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   OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94   

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https://dejure.org/1996,3949
OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94 (https://dejure.org/1996,3949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.1996 - 13 L 5072/94 (https://dejure.org/1996,3949)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 13 L 5072/94 (https://dejure.org/1996,3949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    NSchG 114 I 2 Nr 1; NSchG 114 II
    Schülerbeförderung: besonders gefährlicher Schulweg;; Mindestentfernung; Schulweg, gefährlicher; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungsrichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schülerbeförderung; Festlegung der Mindestentfernung; Besondere Gefährlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    Das BVerwG hat diese Form für Schülerbeförderungsrichtlinien verworfen, soweit darin eine materielle Ausschlußfrist für die Geltendmachung der Fahrtkostenerstattung enthalten war, und dazu ausgeführt, daß eine derartige Regelung einer gesetzlichen Grundlage (Satzung) bedarf (Urt. v. 22.10.1993, DVBl. 1994, 170, 171).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    Der Senat neigt deshalb dazu, daß kommunale Regelungen, die den Beförderungsanspruch nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. § 94 Abs. 2 Satz 1 und 2 a.F. NSchG materiell-rechtlich in zulässiger Weise begrenzen, in Form einer Satzung zu beschließen, zu unterschreiben und zu veröffentlichen sind (so auch bereits Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, S. 13 -, vgl. für die Festlegung von Schulbezirken Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1989 - 16 A 2639/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    In seinen Urteilen vom 14. November 1989 (NVwZ-RR 1990, 197, 199) und vom 6. Juni 1990 (NVwZ-RR 1991, 482 f.) hat das OVG Münster ebenfalls darauf abgestellt, ob im Falle einer Gefahr die betreffenden Schüler seitlich ausweichen und nahe liegende Wohnbebauung erreichen können, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist, sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 16 A 2246/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    Diese Kriterien hat auch das OVG Münster in seinem Urteil vom 18. April 1989 - 16 A 2246/86 - als maßgeblich zugrunde gelegt und dazu ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1990 - 16 A 784/88

    Schülerin; Wechsel auf anderes Gymnasium; Nächstgelegene Schule ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    In seinen Urteilen vom 14. November 1989 (NVwZ-RR 1990, 197, 199) und vom 6. Juni 1990 (NVwZ-RR 1991, 482 f.) hat das OVG Münster ebenfalls darauf abgestellt, ob im Falle einer Gefahr die betreffenden Schüler seitlich ausweichen und nahe liegende Wohnbebauung erreichen können, aber auch, ob Anfang und Ende eines Waldstücks gut einzusehen sind und während der dunklen Tageszeiten ausreichende Beleuchtung durch Straßenlaternen gewährleistet ist, sowie ob Unterholz in nennenswerter Ausdehnung vorhanden ist, das potentiellen Gewalttätern ein geeignetes Versteck bieten könnte.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 5072/94
    Der Senat neigt deshalb dazu, daß kommunale Regelungen, die den Beförderungsanspruch nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. § 94 Abs. 2 Satz 1 und 2 a.F. NSchG materiell-rechtlich in zulässiger Weise begrenzen, in Form einer Satzung zu beschließen, zu unterschreiben und zu veröffentlichen sind (so auch bereits Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, S. 13 -, vgl. für die Festlegung von Schulbezirken Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

    Hierzu gehört auch die Gefahr krimineller Übergriffe, wenn der Schüler zu Beginn des streitigen Bewegungszeitraumes zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und sich auf dem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil etwa nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Juni 1996, - 13 L 5072/94 -, NdsVBl 1997, 63-64; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 21. November 2006, - 19 A 4675/04 -, juris; Beschluss vom 28. Januar 2005, - 19 A 5177/04 -, Juris; Beschluss vom 29. Juni 2000, - 19 A 4710/98 -, www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php und Beschluss vom 16. November 1999, - 19 A 4395/96 -, Gemeindehaushalt 2003, 40-42; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. März 2007, - 7 ZB 06.1874 -, Juris).

    Er bemängelt in diesem Zusammenhang, der Schulweg der Tochter der Klägerin führe entgegen der von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1996 - 13 L 5072/94 - und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. November 1999 - 19 A 4395/96 - nicht durch einen Wald und auch nicht durch ein nicht einsehbares Waldstück.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2007 - 3 M 223/07

    Ausnahme von der Beschulung im Schulbezirk

    Es ist zwar allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874- juris, OVG Lüneburg, Urteil vom 19.06.1996 - 13 L 5072/94 - NdsRpfl. 1997, 57), dass ein Schulweg nicht nur wegen einer möglichen Gefährdung von Schülern durch den motorisierten Straßenverkehr, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse, die mit der Benutzung eines Schulweges verbunden sein können, wie z.B. krimineller Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstiger Gewalttäter, als besonders gefährlich angesehen werden kann.
  • VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135

    Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung eines Kindes zur Grundschule;

    Eine die besondere Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder Opfer von Gewalttaten werden, ist grundsätzlich dann zu bejahen, wenn der betreffende Schüler (z.B. aufgrund seines Alters und/oder seines Geschlechts) zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, insbesondere weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (OVG Münster vom 16.11.1999 NwVBl. 2000, 230/231; OVG Lüneburg vom 19.6.1996 Az. 13 L 5072/94).

    Diesbezüglich wurde ein besonders gefährlicher Schulweg etwa angenommen, der einen Brennpunkt der Drogenszene berührt (OVG Münster vom 21.8.2000 NJW 2000, 3800) oder der auf einer Länge von 650 m durch ein einsames Waldstück führt (OVG Lüneburg vom 19.6.1996 a.a.O.), jeweils abgestellt auf das individuelle Alter des betroffenen Kindes.

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

    Die Kläger führen in ihrer Antragsbegründung aus, das Verwaltungsgericht habe bei der Beurteilung, ob ein "begründeter Ausnahmefall" im Sinne des § 1 Abs. 5 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vorliege, weil der Schulweg ihrer Tochter als besonders gefährlich einzustufen sei, wesentliche - in der Antragsbegründung näher aufgeführte - Entscheidungskriterien nicht beachtet, die sich aus der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) ergäben.

    Die Kläger haben bereits keinen konkreten entscheidungserheblichen Rechts- oder Tatsachensatz formuliert, mit dem das Verwaltungsgericht von den Urteilen des beschließenden Gerichts (Urt. v. 19.6.1996 - 13 L 5072/94 - u. v. 4.4.2008 - 2 LB 7/07 -, beide in juris) abgewichen sein soll.

  • VG Regensburg, 07.07.2011 - RO 1 K 11.362

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs für ein außerhalb

    Unter ergänzender Heranziehung des polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatzes, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind, umso geringer sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, ist eine die "besondere" Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, deshalb grundsätzlich zu bejahen, wenn der betreffende Schüler z.B. aufgrund des Alters bzw. des Geschlechts zu einem besonders risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden würde, insbesondere weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.1.2003, Az. 7 B 02.1135 mit Verweis auf OVG Münster vom 16.11.1999, NwVBl 2000, 230 f. und OVG Lüneburg vom 19.6.1996 Az. 13 L 5072/94 ).

    So wurde ein besonders gefährlicher Schulweg nicht nur dann angenommen, wenn er einen Brennpunkt der Drogenszene berührt oder auf einer Länge von 650 m durch einsames Waldstück führt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 19.6.1996, Az. 13 L 5072/94 ), sondern auch bei einem Schulweg mit einem lediglich 150 m langen Wegabschnitt, der von umliegenden Häusern nicht einsehbar ist, nicht beleuchtet ist, einseitig mit Gebüschbestand bewachsen ist und nicht mit Gehwegen versehen ist (so VG Augsburg, Urt. v. 11.7.2003, Az. Au 9 K 03.310 ).

  • VG Stade, 03.11.2005 - 6 A 191/05

    Erstattung von Kosten für Schülerbeförderung sowie für die Ausstellung einer

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juni 1996 - 13 L 5072/94 -, Nds.VBl. 1997, 63) ein Schulweg nicht nur wegen einer möglichen Gefährdung von Schülern durch den motorisierten Straßenverkehr angesehen worden, sondern auch dann, wenn nach den objektiven Gegebenheiten eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Schülerin oder der Schüler auf dem Schulweg durch Übergriffe von Sexualstraftätern oder anderen Gewalttätern zu Schaden kommen kann.

    Dies ist dann der Fall, wenn die Schülerin oder der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, wenn der Schulweg zumindest an einer Stelle für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und wenn sich die Schülerin oder der Schüler dort in einer schutzlosen Lage befindet, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 1996, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 11.425

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs innerhalb

    Unter ergänzender Heranziehung des polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatzes, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind, umso geringer sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, ist eine die "besondere" Gefährlichkeit begründende gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, deshalb grundsätzlich zu bejahen, wenn der betreffende Schüler z.B. aufgrund des Alters bzw. des Geschlechts zu einem besonders risikobelasteten Personenkreis gehört und wenn er sich darüber hinaus auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befinden würde, insbesondere weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.1.2003, Az. 7 B 02.1135 mit Verweis auf OVG Münster vom 16.11.1999, NwVBl 2000, 230 f. und OVG Lüneburg vom 19.6.1996 Az. 13 L 5072/94 ).

    So wurde ein besonders gefährlicher Schulweg nicht nur dann angenommen, wenn er einen Brennpunkt der Drogenszene berührt oder auf einer Länge von 650 m durch einsames Waldstück führt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 19.6.1996, Az. 13 L 5072/94 ), sondern auch bei einem Schulweg mit einem lediglich 150 m langen Wegabschnitt, der von umliegenden Häusern nicht einsehbar ist, nicht beleuchtet ist, einseitig mit Gebüschbestand bewachsen ist und nicht mit Gehwegen versehen ist (so VG Augsburg, Urt. v. 11.7.2003, Az. Au 9 K 03.310 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 19 A 590/08

    Vereinbarkeit der Bestimmung der Entfernungsgrenzen für einen allein von der

    BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris, Rdn. 15, und Nds. OVG, Urteil vom 19.6.1996 13 L 5072/94 -, juris, Rdn. 24, vorgebrachten Einwand auf, es sei zweifelhaft, dass die Mindestwegentfernung durch eine Richtlinie festgelegt werden könne.
  • VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 230/15

    Gefährlich; Schülerbeförderung; Schulweg; Straßenbeleuchtung

    Sie haben dabei die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19.6.1996 - 13 L 5072/94 -, juris).
  • VG Göttingen, 05.08.2010 - 2 A 118/09

    Erforderlichkeit einer kommunalen Satzung zur Regelung des "Ob" und "Wie" der

  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

  • VG Regensburg, 14.02.2018 - RO 3 K 17.513

    Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs

  • VG Osnabrück, 27.01.2010 - 4 A 185/08

    Festlegung der Höhe des Kostenbeitrags bei Inanspruchnahme von Kindertagespflege

  • VG Stade, 01.10.2007 - 3 A 126/07

    Kostenersttattung der Schülerbeförderung für Linienbusverkehr zwischen

  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 1 K 41/13

    Schülerbeförderung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 O 118/09

    Gefährlichkeit eines Schulwegs für Schüler als maßgebliche Grundlage für einen

  • VG Braunschweig, 05.01.2001 - 6 B 548/00

    Gefährlicher Schulweg; Gefährlichkeit; Haltestelle; Schulweg; Schülerbeförderung

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