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   VGH Bayern, 06.09.2001 - 12 ZC 01.2020   

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VGH Bayern, 06.09.2001 - 12 ZC 01.2020 (https://dejure.org/2001,57960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.09.2001 - 12 ZC 01.2020 (https://dejure.org/2001,57960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. September 2001 - 12 ZC 01.2020 (https://dejure.org/2001,57960)
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  • VGH Bayern, 19.12.2002 - 12 C 02.2947

    Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe, Keine Pflicht zur Benennung eines zur Vertretung

    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Anwaltsbeiordnung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, weil es in dem Prozesskostenhilfeverfahren nicht um die Prozessführung und die Rechtsverfolgung selbst, sondern nur um die Gewährung staatlicher Hilfen für eine Prozessführung und Rechtsverfolgung geht (vgl. Beschluss vom 6.9.2001 Az. 12 ZC 01.2020; Eyermann/Peter Schmidt, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 9 zu § 166).
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