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   OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05   

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https://dejure.org/2005,29184
OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05 (https://dejure.org/2005,29184)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.09.2005 - 13 LA 209/05 (https://dejure.org/2005,29184)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. September 2005 - 13 LA 209/05 (https://dejure.org/2005,29184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch des Schülers auf Unterrichtung in der dem allgemeinen Gebrauch im deutschen Volk entsprechenden Rechtschreibung; Zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer reformierten Rechtschreibung durch bloßen Ministerialerlass; Parallele Unterrichtung in den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Schülers auf Unterrichtung in der dem allgemeinen Gebrauch im deutschen Volk entsprechenden Rechtschreibung; Zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer reformierten Rechtschreibung durch bloßen Ministerialerlass; Parallele Unterrichtung in den ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform abgelehnt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Rechtschreibreform abgelehnt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05
    Das Verwaltungsgericht hat den von der Klägerin erhobenen Anspruch, dass im neuen Schuljahr 2005/2006 (ihre) Schreibweisen in der herkömmlichen Orthografie, die nicht der reformierten Rechtschreibung entsprechen, nicht als fehlerhaft "markiert" bzw. "bewertet" werden, und dass sie auch in der herkömmlichen Orthografie unterrichtet werde, allein unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und letztlich unter Heranziehung des (nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde ohne Beschwerdeführer erlassenen) Rechtschreibreform-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - (BVerfGE 98, 218) als unbegründet abgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05

    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05
    Das folgt nicht nur daraus, dass nach wie vor Schriftsteller die Reform verweigern und sich seit dem Urteil des Senats weitere Zeitungsverlage von der Reform abgewandt haben, sondern, wie sich im Verfahren 13 MC 214/05 ergeben hat, auch aus dem derzeitigen Stand der Reform von 1996, die inzwischen selbst "überholt" ist.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 13 M 4160/97

    Rechtschreibreform; Vorbehalt des Gesetzes; Unzulässigkeit eines Vorziehens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Beschluss vom 17.10.97, 13 M 4160/97 , NJW 1997, 3456; Urteil vom 20.6.01, 13 L 2463/98, NVwZ-RR 2002, 191 [OVG Niedersachsen 20.06.2001 - 13 K 2463/98] ), hat der Schüler - nach Schulrecht - Anspruch darauf, in der Rechtschreibung unterrichtet zu werden, die insofern "richtig" ist, als sie dem allgemeinen Gebrauch im deutschen (Schreib-)Volke entspricht.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98

    Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.09.2005 - 13 LA 209/05
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Beschluss vom 17.10.97, 13 M 4160/97 , NJW 1997, 3456; Urteil vom 20.6.01, 13 L 2463/98, NVwZ-RR 2002, 191 [OVG Niedersachsen 20.06.2001 - 13 K 2463/98] ), hat der Schüler - nach Schulrecht - Anspruch darauf, in der Rechtschreibung unterrichtet zu werden, die insofern "richtig" ist, als sie dem allgemeinen Gebrauch im deutschen (Schreib-)Volke entspricht.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05

    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht

    - Gegen dieses Urteil hat die Antragstellerin Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (13 LA 209/05), über den der Senat mit Beschluss vom 7. September 2005 positiv entschieden hat.

    Schon als die Hauptsache noch nicht "im Berufungsverfahren anhängig" war, weil - wegen der Nichtzulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht - dieses Rechtsmittel nicht gegeben war, konnte nach dem von der Antragstellerin gestellten Zulassungsantrag (13 LA 209/05) eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht mehr gegeben sein, weil dieses über "die Hauptsache" bereits entschieden hatte.

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