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AG Köln, 20.10.2014 - 125 C 75/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer angemessenen Abmahngebühr für den Privatverkauf von urheberrechtlich geschützten Livemitschnitten von Songs einer Popband auf DVD als sog. Bootleg; Anforderungen an den Nachweis eines Lizenzschadens sowie eines schuldhaften Handelns des Beklagten beim ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Neues Bootleg-Urteil
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.10.2014 - 125 C 75/14
- LG Köln, 30.04.2015 - 14 S 37/14
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 30.04.2015 - 14 S 37/14
Höhe der Abmahnkosten bei Verkauf von Bootlegs
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014, Az. 125 C 75/14, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am Urteils des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014, Az.: 125 C 75/14, den Beklagten zu verurteilen, an sie weitere 605, 39 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit (19.2.2014) zu zahlen.