige Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, die nach § 24 ARB versicherbar ist, mithin das Risiko entweder dem privaten, nach § 26 ARB versicherbaren Bereich oder dem nach § 24 ARB zu versichernden Bereich eines Gewerbebetreibenden oder freiberuflich Tätigen zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 119, 252, 254 f; BGH VersR 1978, 816 unter I 2 a).

    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Er erkennt, dass nach § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB diejenige Tätigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen sein soll, die nach § 24 ARB versicherbar ist, mithin das Risiko entweder dem privaten, nach § 26 ARB versicherbaren Bereich oder dem nach § 24 ARB zu versichernden Bereich eines Gewerbebetreibenden oder freiberuflich Tätigen zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 119, 252, 254 f; BGH VersR 1978, 816 unter I 2 a).
  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 302/93

    Unternehmensbezogenheit geschäftlicher Kontakter durch Freiberufler -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Nur dann erfolgt die Interessenwahrnehmung in der "Eigenschaft" des Versicherungsnehmers als Selbständiger im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 ARB und ist daher auch - wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erkennt - durch § 26 Abs. 1 Satz 4 ARB vom Versicherungsschutz ausgenommen (vgl. BGH VersR 1978, 816 unter I 2 c und BGH VersR 1995, 166 unter I d).
  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 239/95

    Freiberufler; Rechtsschutzversicherung; Sondervereinbarung; Gehaltsempfänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    b) Nach seinem Wortlaut und dem genannten Sinnzusammenhang kann der Risikoausschluss auch bei einem nur mittelbaren Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit eingreifen (Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage, § 25 ARB 75 Rn. 23 a; OLG Oldenburg VersR 1997, 484).
  • OLG Stuttgart, 15.02.1996 - 7 U 200/95

    Geltendmachung von Leistungen; Berufsunfähigkeitsversicherung; Selbständige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Käme es darauf entscheidend an, würde ein Eingreifen des Risikoausschlusses möglicherweise bereits daran scheitern, dass es nach den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB 88) unerheblich ist, ob der Unfall im Zusammenhang mit einer selbständigen Berufstätigkeit eingetreten ist oder nicht (vgl. in dieser Richtung zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwa OLG Stuttgart VersR 1997, 569).
  • OLG München, 30.01.1991 - 15 U 4082/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2003 - 12 U 98/03
    Dies hat das Landgericht letztendlich - unter Heranziehung des Falles, in dem ein selbständiger Versicherungsagent beim Betreten seines Büros an der Schwelle der Eingangstür gestürzt ist (vgl. dazu OLG München r+s 1992, 203; LG München ZfS 1990, 200; Prölss / Martin / Prölss, VVG, 26. Auflage, § 24 ARB 75 Rn. 2; Böhme, ARB 11. Auflage, § 25 Rn. 5 sowie andererseits Harbauer aaO § 25 ARB Rn. 24 ) - als ausreichend erachtet.
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05

    Rechtsschutzversicherung: Zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme für die

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (Senat NJW-RR 2004, 179).
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