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   VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890   

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https://dejure.org/2005,75372
VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890 (https://dejure.org/2005,75372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.09.2005 - 13 A 04.890 (https://dejure.org/2005,75372)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. September 2005 - 13 A 04.890 (https://dejure.org/2005,75372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch; Abfindungsbelang; Angaben über Entwicklungstendenzen; Anregung; Aussiedlung; Aussiedlungsmöglichkeit; Berücksichtigung bei der Abfindung; Entsprechungsgebot; Merkmal, wertbildendes; Planwunsch; Tragfähigkeit des Baugrunds; Wertgleichheit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1972 - 3 C 47/71
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
    Die Feststellungen des sachverständig besetzten Gerichts (vgl. BVerwG vom 17.7.1973 AgrarR 1974, 53 ) anlässlich des Augenscheins vom 12.September2005 tragen dieses Ergebnis.
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
    Soweit in der höchstrichterlichen und der obergerichtlichen Rechtsprechung darauf abgestellt wird, dass der Belang der künftigen Betriebsentwicklung in die Abwägung nach § 44 Abs. 2 Alt.1 FlurbG einzustellen und angemessen zu würdigen ist, wenn für den neuen Standort hinreichend konkrete Pläne vorliegen und das Projekt auch betriebswirtschaftlich und baurechtlich realistisch erscheint (BVerwG vom 28.1.1960 RdL 1960, 190 und vom 16.5.2000 Az.11 B 50.997; BayVGH vom 26.3.2001 = RzF - 98 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG; OVG RhPf vom 16.2.2005 RdL 2005, 151), betrifft dies diejenigen Fallkonstellationen, in denen die Teilnehmer kein entsprechend geeignetes Flurstück in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht haben und die Aussiedlungsmöglichkeit erst durch ziel- und zweckgerichtete Zusammenlegung geschaffen werden soll.
  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
    Abgesehen davon, dass sich der Abfindungswunsch nicht auf die Gewanne 1011 (Abfindungsflurstück 971/1) beschränkte, ist die Wunschangabe ohnehin nur eine Anregung für die weitere Durchführung des Verfahrens, nicht aber eine mit zwingenden Rechtsfolgen verbundene Zustimmung zu einer bestimmten Lösung der Abfindungsfrage (BVerwG vom 3.2.1960 RdL 1960, 189 ).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
    Neben dieser rechnerischen Wertgleichheit (Summe der Wertverhältniszahlen) sind aber auch die in § 44 Abs. 2 und 4 FlurbG aufgeführten gleichwertigkeitsbestimmenden Umstände und Faktoren zu beachten (BVerwG vom 10.5.1990 BVerwGE 85, 129/131 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1968 - 3 C 64/67
    Auszug aus VGH Bayern, 12.09.2005 - 13 A 04.890
    Hier aber besteht ein Anspruch darauf, dass ein dem bisher ausgeübten landwirtschaftlichen Betrieb adäquater Aussiedlungsstandort in angemessener Größe, Beschaffenheit und Lage ausgewiesen wird (ebenso: OVG RhPf vom 15.2.1968 RdL 1968, 165 ).
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Verfügte ein Teilnehmer schon vor der Flurbereinigung über geeignete Aussiedlungsflächen, so ist dies zwar schon in der Gleichwertigkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass ihm die Aussiedlungsmöglichkeit nicht durch die Gestaltung der Abfindung ohne seine Zustimmung entzogen werden darf (vgl. VGH München, Urteil vom 12. September 2005 - 13 A 04.890 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung

    Am 1. April 2004 haben die Kläger beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - Klage gegen den Flurbereinigungsplan erhoben (Az. 13 A 04.890).

    Hier müsste ein Bodenaustausch bis in etwa 2, 7 m Tiefe für ca. 126.000 Euro vorgenommen werden, um einen für eine Bebauung hinreichend tragfähigen Baugrund zu erreichen (abgedruckt in RdL 2006, 101).

  • VGH Bayern, 13.08.2008 - 13 A 07.1117

    Tatbestandsberichtigung

    Im Übrigen gingen die Kläger im vorangegangen Verwaltungsstreitverfahren 13 A 04.890 selbst davon aus, dass ursprünglich eine Teilaussiedlung für einen Milchviehlaufstall geplant war (s. Schriftsatz vom 17.5.2004 - Bl. 49 d.A. und Schriftsatz vom 29.6.2005 - Bl. 98 und 99 d.A.).

    Der Hinweis der Kläger auf ihre Klagebegründung gemäß Tatbestand des Urteils vom 12. September 2005 (Az. 13 A 04.890), wonach die Notwendigkeit des Aussiedlungsvorhabens bereits im Juni 1999 gesprächsweise gegenüber dem damaligen Vorstandsvorsitzenden zum Ausdruck gebracht worden sei, vermag keine andere Einschätzung zu rechtfertigen, weil diese Ausführungen im Zusammenhang mit einer Teilaussiedlung zwecks Errichtung eines Stallgebäudes standen, aber nicht die Wohnsitzänderung im Sinn einer Vollaussiedlung zum Gegenstand hatten.

  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 13 M 07.3352

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr nach

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - hat im Verfahren 13 A 04.890 durch Urteil vom 12. September 2005, der Antragsgegnerin zugestellt am 7. November 2005, die Sache unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids an den Spruchausschuss bei dem Amt für Ländliche Entwicklung S. zur erneuten Verhandlung und Bescheidung zurückverwiesen.
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