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   VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09   

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https://dejure.org/2010,34921
VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09 (https://dejure.org/2010,34921)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 127-IV-09 (https://dejure.org/2010,34921)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 127-IV-09 (https://dejure.org/2010,34921)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Eingriff in das Vermögen als Ganzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Stützt das Fachgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Erwägungen, muss der Beschwerdeführer jede von ihnen angreifen und deren Unvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht darlegen (vgl. BVerfG NVwZ 1999, 638 [639]; NJW 1998, 3484; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 18).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 75-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
    Durfte aber das Fachgericht mit einer anderen in seiner Entscheidung herangezogenen und vom Beschwerdeführer nicht weiter angegriffenen Erwägung zum selben Ergebnis kommen, fehlt es an der Kausalität des Verfassungsverstoßes für das Ergebnis des fachgerichtlichen Verfahrens (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 75-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 57-IV-18

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung eines

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG folgenden Begründungsanforderungen nicht entspricht (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.).
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