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AG Bonn, 30.06.2005 - 13 C 198/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadensersatz, Werkvertrag, Beweisvereitelung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schadensersatz, Werkvertrag, Beweisvereitelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Bestellers auf Schadensersatz bei einer Sorgfaltspflichtverletzung des Werkunternehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 30.06.2005 - 13 C 198/04
- LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
Auszug aus AG Bonn, 30.06.2005 - 13 C 198/04
Der Schuldner ist dabei weiterhin beweisfällig, wenn die ernsthaft Möglichkeit verbleibt, dass er die Pflichtverletzung zu vertreten hat, vgl. BGH NJW 80, 2187.
- LG Bonn, 19.10.2005 - 5 S 154/05
Die Beweislast bei der Autoreparatur
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 13 C 198/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - LG Bochum, 09.09.2005 - 5 S 79/05
Unfallschadensregulierung - Dauerstreitpunkt "Stundenverrechnungssätze"
Insoweit bedarf es in diesem Verfahren keiner Klärung, ob die von der Beklagten genannte Firma H die behaupteten Stundenverrechnungssätze nur dann berechnet, wenn die Reparatur tatsächlich bei ihr durchgeführt wird und die Abrechnung bei der Beklagten erfolgt, ansonsten die Firma H jedoch andere Stundenverrechnungssätze berechnet, wie dies z. B. in einem anderen Verfahren, welches ebenfalls bei der Kammer anhängig war, bezüglich der dort ebenfalls von der Beklagten benannten, günstigeren (anderen) Werkstatt der Fall war (vgl. zu diesem Fall AG Herne-Wanne -Az. 13 C 198/04- = LG Bochum -Az. 5 S 139/04).