Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verteilung des Gewinns der GbR je zur Hälfte auf die an der GbR beteiligten Gesellschafter
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 3
Verteilung des Gewinns der GbR je zur Hälfte auf die an der GbR beteiligten Gesellschafter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zurechnung des Mehrgewinns einer freiberuflichen, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Personengesellschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen, nur einem Gesellschafter anzulastenden Betriebsausgabenabzugs
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 6/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.06.1999 - IV B 13/99
Mehrgewinnverteilung bei Mitunternehmerschaft
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16
Die Mehrgewinne sind dann dem Mitunternehmer zuzurechnen, dem sie endgültig verbleiben, weil kein Steuerpflichtiger ein Einkommen zu versteuern braucht, das tatsächlich einem anderen zugeflossen ist (BFH-Beschluss vom 23.6.1999, IV B 13/99, BFH/NV 2000, 29 ).Dieses Verständnis steht im Einklang mit der o.g. BFH-Rechtsprechung, die auch im Falle eines erhöhten Auseinandersetzungsanspruchs nach Auflösung der Gesellschaft auf dessen fehlende Durchsetzbarkeit abstellt (BFH-Beschluss vom 23.6.1999, IV B 13/99, BFH/NV 2000, 29 , juris-Rn. 6).
- BFH, 15.11.2011 - VIII R 12/09
Personengesellschaft - Auseinandersetzung - Gewinnzurechnung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16
Der die Besteuerung rechtfertigende Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit liegt hier -unabhängig vom Zufluss verfügbarer Zahlungsmittel- bereits in der rechtlichen Zuweisung des anteiligen Gewinns (BFH-Urteil vom 15. November 2011, VIII R 12/09, BStBl II 2012, 207 ). - BFH, 14.12.2000 - IV R 16/00
Personengesellschaft: Unberechtigte Entnahmen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16
(BFH-Urteil vom 14.12.2000, IV R 16/00, BStBl II 2001, 238 ). - BFH, 30.11.2017 - IV R 33/14
Zur Teilbestandskraft eines Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - 13 K 13227/16
Welche Besteuerungsgrundlagen der Kläger mit seiner Klage angreift und damit zum Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens gemacht hat, ist durch Auslegung der Klageschrift oder der darin ausdrücklich in Bezug genommenen Schriftstücke zu ermitteln (BFH-Urteil vom 30.11.2017, IV R 33/14, BFH/NV 2018, 428 ).
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 6/19
Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen …
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.04.2018 - 13 K 13227/16 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 22.07.2016 aufgehoben; Letztere, soweit sie die Feststellung zur Zurechnung der Einkünfte aus der Gesamthand betrifft.Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2018 - 13 K 13227/16 und die Einspruchsentscheidung vom 22.07.2016 hinsichtlich der Feststellung zur Gewinnverteilung aufzuheben sowie den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2009 vom 15.12.2015 insoweit zu ändern, als die festgestellten laufenden Einkünfte aus der Gesamthand in Höhe von 27.233,95 EUR auf den Kläger und in Höhe von 41.721,96 EUR auf den Beigeladenen verteilt werden.