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   OLG Naumburg, 15.02.2012 - 12 Wx 62/11   

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OLG Naumburg, 15.02.2012 - 12 Wx 62/11 (https://dejure.org/2012,125939)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2012 - 12 Wx 62/11 (https://dejure.org/2012,125939)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 12 Wx 62/11 (https://dejure.org/2012,125939)
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Wernigerode, 28.06.2012 - BB-30543

    Fassung des Eintragungsvermerks im Grundbuch: Eigentumserwerb durch eine bereits

    Die Beschwerde vom 12.04.2012 ist als sog. Fassungsbeschwerde zulässig, weil sie sich ausschließlich dagegen richtet, dass sich das Grundbuchamt bei der Anbringung seines am 21.03.2012 in Abt. I Sp. 4 des Grundbuchs erfolgten Eintragungsvermerks nicht auf den ansonsten beim Vollzug eines Eigentumsübergangs üblichen Eintragungsvermerk ("Auflassung vom 26.02.2010 eingetragen am ...") beschränkt hat, sondern in den besagten Eintragungsvermerk darüber hinaus aufgenommen hat, dass (a) der Gesellschafterbestand und die Vertretungsverhältnisse der erwerbenden GbR im Eintragungsverfahren nicht grundbuchamtlich geprüft wurden und dass (b) die Eintragung - auch - aufgrund des Beschlusses des OLG Naumburg vom 14.02.2012 (12 Wx 62/11) erfolgte.

    Das Grundbuchamt hat anlässlich der Eigentümereintragung der GbR in den in Abt. I Sp. 4 des Grundbuchs angebrachten Eintragungsvermerk den Hinweis aufgenommen, dass die Eintragung ohne Prüfung der Vertretungsverhältnisse und ohne Prüfung des Gesellschafterbestandes der erwerbenden GbR sowie aufgrund des Beschlusses des OLG Naumburg vom 14.02.2011 (Az. 12 Wx 62/11) erfolgt ist.

    Bei der im Eintragungsvermerk erfolgten Angabe, dass die Eigentümereintragung der GbR (auch) aufgrund des im vorangegangenen Beschwerdeverfahren ergangenen Beschlusses des OLG Naumburg vom 14.02.2012 (Az. 12 Wx 62/11) erfolgt ist, handelt es sich um einen rein deklaratorischen, in der Sache zutreffenden und nach Sachlage zweckmäßigen Hinweis, ohne dass es insoweit darauf ankäme, ob neben der erklärten Auflassung auch der besagte Beschluss als Eintragungsgrundlage i.S. des § 9 lit. d) GBV in Betracht kommt.

    Denn nach der vom OLG Naumburg im Beschluss vom 14.02.2012 (Az. 12 Wx 62/11) im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH vertretenen Rechtsauffassung sind der Gesellschafterbestand und die aus ihm resultierenden Vertretungsverhältnisse der erwerbenden GbR beim Vollzug einer zugunsten einer bereits existenten GbR erklärten Auflassung nicht zu prüfen (grundlegend: BGH, Beschl. v. 28.04.2011, Az. V ZV 194/10, ZIP 2011, 1003 = ZfIR 2011, 487 = EWiR 2011, 347 m. Anm. Heckschen = NotBZ 2011, 257 = DStR 2011, 1041 m. Bespr.

    "Aufgrund der im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse der Erwerberin ungeprüften Auflassung vom 26.02.2010 samt ungeprüftem Gesellschafterbestand eingetragen auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14.02.2012 (12 Wx 62/11) am 21.03.2012.".

  • OLG Naumburg, 28.11.2012 - 12 Wx 31/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zulässigkeit der Fassungsbeschwerde; Löschung von

    Auf die Fassungsbeschwerde der Beteiligten wird das Amtsgericht - Grundbuchamt - Wernigerode angewiesen, die Fassung des Eintragungsvermerks vom 21. März 2012 unter Spalte 4 (Grundlage der Eintragung) der I. Abteilung des Grundbuchs abzuändern und den Zusatz "...im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse der Erwerberin ungeprüften.." "... samt ungeprüften Gesellschafterbestand..", "auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. Februar 2012 (Az. 12 Wx 62/11)" zu löschen.

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2012 (Gesch.Nr. 12 Wx 62/11) hat der Senat auf die Beschwerde der Beteiligten und deren Gesellschaftern einen den Eigentumsumschreibungsantrag zurückweisenden Beschluss des Grundbuchamtes vom 30. August 2011 aufgehoben und dieses angewiesen, die Beteiligte - unter Löschung der in Abteilung II lfd.

    "Aufgrund der im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse der Erwerberin ungeprüften Auflassung vom 26. Februar 2010 samt ungeprüften Gesellschafterbestand eingetragen auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom 14. Februar 2012 (Az. 12 Wx 62/11) am 21.03.2012".

  • OLG Naumburg, 08.02.2013 - 12 Wx 13/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung des Eigentumswechsels beim Erwerb von

    Der Eintragung einer Rechtsänderung steht nicht entgegen, dass die erwerbende GbR in dem notariellen Kaufvertrag nicht hinreichend bestimmt bezeichnet worden ist, weil es an der zur Identifizierung der Gesellschaft notwendigen "identitätsbestätigenden Erklärung" hinsichtlich der GbR und deren Gesellschafterbestand fehlt (vergl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2012, Gesch.Nr.: 12 Wx 62/11).
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OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.02.2012 - 12 Wx 62/11 (https://dejure.org/2012,133946)
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