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   FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22 E   

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FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22 E (https://dejure.org/2023,33576)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2023 - 13 K 570/22 E (https://dejure.org/2023,33576)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2023 - 13 K 570/22 E (https://dejure.org/2023,33576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerpflichtigkeit von Corona-Überbrückungshilfen für Selbständige

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.04.2021 - VI R 8/19

    Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    (1) Öffentliche Mittel sind solche, die aus einem öffentlichen Haushalt stammen, d. h. dass über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften des öffentlichen Rechts verfügt werden kann und ihre Verwendung im Einzelnen der gesetzlich geregelten Kontrolle unterliegt (BFH-Urteil vom 19.04.2021 VI R 8/19, BStBl II 2021, 909, unter II.3.a aa).
  • BFH, 29.09.2020 - VIII R 14/17

    Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    aa) Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (statt vieler: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.02.2020 VIII R 14/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2021, 431, unter II.1.; BFH-Urteil vom 21.11.2018 VI R 54/16, BStBl II 2019, 311, unter II.1.).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    aa) Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach ständiger Rechtsprechung alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (statt vieler: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29.02.2020 VIII R 14/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2021, 431, unter II.1.; BFH-Urteil vom 21.11.2018 VI R 54/16, BStBl II 2019, 311, unter II.1.).
  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 4/14

    Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    Es ist weder erforderlich, dass der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirtschaftet wurde, noch, dass der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Einnahmen hat (BFH-Urteil vom 02.08.2016 VIII R 4/14, BStBl II 2017, 310, unter II.1.).
  • BFH, 18.05.2004 - VI R 128/99

    Beihilfe in Krankheitsfällen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    So werden etwa die im öffentlichen Dienst gewährten Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen eingeordnet (z. B. BFH-Urteil vom 18.05.2004 VI R 128/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2005, 22, m. w. N.).
  • BFH, 13.08.1971 - VI R 171/68

    Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgaben - Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.11.2023 - 13 K 570/22
    Darüber hinaus hat der BFH entschieden, dass einmalige Zuwendungen auch bei Personen mit höheren Einkünften steuerfrei sind, wenn sie der Behebung einer akuten Notlage dienen (vgl. BFH-Urteil vom 13.08.1971 VI R 171/68, BStBl II 1972, 57, dort abgelehnt für Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen).
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