Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 28.05.1996 - 13 M 1663/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,22792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonderschulbedürftigkeit - Zuständige Schule/Schulbehörde
Verfahrensgang
- VG Göttingen - 4 B 4096/96
- OVG Niedersachsen, 28.05.1996 - 13 M 1663/96
- BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
- OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
- BVerfG, 04.04.1997 - 1 BvR 9/97
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich
den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 -.Der Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes.
- OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit; …
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat den Antrag abgelehnt; die formellen Bedenken des Verwaltungsgerichts hat er nicht geteilt und in der Sache gemeint, daß der Antragstellerin die unstreitig benötigte sonderpädagogische Förderung an der von ihr besuchten Schule nicht zuteil werden könne, so daß sie zum Besuch der Sonderschule verpflichtet sei (Beschl. v. 28.5.1996 - 13 M 1663/96 ).Die Beschwerde hat aus den im Beschluß vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 angeführten Gründen auch nach der jetzigen Sachlage (weiterhin) Erfolg, so daß auf diesen Beschluß insoweit, vor allem zur Frage der Zuständigkeit der Antragsgegnerin, Bezug genommen werden kann.