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   FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94   

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FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94 (https://dejure.org/1995,30111)
FG München, Entscheidung vom 16.05.1995 - 13 K 2394/94 (https://dejure.org/1995,30111)
FG München, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 13 K 2394/94 (https://dejure.org/1995,30111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Eigenprovisionen eines Versicherungsvertreters als steuerpflichtige Einnahmen; Steuerliche Einordnung von Provisionen für den Abschluss von privaten Versicherungsverträgen mit dem vertretenen Versicherungsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionen aus der Vermittlung eigener Versicherungsverträge als Betriebseinnahme, Eigenprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 1839
  • EFG 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Einschlägig sei nach wie vor das BFH-Urteil vom 18. März 1982 IV R 183/78 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1982, 587), nach dem auch die Finanzverwaltung bisher verfahren sei (Verfügung der Oberfinanzdirektion - OFD- Münster vom 30. Mai 1990, Der Betrieb -DB- 1990, 1212).

    Dem BFH-Urteil in BStBl II 1982, 587 [BFH 18.03.1982 - IV R 183/78] kann daher nicht gefolgt werden: Denn der BFH meint, der Umstand, daß die Provisionsgewährung bzw. eine darauf gerichtete Vereinbarung ihre zivilrechtliche Grundlage im Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Verkäufer) und dem Wertpapiervermittler habe, sei nicht entscheidungserheblich.

    Unerheblich ist, daß die OFD in Tz. 4 die Urteile des BFH in BStBl II 1982, 587 [BFH 18.03.1982 - IV R 183/78] und des Hessischen FG in EFG 1984, 122 "hinsichtlich der Provisionen für Eigenversicherungen" der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (die im Streitfall allesamt nicht vorliegen) bestätigt.

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen Abweichung vom BFH-Urteil in BStBl II 1982, 587 [BFH 18.03.1982 - IV R 183/78] zugelassen.

  • FG Niedersachsen, 29.09.1994 - II 206/93

    Einkommensteuer; sog. Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des FG des Saarlandes (EFG 1992, 436) und des Niedersächsischen FG (Urteil vom 29. September 1994 II 206/93, EFG 1995, 359) an, wonach eine betriebliche Veranlassung der Eigenprovisionen darin zu sehen ist, daß die geschäftlichen Beziehungen des Kl zu seiner Versicherungsgesellschaft maßgeblich für die Vorteilsgewährung sind (gleiches gilt gem. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Oktober 1994 - 1 K 1443/89 -, EFG 1995, 195 bei Provisionen, die eine in Form einer GbR betriebene Versicherungsagentur für den Abschluß privater Versicherungen der Gesellschafter erhält).

    Das Niedersächsische FG führt in EFG 1995, 359 zu Recht aus, daß die Grundsätze zur Bewertung von Entnahmen, die Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens betreffen, auf den Streitfall nicht übertragbar sind.

    Auch insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des Niedersächsischem FG in EFG 1995, 359 an.

  • FG Saarland, 04.02.1992 - 1 K 214/91

    Einkommensteuer; Provisionseinnahmen bei Versicherungsvertretern

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Das Urteil des Finanzgerichts -FG- des Saarlandes vom 4. Februar 1992 - 1 K 214/91 - (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, 436) sei fehlerhaft, weil es sich zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1991 VI R 24/88 (BFH/NV 1991, 453) berufe, welches auf einem wesentlich anders gelagerten Sachverhalt beruhe, nämlich der Besteuerung von Beitragszuschüssen zu einer Kranken- und Lebensversicherung, die eine Versicherungsgesellschaft an ihren Versicherungsvertreter leiste.

    Das FG des Saarlandes beziehe sich in seinem Urteil (EFG 1992, 436) zu Recht auf das Urteil in BFH/NV 1991, 453, demzufolge die von einer Versicherungsgesellschaft an ihren selbständigen Versicherungsvertreter geleisteten Beitragszuschüsse zu einer Kranken- und Lebensversicherung bei diesem Betriebseinnahmen darstellten.

    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des FG des Saarlandes (EFG 1992, 436) und des Niedersächsischen FG (Urteil vom 29. September 1994 II 206/93, EFG 1995, 359) an, wonach eine betriebliche Veranlassung der Eigenprovisionen darin zu sehen ist, daß die geschäftlichen Beziehungen des Kl zu seiner Versicherungsgesellschaft maßgeblich für die Vorteilsgewährung sind (gleiches gilt gem. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Oktober 1994 - 1 K 1443/89 -, EFG 1995, 195 bei Provisionen, die eine in Form einer GbR betriebene Versicherungsagentur für den Abschluß privater Versicherungen der Gesellschafter erhält).

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 24/88

    Einordnung von einer Versicherungsgesellschaft gewährten Zuschüsse zu den eigenen

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Das Urteil des Finanzgerichts -FG- des Saarlandes vom 4. Februar 1992 - 1 K 214/91 - (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1992, 436) sei fehlerhaft, weil es sich zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 1991 VI R 24/88 (BFH/NV 1991, 453) berufe, welches auf einem wesentlich anders gelagerten Sachverhalt beruhe, nämlich der Besteuerung von Beitragszuschüssen zu einer Kranken- und Lebensversicherung, die eine Versicherungsgesellschaft an ihren Versicherungsvertreter leiste.

    Das FG des Saarlandes beziehe sich in seinem Urteil (EFG 1992, 436) zu Recht auf das Urteil in BFH/NV 1991, 453, demzufolge die von einer Versicherungsgesellschaft an ihren selbständigen Versicherungsvertreter geleisteten Beitragszuschüsse zu einer Kranken- und Lebensversicherung bei diesem Betriebseinnahmen darstellten.

  • FG Hessen, 08.06.1983 - 7 K 59/83

    Begriff der Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) nach der

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Auch das Hessische FG sei im Urteil vom 8. Juni 1983 - 7 K 59/83 - (EFG 1984, 122) der Meinung, daß von einer Agentur gezahlte Provisionen für den Abschluß eigener Lebensversicherungen nicht steuerbar seien.

    Unerheblich ist, daß die OFD in Tz. 4 die Urteile des BFH in BStBl II 1982, 587 [BFH 18.03.1982 - IV R 183/78] und des Hessischen FG in EFG 1984, 122 "hinsichtlich der Provisionen für Eigenversicherungen" der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (die im Streitfall allesamt nicht vorliegen) bestätigt.

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Waren diese geschäftlicher Natur und erfolgte die Vorteilsgewährung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung, hat die jüngere BFH-Rechtsprechung stets eine betriebliche Veranlassung und damit eine Betriebseinnahme bejaht (s. Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BStBl II 1988, 995 und vom 14. März 1989 I R 83/85 , BStBl II 1989, 650 über Kaufleuten vom Geschäftspartner kostenlos gewährte Reisen; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 454 über Versicherungsbeitragszuschüsse, die eine Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsvertreter leistet; BFH-Urteil vom 13. März 1991 XI R 24/89, BFH/NV 1991, 537 über ungewöhnlich hohe Preisnachlässe, die eine KG einem für sie tätigen Makler gewährte; Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89 , BStBl II 1990, 1028: ungewöhnlich hohes Testamentsvollstreckerhonorar, das in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet wurde).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 83/85

    Betriebseinnahme - Geldpreis - Gegenleistung - Handwerker - Förderstiftung -

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Waren diese geschäftlicher Natur und erfolgte die Vorteilsgewährung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung, hat die jüngere BFH-Rechtsprechung stets eine betriebliche Veranlassung und damit eine Betriebseinnahme bejaht (s. Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BStBl II 1988, 995 und vom 14. März 1989 I R 83/85 , BStBl II 1989, 650 über Kaufleuten vom Geschäftspartner kostenlos gewährte Reisen; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 454 über Versicherungsbeitragszuschüsse, die eine Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsvertreter leistet; BFH-Urteil vom 13. März 1991 XI R 24/89, BFH/NV 1991, 537 über ungewöhnlich hohe Preisnachlässe, die eine KG einem für sie tätigen Makler gewährte; Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89 , BStBl II 1990, 1028: ungewöhnlich hohes Testamentsvollstreckerhonorar, das in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet wurde).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 25/88

    Bestehen oder Nichtbestehen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Waren diese geschäftlicher Natur und erfolgte die Vorteilsgewährung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung, hat die jüngere BFH-Rechtsprechung stets eine betriebliche Veranlassung und damit eine Betriebseinnahme bejaht (s. Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BStBl II 1988, 995 und vom 14. März 1989 I R 83/85 , BStBl II 1989, 650 über Kaufleuten vom Geschäftspartner kostenlos gewährte Reisen; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 454 über Versicherungsbeitragszuschüsse, die eine Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsvertreter leistet; BFH-Urteil vom 13. März 1991 XI R 24/89, BFH/NV 1991, 537 über ungewöhnlich hohe Preisnachlässe, die eine KG einem für sie tätigen Makler gewährte; Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89 , BStBl II 1990, 1028: ungewöhnlich hohes Testamentsvollstreckerhonorar, das in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet wurde).
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Waren diese geschäftlicher Natur und erfolgte die Vorteilsgewährung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung, hat die jüngere BFH-Rechtsprechung stets eine betriebliche Veranlassung und damit eine Betriebseinnahme bejaht (s. Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BStBl II 1988, 995 und vom 14. März 1989 I R 83/85 , BStBl II 1989, 650 über Kaufleuten vom Geschäftspartner kostenlos gewährte Reisen; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 454 über Versicherungsbeitragszuschüsse, die eine Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsvertreter leistet; BFH-Urteil vom 13. März 1991 XI R 24/89, BFH/NV 1991, 537 über ungewöhnlich hohe Preisnachlässe, die eine KG einem für sie tätigen Makler gewährte; Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89 , BStBl II 1990, 1028: ungewöhnlich hohes Testamentsvollstreckerhonorar, das in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet wurde).
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 24/89

    Nettodividende und anzurechnende Körperschaftsteuer sind derselben Einkunftsart

    Auszug aus FG München, 16.05.1995 - 13 K 2394/94
    Waren diese geschäftlicher Natur und erfolgte die Vorteilsgewährung im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung, hat die jüngere BFH-Rechtsprechung stets eine betriebliche Veranlassung und damit eine Betriebseinnahme bejaht (s. Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85 , BStBl II 1988, 995 und vom 14. März 1989 I R 83/85 , BStBl II 1989, 650 über Kaufleuten vom Geschäftspartner kostenlos gewährte Reisen; BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 454 über Versicherungsbeitragszuschüsse, die eine Versicherungsgesellschaft an ihre Versicherungsvertreter leistet; BFH-Urteil vom 13. März 1991 XI R 24/89, BFH/NV 1991, 537 über ungewöhnlich hohe Preisnachlässe, die eine KG einem für sie tätigen Makler gewährte; Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89 , BStBl II 1990, 1028: ungewöhnlich hohes Testamentsvollstreckerhonorar, das in vollem Umfang den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet wurde).
  • BFH, 13.03.1991 - X R 24/89

    Behandlung von durch einen Geschäftspartner an den Betriebsinhaber bei dem Erwerb

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 1 K 1443/89

    Einkommensteuer; Schriftformklausel bei Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

  • BFH, 27.05.1998 - X R 17/95

    Eigenprovision als Betriebseinnahmen

    6) In Übereinstimmung mit den zuvor dargelegten Grundsätzen haben FA und FG die streitigen Provisionszahlungen zutreffend als Betriebseinnahmen angesehen, obgleich sie für den Abschluß von Versicherungsverträgen des Klägers selbst bzw. seiner Ehefrau geleistet wurden (im Ergebnis ebenso FG des Saarlandes, Urteil vom 4. Februar 1992 1 K 214/91, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1992, 436F Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. September 1994 II 206/93, EFG 1995, 359; FG Münster, Urteil vom 13. Januar 1995 16 K 4384/93 E, EFG 1996, 210; FG München, Urteil vom 16. Mai 1995 13 K 2394/94, EFG 1996, 210; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1994 1 K 1443/89, EFG 1995, 195; Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Steuerlicher Eildienst 1995, 140; - a.M. Hessisches FG, Urteil vom 8. Juni 1983 7 K 59/93, EFG 1984, 122, und FG Münster, Urteil vom 23. April 1991 15 K 8048/88 E, EFG 1992, 132).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 92/95

    Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen

    g) In Übereinstimmung mit den zuvor dargelegten Grundsätzen haben FA und FG die streitigen Provisionszahlungen zutreffend als Betriebseinnahmen angesehen, obgleich sie für den Abschluß von Versicherungsverträgen des Klägers selbst bzw. seiner Ehefrau geleistet wurden (im Ergebnis ebenso außer der Vorentscheidung: FG des Saarlandes, Urteil vom 4. Februar 1992 1 K 214/91, EFG 1992, 436; Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. September 1994 II 206/93, EFG 1995, 359; FG Münster, Urteil vom 13. Januar 1995 16 K 4384/93 E, EFG 1996, 210; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Oktober 1994 1 K 1443/89, EFG 1995, 195; Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Steuerlicher Eildienst 1995, 140; a.M.: Hessisches FG, Urteil vom 8. Juni 1983 7 K 59/83, EFG 1984, 122, und FG Münster, Urteil vom 23. April 1991 15 K 8048/88 E, EFG 1992, 132).
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