Rechtsprechung
FG Hessen, 08.10.1998 - 13 K 795/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit bei Steuerberaterprüfung; Bekanntheit einer Klausur aus einem Repetitorium; Zurechnung der Kenntnis des die Klausur auswählenden Bediensteten des Finanzministeriums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.10.1998 - 13 K 795/98
- BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98
Papierfundstellen
- EFG 1999, 251
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97
Dauer einer mündlichen Seminarprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92
Zweitwohung; Zweitwohungssteuer; Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83
Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 09.06.1998 - 4 K 29/98
Ordnungsgemäße Durchführung der Steuerberaterprüfung; Folge rechtswidriger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98
Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung
Die vom Kläger gegen den Prüfungsbescheid des Ministeriums erhobene Klage hatte Erfolg (in Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 251 veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts --FG--). - BFH, 20.07.1999 - VII R 22/99
Aufhebung einer Prüfungsentscheidung
Unbeschadet der besonderen Anforderungen an die Durchführung eines Prüfungsverfahrens und dessen gerichtliche Kontrolle könnte ein Erfahrungssatz, daß Prüfer eine Leistung bisweilen schlechter als normalerweise bewerten, wenn andere, gleichzeitig zu beurteilende Prüflinge dieselbe Aufgabe in größerer Zahl als es normal ist relativ gut bewältigt haben (…so anscheinend Niehues, a.a.O., Rdnr. 138), selbst wenn es diese Erfahrung geben sollte (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 8. Oktober 1998 13 K 795/98, EFG 1999, 251), nicht als ausreichend angesehen werden, um einen Prüfungsbescheid als rechtswidrig beanstanden zu können. - FG Münster, 10.02.1999 - 7 K 1657/98 Der Senat schließt sich damit den Finanzgerichten Baden-Württemberg (Urteil vom 09.06.1998, 4 K 29/89, EFG 1998, 1437) und München ( Urteil vom 15.07.1998, 4 K 592/98 , EFG 1998, 1615) an und folgt nicht dem Hessischen Finanzgericht ( Urteil vom 08.10.1998 13 K 795/98 ).
- FG Schleswig-Holstein, 27.02.2003 - 2 K 40/02
Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung einer Prüfungsentscheidung
Im Ergebnis führt diese Auslegung dazu, dass sowohl der Hauptantrag wie auch die Hilfsanträge unbegründet sind (…s. a. BFH/NV 1993, 502, FG Hamburg, Urteil vom 23. Januar 02, V 26/01; FG Münster EFG 1999, 251 und FG Baden-Württemberg EFG 1996, 885 bezüglich der Wiederholung der schriftlichen Prüfung nur in einem Fach). - FG Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 11 K 40/98
Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung; Steuerberaterprüfung 1997
Dieser Fehler sei in der Weise zu beseitigen, dass ihr Gelegenheit gegeben werde, die Aufsichtsarbeit auf dem Gebiet der Ertragsteuern nochmals unter fehlerfreien Bedingungen zu schreiben (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. Oktober 1998 13 K 795/98). - FG Köln, 15.12.1998 - 8 K 1602/98
Ausschluss von der mündlichen Prüfung zum Steuerberaterexamen
Der Beamte war nicht verpflichtet, sich bei dem Repetitorium zu erkundigen, ob die Aufgabe in der Zwischenzeit nochmals behandelt worden war (a.A. Hessisches FG vom 08.10.1998 13 K 795/98, EFG 1999, 251). - FG Köln, 15.12.1998 - 8 K 1578/98
Ausschluss von der mündlichen Steuerberaterprüfung; Kenntnis der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 15.12.1998 - 8 K 819/98
Stellen einer bereits Teilen der Prüflinge bekannten Prüfungsaufgabe; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar