Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8497
OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94 (https://dejure.org/1994,8497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.1994 - 13 A 10845/94 (https://dejure.org/1994,8497)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 1994 - 13 A 10845/94 (https://dejure.org/1994,8497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,8497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94
    Ungeachtet des Umstandes, daß es nach der Rechtsprechung des Senats auch gegenwärtig zu einer Vielzahl von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Zaire kommt, für die der Alleinherrscher Mobuto und der von ihm kontrollierte Sicherheitsapparat nach wie vor entscheidend verantwortlich sind (vgl. die Urteile des beschließenden Senats vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93.OVG u.a. - sowie bereits das Urteil des Senats vom 02. September 1993 - 13 A 12399/92.OVG -), ist es nämlich nicht überwiegend wahrscheinlich, daß der zairische Staat allein die Stellung eines Asylantrages zum Anlaß asylrelevanter Repressalien nimmt.

    Auch dem zairischen Staat kann nicht verborgen bleiben, daß seine innenpolitischen Verhältnisse, zumal die wirtschaftliche Dauerkrise (vgl. dazu die bereits erwähnten Urteile des Senats vom 16. Mai 1994, a.a.O.), junge, aufstrebende, arbeitsame Männer außer Landes führen (können) und daß ein Aufenthalt in Europa und gerade in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Stellung eines Asylantrages kaum möglich ist.

    Das gilt um so mehr, als dem auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Geheimdienst Mobutos (vgl. dazu wiederum die Urteil des Senats vom 16. Mai 1994, a.a.O.) nicht die sehr geringe Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Zaire verborgen geblieben sein kann.

    Soweit von amnesty international Einzelfälle von Rückkehrern angesprochen werden (vgl. dazu etwa die ebenfalls vom Verwaltungsgericht eingeführte Stellungnahme vom 05. November 1991 an das VG Köln), handelt es sich erkennbar nicht um den hier in Rede stehenden Personenkreis, sondern um Personen mit exilpolitischer Tätigkeit (vgl. dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93 -, UA S. 38 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.1993 - 13 A 12399/92

    Asylbewerber; Zaire; Politische Verfolgung; Asylantrag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94
    Ungeachtet des Umstandes, daß es nach der Rechtsprechung des Senats auch gegenwärtig zu einer Vielzahl von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Zaire kommt, für die der Alleinherrscher Mobuto und der von ihm kontrollierte Sicherheitsapparat nach wie vor entscheidend verantwortlich sind (vgl. die Urteile des beschließenden Senats vom 16. Mai 1994 - 13 A 11675/93.OVG u.a. - sowie bereits das Urteil des Senats vom 02. September 1993 - 13 A 12399/92.OVG -), ist es nämlich nicht überwiegend wahrscheinlich, daß der zairische Staat allein die Stellung eines Asylantrages zum Anlaß asylrelevanter Repressalien nimmt.

    Das hat der Senat etwa in seinem bereits erwähnten Urteil vom 02. September 1993 (a.a.O.) bezüglich eines früheren Spielers der zairischen Fußballnationalmannschaft angenommen.

  • OVG Thüringen, 03.09.1996 - 3 KO 150/96

    Abschiebungsschutz für einen zairischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Nach Auswertung dieser - wie noch zu zeigen sein wird - keineswegs vollständig widersprüchlichen - Auskunftslage und unter Berücksichtigung der extrem instabilen politischen Verhältnisse in Zaire (vgl. oben I. 1. zur Frage der noch existierenden Staatlichkeit) kommt der Senat in Übereinstimmung mit - soweit ersichtlich - allen baden-württembergischen Verwaltungsgerichten und in Übereinstimmung mit dem OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) zu dem Ergebnis, daß dem Kläger allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Rückkehr nach Zaire (sei es im Wege der freiwilligen Rückreise, sei es im Wege der Abschiebung) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.

    Auch das OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 - S. 3) verneint eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß erfolglos gebliebenen Asylbewerbern ein nachhaltiges Interesse entgegenschlägt und sie mit Repressalien im Falle ihrer Rückkehr überzogen würden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93

    Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der

    Nach Auswertung dieser - wie noch zu zeigen sein wird - keineswegs vollständig widersprüchlichen - Auskunftslage und unter Berücksichtigung der extrem instabilen politischen Verhältnisse in Zaire (vgl. oben zur Frage der noch existierenden Staatlichkeit) kommt der Senat in Übereinstimmung mit - soweit ersichtlich - allen badenwürttembergischen Verwaltungsgerichten und in Übereinstimmung mit dem OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) zu dem Ergebnis, daß dem Kläger allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Rückkehr nach Zaire (sei es im Wege der freiwilligen Rückreise, sei es im Wege der Abschiebung) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.

    Auch das OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 - S. 3) verneint eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß erfolglos gebliebenen Asylbewerbern ein nachhaltiges Interesse entgegenschlägt und sie mit Repressalien im Falle ihrer Rückkehr überzogen würden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Nach Auswertung dieser - wie noch zu zeigen sein wird - keineswegs vollständig widersprüchlichen - Auskunftslage und unter Berücksichtigung der extrem instabilen politischen Verhältnisse in Zaire kommt der Senat in Übereinstimmung mit - soweit ersichtlich - allen baden-württembergischen Verwaltungsgerichten und in Übereinstimmung mit dem OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) sowie dem OVG Münster (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835.A -) zu dem Ergebnis, daß dem Kläger allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Rückkehr nach Zaire (sei es im Wege der freiwilligen Rückreise, sei es im Wege der Abschiebung) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.

    Auch das OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 - S. 3) verneint eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß erfolglos gebliebenen Asylbewerbern ein nachhaltiges Interesse entgegenschlägt und sie mit Repressalien im Falle ihrer Rückkehr überzogen würden.

  • VG Freiburg, 17.08.1994 - A 1 K 13782/93

    Anspruch eines zairischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Asyl;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.1996 - 10 A 12605/95

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Danach reicht die bloße Asylantragstellerung - wie der Senat bereits früher entschieden hat (vgl. den Beschluß vom 30. Mai 1994 - 13 A 10845/94 -) - für die Gefahr politischer Verfolgung nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - A 13 S 2773/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    und 19.10.1994 in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A -) nach Auswertung aller ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95

    Zaire: keine politische Verfolgung im Hinblick auf das Vorgehen gegen die

    Der Senat hat aber u.a. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers (z.B. aus den Verfahren - A 13 S 2221, 2222 und 2223/94 -) bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - sowie z.B. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls bekannten Beschlüssen vom 3.4.1995 - A 13 S 2843/94 - und vom 5.4.1995 - A 13 S 2775/94 -in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A - und vom 3.3.1995 - 23 A 3051.93.A -) nach Auswertung der damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht