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VGH Bayern, 07.04.2006 - 12 ZB 04.3554 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 11.05.2006 - 12 BV 04.3563
Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten …
Auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 7. April 2006 (Az. 12 ZB 04.3554) wird Bezug genommen.Im vorliegenden Fall verlangt der Kläger aber nicht nur - wie bereits rechtskräftig entschieden (vgl. BayVGH vom 7.4.2006 Az. 12 ZB 04.3554) - Erstattung der Kosten für eine Maßnahme nach § 41 SGB VIII, sondern auch der Kosten für die sich an die Leistung an junge Volljährige anschließende Betreuung der HE und ihrer Tochter nach § 19 SGB VIII. Die Zuständigkeit für die gemeinsame Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten Wohnform, die sich vorliegend aus § 86 b Abs. 3 SGB VIII ergibt, bestimmt sich wegen der vorausgegangenen Hilfen nach § 33 SGB VIII und § 41 SGB VIII ebenfalls nach § 86 Abs. 6 SGB VIII. Gleichwohl sieht das Kinder- und Jugendhilferecht für diesen Fall in § 89 a Abs. 1 S. 2 SGB VIII keinen Erstattungsanspruch des für den Pflegestellenort zuständigen Jugendamts vor.