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   FG Niedersachsen, 29.11.2005 - 13 K 189/02   

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https://dejure.org/2005,15918
FG Niedersachsen, 29.11.2005 - 13 K 189/02 (https://dejure.org/2005,15918)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2005 - 13 K 189/02 (https://dejure.org/2005,15918)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2005 - 13 K 189/02 (https://dejure.org/2005,15918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Abzug von als dauernde Last zu wertenden Altenteilsleistungen bei der Ermittlung des Grenzbetrages i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abziehbarkeit von als dauernde Last zu qualifizierenden Altenteilsleistungen des Kindes an seine Mutter bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrags; Berücksichtigung von Sonderausgaben bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Altenteilsleistungen; Dauernde Last - Kein Abzug von als dauernde Last zu qualifizierenden Altenteilsleistungen bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Abzug von als dauernde Last zu qualifizierenden Altenteilsleistungen bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von als dauernde Last zu qualifizierenden Altenteilsleistungen des Kindes an seine Mutter bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrags; Berücksichtigung von Sonderausgaben bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.11.2005 - 13 K 189/02
    Die Klägerin beruft sich im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 11. Januar 2005 (2 BvR 167/02) auf den sich beide Beteiligten berufen, diese bislang vom Bundesfinanzhof vertretene Auffassung verworfen und ausgeführt, dass sich der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enthaltene Passus "die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" nicht nur auf Bezüge, sondern auch auf Einkünfte bezieht und damit insoweit ein über das Steuerrecht hinausgehendes wertendes Element in der Vorschrift gesehen.

  • BFH, 08.11.2012 - V R 57/10

    Abzug von Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe im Wege der

    Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 29. November 2005  13 K 189/02 (juris), das der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) durch Beschluss vom 26. November 2008 III R 20/06 nach § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestätigt habe, stehe dem nicht entgegen, weil dort Empfänger der dauernden Last der kindergeldberechtigte Vater selbst gewesen sei.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht vom BFH-Beschluss vom 26. November 2008 III R 20/06 (nicht veröffentlicht) nach § 126a FGO ab, durch den der BFH die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG vom 29. November 2005  13 K 189/02 (juris) als unbegründet zurückgewiesen hat.

  • FG München, 10.12.2009 - 5 K 3018/09

    § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und dauernde Last

    Das Gericht ordnete das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH im Verfahren III R 20/06 (zum Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. November 2005 13 K 189/02, juris) an.
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