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   FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97   

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https://dejure.org/2000,10739
FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97 (https://dejure.org/2000,10739)
FG München, Entscheidung vom 28.11.2000 - 13 K 1168/97 (https://dejure.org/2000,10739)
FG München, Entscheidung vom 28. November 2000 - 13 K 1168/97 (https://dejure.org/2000,10739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen steuerfreier Abfindung und steuerpflichtigem Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen Arbeitslohns keine steuerfreie Abfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen Arbeitslohns keine steuerfreie Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
    Lohnnachzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein früheres Jahr erhält, sind danach als sonstiger Bezug im Jahr der Nachzahlung - hier im Streitjahr - zu erfassen (vgl. BFH-Beschluß vom 29.5.1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477 und BFH-Urteil vom 22.7.1993 VI R 104/92, BFH/NV 1993, 795).
  • BFH, 16.12.1992 - XI R 33/91

    Leistung zu Begründung eines neuen Dienstverhältnisses ist keine Abfindung

    Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
    Die Zahlungen müssen wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses geleistet werden (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1992 XI R 33/91, BStBl II 1993, 447 ).
  • BFH, 29.05.1998 - VI B 275/97

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Lohnnachzahlung

    Auszug aus FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97
    Lohnnachzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein früheres Jahr erhält, sind danach als sonstiger Bezug im Jahr der Nachzahlung - hier im Streitjahr - zu erfassen (vgl. BFH-Beschluß vom 29.5.1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477 und BFH-Urteil vom 22.7.1993 VI R 104/92, BFH/NV 1993, 795).
  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner

    Dies ist nicht der Fall, wenn mit der Zahlung bis zum Zeitpunkt der Auflösung erdiente Ansprüche abgegolten werden, wie bei rückständigem Arbeitslohn (vgl. FG München, Urteil vom 28.11.2000, 13 K 1168/97, GmbH-Stpr 2001, 320 und FG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.2001, 16 K 3036/00, EFG 2001, 1592 m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 11.12.2002 - 2 K 3118/00

    Tarifermäßigung einer auch das laufende Kalenderjahr betreffenden einheitlichen

    Lohnnachzahlungen für frühere Kalenderjahre werden hingegen nicht von § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG erfasst, so dass es bei der Zuflussregelung des § 11 Abs. 1 EStG bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BStBl. II 1993, 795; FG München, Urteil vom 28. November 2000 13 K 1168/97, GmbH-Stpr.
  • FG Düsseldorf, 04.10.2001 - 16 K 3036/00

    Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche

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