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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - 13 A 32/11   

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https://dejure.org/2011,24970
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - 13 A 32/11 (https://dejure.org/2011,24970)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.07.2011 - 13 A 32/11 (https://dejure.org/2011,24970)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 13 A 32/11 (https://dejure.org/2011,24970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in einer Praxis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Reinigung und Desinfektion der für ambulante Operationen in einer Arztpraxis benötigten Medizinprodukte in auf einer Waschmaschine befindlichen Plastikwannen mit § 4 Abs. 2 MPBetreibV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Reinigung und Desinfektion der für ambulante Operationen in einer Arztpraxis benötigten Medizinprodukte in auf einer Waschmaschine befindlichen Plastikwannen mit § 4 Abs. 2 MPBetreibV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 13 A 2422/09

    Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten der Klasse "kritisch B" in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2011 - 13 A 32/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2010 - 13 A 2422/09 -, GesR 2010, 634; vgl. auch Erläuterungen zur Validierung unter 1.3 der RKI-Empfeh-lung sowie Empfehlung für die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten, Projektgruppe "RKI-BfArM-Empfehlung" der Arbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP), zuletzt geändert durch Beschluss der AGMP, 13. Sitzung, 24. März 2010, S. 6, Abschnitt 1.3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - 13 A 3045/15

    Nachweis der Wirksamkeit des Reinigungsverfahrens hinsichtlich der von den

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 A 32/11 -, juris, Rn. 5.
  • VG Neustadt, 13.08.2019 - 5 K 57/19

    Untersagung der Aufbereitung von Medizinprodukten gegenüber einem Zahnarzt

    Die Validierung stellt damit letztlich den dokumentierten Nachweis der beständigen Wirksamkeit eines Aufbereitungsprozesses dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 A 32/11 -, juris, Rn. 6).

    Eine solche Feststellung setzt voraus, dass das praktizierte Aufbereitungsverfahren den Schutzzweck der Vorschrift ebenso wirksam erfüllt wie die Aufbereitung unter Beachtung der KRINKO-Empfehlungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 A 32/11 -, juris, Rn. 6).

  • VG Köln, 29.11.2016 - 7 K 1587/15

    Befugnis der Behörde zum Einschreiten bei Verwendung unsicherer Medizinprodukte

    Die Feststellung einer ordnungsgemäßen hygienischen Aufbereitung setzt voraus, dass das praktizierte Aufbereitungsverfahren den Schutzzweck des § 4 Abs. 1 MPBetrV ebenso wirksam erfüllt wie die Aufbereitung unter Beachtung der RKI/BfArM-Empfehlung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2011 - 13 A 32/11 -.

    Unter einem validierten Verfahren ist ein dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren von Ergebnissen zu verstehen, die für den Nachweis benötigt werden, dass ein Verfahren beständig Produkte liefert, die den vorgegebenen Spezifikationen (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität) entsprechen; die Validierung stellt damit letztlich den dokumentierten Nachweis der beständigen Wirksamkeit eines Aufbereitungsprozesses dar,               vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2011 - 13 A 32/11 - m.w.N.

  • OLG Celle, 22.12.2017 - 3 Ss OWi 259/17

    Ordnungswidriges Verhalten bei Verstoß gegen die Anforderungen an die Hygiene bei

    Die Validierung stellt damit letztlich den dokumentierten Nachweis der beständigen Wirksamkeit eines Aufbereitungsprozesses dar (vgl. Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 13 A 32/11 - juris: Rn. 6).
  • VG Neustadt, 16.01.2018 - 5 K 376/17

    Aufforderung zur Mitarbeiterschulung betreffend die Aufbereitung von

    Die Validierung stellt damit letztlich den dokumentierten Nachweis der beständigen Wirksamkeit eines Aufbereitungsprozesses dar (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juli 2011, 13 A 32/11, juris, Rn. 6).
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