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FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen steuerfreier Abfindung und steuerpflichtigem Arbeitslohn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen Arbeitslohns keine steuerfreie Abfindung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen Arbeitslohns keine steuerfreie Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92
1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr …
Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
Lohnnachzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein früheres Jahr erhält, sind danach als sonstiger Bezug im Jahr der Nachzahlung - hier im Streitjahr - zu erfassen (vgl. BFH-Beschluß vom 29.5.1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477 und BFH-Urteil vom 22.7.1993 VI R 104/92, BFH/NV 1993, 795). - BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91
Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung
Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
Die Zahlungen müssen wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1992 XI R 33/91, BStBl II 1993, 447 ). - BFH, 29.05.1998 - VI B 275/97
Zeitpunkt des Zuflusses einer Lohnnachzahlung
Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
Lohnnachzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein früheres Jahr erhält, sind danach als sonstiger Bezug im Jahr der Nachzahlung - hier im Streitjahr - zu erfassen (vgl. BFH-Beschluß vom 29.5.1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477 und BFH-Urteil vom 22.7.1993 VI R 104/92, BFH/NV 1993, 795).
- FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner …
Dies ist nicht der Fall, wenn mit der Zahlung bis zum Zeitpunkt der Auflösung erdiente Ansprüche abgegolten werden, wie bei rückständigem Arbeitslohn (vgl. FG München, Urteil vom 28.11.2000, 13 K 1168/97, GmbH-Stpr 2001, 320 und FG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.2001, 16 K 3036/00, EFG 2001, 1592 m.w.N.). - FG Brandenburg, 11.12.2002 - 2 K 3118/00
Tarifermäßigung einer auch das laufende Kalenderjahr betreffenden einheitlichen …
Lohnnachzahlungen für frühere Kalenderjahre werden hingegen nicht von § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG erfasst, so dass es bei der Zuflussregelung des § 11 Abs. 1 EStG bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BStBl. II 1993, 795; FG München, Urteil vom 28. November 2000 13 K 1168/97, GmbH-Stpr. - FG Düsseldorf, 04.10.2001 - 16 K 3036/00
Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche
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