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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95   

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https://dejure.org/1997,7314
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 (https://dejure.org/1997,7314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzneimittel; Patient; Inverkehrbringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 847
  • DVBl 1998, 153 (Ls.)
  • DVBl 1998, 160 (Ls.)
  • DÖV 1997, 648
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Für das Arzneimittelrecht besteht daher in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit darüber, dass bei der Herstellung durch einen Arzt, der das von ihm hergestellte Arzneimittel selbst am Patienten anwendet oder in seinen unmittelbaren Einwirkungsbereich durch weisungsgebundene Hilfskräfte oder durch den Patienten selbst anwenden lässt, keine Abgabe in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwGE 94, 341; OVG NRW, NJW 1998, S. 847 in ausdrücklicher Abkehr von NJW 1989, S. 792; Deutsch, Medizinrecht, 3. Aufl., 1997, S. 534 f.; Hoppe, MedR 1996, S. 72 ; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Kommentar, § 13 Anm. 11 ; Pabel, NJW 1989, S. 759 f.; Räpple, Das Verbot bedenklicher Arzneimittel, 1991, S. 36 ff.; Wolz, Bedenkliche Arzneimittel als Rechtsbegriff, 1988, S. 40 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 13 A 202/99

    Ausgestaltung der Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens;

    Das Kriterium "für den Endverbrauch" ist schon deshalb erfüllt, weil die Impfstoffe von den Empfängern erkennbar den Patienten appliziert werden sollten, was selbst kein Inverkehrbringen ist, - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 = PharmaR 1997, 239 - m.w.N. -, sondern Endverbrauch.

    Wie sich aus den weiteren Regelungen des § 69 Abs. 1 AMG ergibt, hat die Behörde auch bei einem auf Satz 1 gestützten Eingreifen Ermessen - vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1997, a.a.O. -.

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 15/13

    Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Therapiehinweise des Gemeinsamen

    Weil aber die Abgabe die Besitzeinräumung im Sinne einer Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt voraussetzt (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13.03.2008 - 3 C 27/07 - juris RdNr. 16 = BVerwGE 131, 1; vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 535/12 - juris RdNr. 14 = BGHSt 59, 16), stellt die unmittelbare Anwendung am Patienten keine Abgabe im Sinne des Arzneimittelrechts dar (BSG, Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - juris RdNr. 18 = BSGE 89, 184; BVerwG, Urteil vom 02.12.1993 - 3 C 42/91 - juris RdNr. 36 = BVerwGE 94, 341; kritisch dazu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.02.1997 - 13 A 568/95 - juris RdNr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 13 A 451/01

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Besichtigung von Praxisräumen einer

    Die hier maßgebliche Frage, ob auch die Aufklärung zur Feststellung, ob es - tatsächlich oder rechtlich - um den Verkehr mit Arzneimitteln, die ärztlicherseits hergestellt wurden, geht oder nur um die Anwendung solcher selbst hergestellter Arzneimittel an den eigenen Patienten, was kein Inverkehrbringen ist, - vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.2.1997 - 13 A 568/95 -, NJW 1998, 847 - ist nach den vorstehend aufgezeigten Grundsätzen, aber auch nach dem in § 1 AMG normierten Gesetzeszweck zu bejahen.
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