Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 04.07.2011 - 13 K 3296/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20743
VG Stuttgart, 04.07.2011 - 13 K 3296/10 (https://dejure.org/2011,20743)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2011 - 13 K 3296/10 (https://dejure.org/2011,20743)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 13 K 3296/10 (https://dejure.org/2011,20743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot in der Umweltzone gilt auch für Hausarzt

  • heise.de (Pressebericht, 11.08.2011)

    Aus Umweltzone verbanntes Fahrzeug eines Arztes darf nicht für Hausbesuche benutzt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umweltzone - Ausnahme für Ärzte?

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone in Stuttgart für Hausarzt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausnahme für niedergelassenen Arzt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stuttgarter Arzt fährt alten Geländewagen - Fahrverbot in der Umweltzone: Kommune muss keine Ausnahmegenehmigung erteilen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arzt erhält keine Ausnahmegenehmigung für Fahrten in der Umweltzone

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umweltzone: Keine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für Hausarzt - Arztfahrzeuge im Notfalleinsatz gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung vom Fahrverbot ausgenommen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - 8 B 933/09

    Erteilung im Wege der einstweiligen Anordnung einer Ausnahmegenehmigung zum

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.07.2011 - 13 K 3296/10
    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV wegen überwiegenden und unaufschiebbaren Interessen Einzelner kommt ebenfalls nicht in Betracht, da diese Tatbestandsalternative eine individuelle Sondersituation des Antragstellers im Sinne eines besonderen Härtefalls voraussetzt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.07.2009 - 8 B 933/09 - in Juris).
  • VG Berlin, 08.10.2008 - 10 A 32.08

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.07.2011 - 13 K 3296/10
    Er begehrt - wie sein Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nochmals bestätigt hat - die Ausnahmegenehmigung vielmehr auch für seine regelmäßigen beruflichen Fahrten von seinem Wohnort ... zu seiner Praxis in ..., die jedoch - ebenso wenig wie die Fahrten anderer Berufspendler zu ihren Arbeitsstellen in Stuttgart - grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse i.S.d. § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV liegen (ebenso VG Berlin, Urteil vom 08.10.2008 - 10 A 32.08 - in Juris).
  • VG Stuttgart, 16.12.2020 - 17 K 5178/19
    Dies hat der Verordnungsgeber - wie gerade die Regelung in Ziffer 5 des Anhanges zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchV zeigt - jedoch offensichtlich nicht beabsichtigt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 04.07.2011 - 13 K 3296/10 -, juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht