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   KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22 - 121 AR 53/22   

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https://dejure.org/2022,8582
KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22 - 121 AR 53/22 (https://dejure.org/2022,8582)
KG, Entscheidung vom 28.03.2022 - 2 Ws 57/22 - 121 AR 53/22 (https://dejure.org/2022,8582)
KG, Entscheidung vom 28. März 2022 - 2 Ws 57/22 - 121 AR 53/22 (https://dejure.org/2022,8582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Aufhebung der Bestellung, rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nach Abschluss des Strafverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143a Abs. 4
    Keine Aufhebung der Pflichtverteidigung nach rechtskräftigem Verfahrensende mangels Beschwer; Aufhebung der Pflichtverteidigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22
    Hieran fehlt es, wenn sich eine Maßnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erledigt hat und das beanstandete Geschehen nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris; KG, Beschluss vom 6. August 2009 - 4 Ws 86/09 -, juris; BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, § 296 Rn. 10).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2021 - 1 Ws 12/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde bei prozessualer Überholung; Keine

    Auszug aus KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22
    Hieran fehlt es, wenn sich eine Maßnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erledigt hat und das beanstandete Geschehen nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris; KG, Beschluss vom 6. August 2009 - 4 Ws 86/09 -, juris; BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, § 296 Rn. 10).
  • KG, 06.08.2009 - 4 Ws 86/09

    Strafverfahren: Rückwirkende Bestellung eines anwaltlichen Beistandes für den

    Auszug aus KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22
    Hieran fehlt es, wenn sich eine Maßnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erledigt hat und das beanstandete Geschehen nicht mehr korrigiert werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2021 - 1 Ws 12/21 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 Ws 112/20 -, juris; KG, Beschluss vom 6. August 2009 - 4 Ws 86/09 -, juris; BeckOK StPO/Cirener, 42. Ed. 1.1.2022, § 296 Rn. 10).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22
    Lediglich in Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen, etwa bei Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung oder einer Freiheitsentziehung, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis trotz prozessualer Überholung (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253; NJW 1997, 2163, 2164).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus KG, 28.03.2022 - 2 Ws 57/22
    Lediglich in Fällen tiefgreifender Grundrechtsverletzungen, etwa bei Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung oder einer Freiheitsentziehung, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis trotz prozessualer Überholung (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253; NJW 1997, 2163, 2164).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2023 - 7 Ws 155/23

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB nach

    Dabei stellte die Strafvollstreckungskammer - im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2022 (Az. 2 Ws 57/22) - darauf ab, dass die Bewährungszeit - obschon die Exequaturentscheidung nach der Begehung der erneuten Tat ergangen ist - bereits mit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Stadt1, also seit dem 16. Juli 2020, zu laufen begonnen habe und die Tatbegehung damit innerhalb der Bewährungszeit liege.
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