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   VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04   

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VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04 (https://dejure.org/2005,31163)
VG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2005 - 13 K 1960/04 (https://dejure.org/2005,31163)
VG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 13 K 1960/04 (https://dejure.org/2005,31163)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

    Auszug aus VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Von einem solchen Schaden kann nur ausgegangen werden, wenn er "gemeinwirtschaftliche Ausmaße annimmt, also z.B. negative Auswirkungen auf die Allgemeinheit, etwa auf einen ganzen Wirtschaftszweig in der Region hat ( BVerwG, Urt. v. 18.06.1997, NuR 1998, 541 [BVerwG 18.06.1997 - 6 C 3/97] ).
  • VGH Bayern, 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305

    Klagebefugnis eines Sportanglervereins zur Erstreitung einer Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Denn der Kläger hat bislang nicht vorgetragen, dass er in der Landwirtschaft oder forstwirtschaftlich tätig ist und insoweit am Wirtschaftskreislauf teilnimmt (vgl. Schleswig-Holstein VG, Urt. v. 17.06.2002, NuR 2002, 633; VGH München, Beschl.v. 14.01.2004, NuR 2004, 597).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 1486/96

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuß besonders geschützter (Vogel-)Arten, hier:

    Auszug aus VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Soweit der Kläger seine Klagebefugnis damit begründet, dass der durch Nr. 2 normierte Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt mit § 1 Abs. 1 , Abs. 2 BJagdG korrespondiere, welcher die Pflicht zur Hege ausdrücklich nenne und der Jagdausübungsberechtigte dadurch gesetzlich verpflichtet sei, einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, vermag diese Auffassung (vgl. auch VG Würzburg, Urt. v. 03.02.2000 W 5 K 99.244; VGH Ba-Württ. Urt. v. 01.12.1997, NuR 2000, 149) nach den oben gemachten Ausführungen jedoch nicht zu überzeugen.
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00

    Kormoran, fischereiwirtschaftlicher Schaden

    Auszug aus VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Denn der Kläger hat bislang nicht vorgetragen, dass er in der Landwirtschaft oder forstwirtschaftlich tätig ist und insoweit am Wirtschaftskreislauf teilnimmt (vgl. Schleswig-Holstein VG, Urt. v. 17.06.2002, NuR 2002, 633; VGH München, Beschl.v. 14.01.2004, NuR 2004, 597).
  • VG Würzburg, 03.02.2000 - W 5 K 99.244
    Auszug aus VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Soweit der Kläger seine Klagebefugnis damit begründet, dass der durch Nr. 2 normierte Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt mit § 1 Abs. 1 , Abs. 2 BJagdG korrespondiere, welcher die Pflicht zur Hege ausdrücklich nenne und der Jagdausübungsberechtigte dadurch gesetzlich verpflichtet sei, einen den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, vermag diese Auffassung (vgl. auch VG Würzburg, Urt. v. 03.02.2000 W 5 K 99.244; VGH Ba-Württ. Urt. v. 01.12.1997, NuR 2000, 149) nach den oben gemachten Ausführungen jedoch nicht zu überzeugen.
  • OVG Sachsen, 03.05.2006 - 1 B 802/05

    Lausitzer Wölfe dürfen nicht geschossen werden

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. Oktober 2005 - 13 K 1960/04 - wird zurückgewiesen.
  • VG Magdeburg, 17.08.2009 - 3 B 211/09

    Entzug eines Jagdscheines wegen der Tötung eines Wolfes

    Streng geschützte Arten sind - und zwar grundsätzlich ausnahmslos (vgl. VG Dresden, Urt. v. 11.10.2005, 13 K 1960/04 , zit. nach [...], rechtskräftig aufgrund des Beschl. d. Sächs. OVG v. 3.5.2006, NuR 2006, 584) - nach § 10 Abs. 2 Nr. 11. a), b) BNatSchG besonders geschützte Arten, die in Anh. A der VO (EG) Nr. 338/97 und im Anhang IV der RL 92/43/EWG aufgeführt sind.
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