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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 13 A 5227/94 .A |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.1995 - 13 A 5227/94 .A (https://dejure.org/1995,13326)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 1995 - 13 A 5227/94 .A (https://dejure.org/1995,13326)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fiktive Klagerücknahme; Beendigung der Asylklage; Berufung
Verfahrensgang
- VG Minden, 17.10.1994 - 7 K 4853/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 13 A 5227/94 .A
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 18.02.1999 - 9 UE 812/96
Antrag auf Fortsetzung eines durch Beschluß eingestellten Verfahrens wegen …
Dass der Hauptantrag des Klägers auf eine unzulässige Zurückverweisung im vorgenannten Sinne gerichtet ist, kann auch nicht mit der Erwägung verneint werden, das Verwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung, das Verfahren wegen vermeintlicher (fiktiver) Klagerücknahme (§ 81 Satz 1 AsylVfG) nicht fortzusetzen, noch gar nicht "in der Sache" entschieden, so dass diese noch nicht in der Berufungsinstanz anhängig sei mit der Folge, dass im Fall einer Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung nunmehr das Verwaltungsgericht wieder über das bei ihm "verbliebene" Sachbegehren des Klägers zu entscheiden habe, ohne dass es insoweit einer Zurückverweisung bedürfte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. März 1995 - 13 A 5227/94.A -).Dass das Verwaltungsgericht nicht in der Sache selbst entschieden hat, führt entgegen der im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. März 1995 - 13 A 5227/94.A - vertretenen Auffassung nicht dazu, dass der eigentliche Asylrechtsstreit in der ersten Instanz anhängig geblieben wäre.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2000 - 2 L 118/00
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Zulässigkeit der Beschwerde zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 17.11.1999 - 9 B 400.99
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auch die Frage, ob bei einem "Zwischenstreit über die Wirksamkeit der Klagerücknahme" der "eigentliche Asylrechtsstreit in der ersten Instanz anhängig geblieben ist", wie die Beschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluß vom 22. März 1995 - 13 A 5227/94.A -) meint, stellt sich hier nicht.