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   ArbG Stuttgart, 02.03.2004 - 13 Ca 342/02   

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ArbG Stuttgart, 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 (https://dejure.org/2004,32890)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 (https://dejure.org/2004,32890)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2004 - 13 Ca 342/02 (https://dejure.org/2004,32890)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 6 Sa 119/05

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 - ist statthaft, sie ist auch form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 64 Abs. 1 und 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 6 Sa 32/04

    Drittschuldnerklage, verschleiertes Arbeitseinkommen des Schuldners

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 - abgeändert.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 02.03.2004 - 13 Ca 342/02 - ist statthaft, sie ist auch form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 64 Abs. 1 und 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517, 519, 520 ZPO).

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