Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 09.10.1973 - 12/73   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT

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    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - AUSLEGUNG - DRITTLÄNDER - VORSCHRIFTEN ODER GEWOHNHEITEN - VERWEISUNG - UNZULÄSSIGKEIT -

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1973, 963



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Wird zitiert von ... (37)  

  • EuGH, 12.02.2009 - C-138/07  

    Richtlinie 90/435/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Unmittelbare Wirkung - Nationale Regelung

    Dazu genügt der Hinweis, dass ein Gemeinschaftsrechtsakt wie die Richtlinie 90/435 im Rahmen der Gemeinschaftsrechtsquellen und der Gemeinschaftsrechtordnung ausgelegt werden muss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 1973, Muras, 12/73, Slg. 1973, 963, Randnr. 7).
  • BFH, 09.12.2002 - VII B 102/02  

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht, Ausfuhrerstattung

    a) Anders als es die Klägerin darstellt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 (EuGHE 1973, 963 ff.) nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Erstattungsware das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität erfülle, wenn es in der Gemeinschaft legal vermarktet werden könne.

    Auch die weitere Frage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil der EuGH bereits entschieden hat, dass die Voraussetzungen des Art. 13 VO Nr. 3665/87 nur dann erfüllt sind, wenn das Erzeugnis so beschaffen ist, dass es auf dem Gemeinschaftsmarkt unter "normalen Verhältnissen" (EuGH in EuGHE 1998, I-7555) bzw. unter "normalen Bedingungen und unter dem im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung" (EuGH in EuGHE 1973, 963) vermarktet werden könnte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-409/03  

    Société d'exportation de produits agricoles SA (SEPA) gegen

    Wie der Gerichtshof im Urteil Muras entschieden hat, bildet der Begriff "gesunde und handelsübliche Qualität" eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung, welche Anforderungen hinsichtlich Art und Qualität die Verordnungen zur Festsetzung der Erstattungsbeträge für die einzelnen Erzeugnisse im Übrigen auch enthalten mögen(29) .

    (12)  - Das vorlegende Gericht bezieht sich auf die Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73 (Muras, Slg. 1973, 963) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555).

    Damit lässt sich die Auslegung des Artikels 6 der Verordnung Nr. 1041/67 durch das Urteil Muras, wonach ein Erzeugnis, "das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen ... vermarktet werden könnte", keinen Anspruch auf Ausfuhrerstattungen begründet (Randnr. 12), meines Erachtens in dieser speziellen Frage auf Artikel 13 der Verordnung Nr. 3665/87 nicht übertragen.

mehr
  • FG Hamburg, 28.04.2008 - 4 K 165/05  

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

    Der erkennende Senat geht in gefestigter Rechtsprechung unter Hinweis auf die Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 19.11.1998, C-235/97, [...], und09.10.1973, 12/73, [...]) davon aus, dass die Voraussetzung des Art. 13 Unterabsatz 1 VO Nr. 366587 - scil. die handelsübliche Qualität der Ausfuhrware - nur dann erfüllt ist, wenn das Erzeugnis im Zeitpunkt der Ausfuhrabfertigung objektiv unter normalen Bedingungen auf dem Gemeinschaftsmarkt vermarktet werden könnte (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 17.02.2005, IV 247/01, [...]; Urteil vom 10.12.2003, IV 68/00, [...]; Urteil vom 05.11.2003, IV 238/00, [...]).

    Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich bereits in seinem Urteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) erkannt, dass das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis diesen Qualitätsanforderungen nicht genügt, wenn es im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann.

    Zu verlangen ist aber, wie der Europäische Gerichtshof bereits in seinemUrteil vom 09.10.1973 (Rs. 12/73, Rz. 12, [...]) dargelegt hat, dass die Ware entsprechend den Geflogenheiten des Handels unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung verkauft werden kann, was voraussetzt, dass das Erzeugnis noch die Eigenschaften besitzt, die die Geflogenheiten des Handels verlangen.

  • BFH, 21.03.2003 - VII B 197/02  

    NZB: schwerwiegender Fehler; handelsübliche Qualität reinrassiger Zuchtrinder

    Denn das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität richtet sich nicht nach den Anforderungen des Bestimmungslandes, sondern nach den Anforderungen der Gemeinschaft, soweit dafür einheitliche Regelungen gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963).

    Das aber ist nur dann der Fall, wenn die für den innergemeinschaftlichen Markt geltenden Normen erfüllt sind (vgl. EuGH in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12).

  • BFH, 22.07.2004 - VII R 19/03  

    Vorlage an EuGH - Feststellung der handelsüblichen Qualität einer Ware

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 --Muras-- (EuGHE 1973, 963 Rdnr. 8) ausgeführt, das Merkmal der gesunden und handelsüblichen Qualität richte sich nicht nach den Anforderungen des Bestimmungslandes, sondern nach den Anforderungen der Gemeinschaft, soweit dafür einheitliche Regelungen bestünden.

    Maßgebend sei, ob das Erzeugnis nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung vermarktet werden könne (EuGH-Urteile in EuGHE 1973, 963 Rdnr. 12, sowie vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555 Rdnr. 77).

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 19/03  

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

    Dieses Erfordernis setzt voraus, dass das betreffende Erzeugnis nach den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag angegebenen Bezeichnung vermarktet werden kann (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 17/73 --Muras--, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).
  • BFH, 15.07.2003 - VII R 10/02  

    Handelsübliche Qualität i. S. von Art. 13 VO EWG Nr. 3665/87

    Zu dem danach ausschlaggebenden Begriff der handelsüblichen Qualität hat der EuGH die --von der neunten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 3665/87 und jetzt von Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 800/1999 aufgegriffene-- Formel geprägt, das Erzeugnis müsse im Gebiet der Gemeinschaft unter normalen Bedingungen und der im Erstattungsantrag aufgeführten Bezeichnung vermarktet werden können (EuGH-Urteile vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73, EuGHE 1973, 963, und vom 19. November 1998 Rs. C-235/97, EuGHE 1998, I-7555).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-309/04  

    Ausfuhrerstattungen - Voraussetzung für die Gewährung - Rindfleisch - Verordnung

    Der Gerichtshof hat zur Verordnung Nr. 1041/67/EWG der Kommission vom 21. Dezember 1967 über die Durchführungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen bei den Erzeugnissen, für die ein System gemeinsamer Preise besteht (ABl. 1967, Nr. 314, S. 9), entschieden, dass das Erfordernis der gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis, das im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag genannten Bezeichnung vermarktet werden könnte, diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1973 in der Rechtssache 12/73, Muras, Slg. 1973, 963, Randnr. 12, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-409/03, SEPA, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 22).
  • BFH, 22.06.2004 - VII R 74/03  

    Ausfuhrerstattung: Bei Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums grundsätzlich

    a) Der Entscheidung des EuGH vom 9. Oktober 1973 Rs. 12/73 in EuGHE 1973, 963 ist zu entnehmen, dass das Erfordernis einer gesunden und handelsüblichen Qualität eine allgemeine und objektive Voraussetzung für die Gewährung einer Erstattung ist und dass ein Erzeugnis diesen Qualitätsanforderungen nicht genügt, wenn es im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen und unter der im Erstattungsantrag erscheinenden Bezeichnung vermarktet werden kann.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-353/04  

    Verordnungen (EWG) Nrn. 1538/91 und 3665/87 - Zollkodex der Gemeinschaften -

  • BFH, 22.07.2004 - VII R 35/03  
  • BFH, 13.01.2005 - VII R 1/04  

    Vorlage an EuGH : Handelsübliche Qualität einer Erstattungsware - hier:

  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 247/01  

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem

  • FG Hamburg, 17.02.2005 - IV 249/01  

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei zweimaligem Einfrieren

  • FG Hamburg, 30.07.2001 - IV 63/01  

    Optisch beeinträchtigte Ausfuhrware von handelsüblicher Qualität?

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 36/03  

    Vorlage an EuGH : Qualität von Erstattungserzeugnissen

  • EuGH, 26.05.2005 - C-409/03  

    Ausfuhrerstattungen - Rindfleisch - Schlachtungen aus besonderem Anlass -

  • BFH, 13.01.2005 - VII R 2/04  
  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99  

    Beweislastregeln des § 11 MOG:

  • BFH, 16.01.2007 - VII R 35/03  

    Ausfuhrerstattung nach fehlerhafter Beschau

  • FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 299/99  

    Anforderungen für handelsübliche Qualität gefrorenen Fleisches

  • FG Hamburg, 11.05.2010 - 4 K 137/08  

    Ausfuhrerstattung - Tarifierung von Geflügelschlachtkörpern

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 466/98  

    Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern:

  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 252/99  

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03  

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand,

  • FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 469/98  

    Zur Verkehrsfähigkeit einer Ware

  • FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 208/99  
  • FG Hamburg, 20.06.2002 - IV 292/99  

    Import von Waren nicht gesunder und handelsüblicher

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03  

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 347/01  

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03  

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

  • FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03  

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 83/05  

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 81/05  

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • FG Hamburg, 15.09.2006 - 4 K 382/02  

    Keine Rückforderung bei schutzwürdiger Gewährung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03  

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973 - 12/73   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Claus W. Muras gegen Hauptzollamt Hamburg Jonas.

    (nur fremdsprachig)

Verfahrensgang

  • FG Hamburg, 25.01.1973 - IV 7/69
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1973 - 12/73
  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73
  • FG Hamburg, 14.03.1975 - IV 7/69
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