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Rechtsprechung
   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94   

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https://dejure.org/1997,575
BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1997,575)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1997,575)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1997,575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Leistungseinschränkung - Leistungsbehinderung - Bewertung - Leichte Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung bei der Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 15
  • NZS 1998, 129
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 4/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94
    Der Große Senat hat die - von ihm teilweise anders gefaßten - Fragen durch Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 4/95 - verneint.

    Nach der jetzt vom Großen Senat des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 4/95 - Umdr S 11 ff mwN) bestätigten Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1996 (GS 4/95, Umdr S 20) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu jetzt auch den Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 4/95 - Umdr S 14f).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94
    Der vorliegende Fall gibt jedoch Anlaß, der Frage nachzugehen, ob sie mit ihren Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der Große Senat des BSG in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderung, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
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Rechtsprechung
   BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,28932
BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1994,28932)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1994,28932)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 13 RJ 1/94 (https://dejure.org/1994,28932)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Das LSG muß dabei nämlich wissen, ob die vom BSG bislang erarbeiteten Fallgruppen (vgl die Zusammenstellungen bei BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139) als abschließend anzusehen sind (so BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S 167f) oder ob es bei entsprechenden Entwicklungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch Erweiterungen geben kann.

    Im Ergebnis würde die Benennungspflicht in etwa der Tendenz entsprechen, die der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Januar 1994 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S 171) erkennen läßt.

    In seiner Entscheidung vom 25. Januar 1994 (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 S 167f) hat der 4. Senat nämlich ausgeführt, daß er das Bestehen der erheblichen Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes durch eine abschließende, dh nicht ausdehnbare Auflistung von seltenen Tätigkeiten (Katalogfälle) umgrenzt habe.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Angesichts eines derart strukturierten und umfangreichen Bewerberpotentials werden entsprechend große Zahlen an Arbeitsplätzen verlangt werden müssen (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 S 352 ff).

    lichkeit vorhanden ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erlangen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 S 353).

  • LSG Niedersachsen, 25.11.1992 - L 2 J 138/91

    Rentenversicherung; Erwerbsunfähigkeit; Langzeitarbeitsloser; Vollschicht;

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 25. November 1992 - L 2 J 138/91 - <SozVers 1993, 134>; vgl auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S 10 J 103/89 - und - S 10 J 76/90 -;; Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).

    Zu den darin unter Buchst a) bis e) aufgeführten Merkmalen (SozVers 1993, 134, 137) wäre im einzelnen anzumerken:.

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Hier bestehe grundsätzlich wenig Gefahr, daß die Versicherte, die noch vollschichtig tätig sein könne, auf Arbeiten verwiesen werde, die in der Wirklichkeit der Berufswelt nicht oder kaum aufzufinden seien (vgl SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S 252 unten, Nr. 90 S 285).

    Die Annahme, daß sich allgemeine Hilfstätigkeiten von Betrieb zu Betrieb und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz nur wenig unterscheiden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81 S 252), fand insoweit keine Bestätigung.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Anders als bei Teilzeittätigkeiten (vgl dazu BSGE 43, 75, 79 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) geht die Rechtsprechung des BSG bislang bei Vollzeittätigkeiten davon aus, daß es für sie zugängliche Arbeitsplätze in ausreichendem Umfange gibt und damit der Arbeitsmarkt für die Versicherte offensteht.
  • SG Wiesbaden, 17.09.1987 - S 10 J 214/86
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 25. November 1992 - L 2 J 138/91 - <SozVers 1993, 134>; vgl auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S 10 J 103/89 - und - S 10 J 76/90 -;; Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • SG Münster, 04.07.1991 - S 10 J 76/90
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 25. November 1992 - L 2 J 138/91 - <SozVers 1993, 134>; vgl auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S 10 J 103/89 - und - S 10 J 76/90 -;; Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • SG Münster, 06.12.1990 - S 10 J 103/89
    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Nach Auffassung des vorlegenden Senats ist es dem LSG Niedersachsen (Urteil vom 25. November 1992 - L 2 J 138/91 - <SozVers 1993, 134>; vgl auch SG Wiesbaden NZA 1988, 670; SG Münster, Urteile vom 6. Dezember 1990 - S 10 J 103/89 - und - S 10 J 76/90 -;; Erlenkämper, ZfS 1992, 4; DRV 1992, 39; NZS 1994, 259) nicht gelungen, in Fortentwicklung des Kataloges eine sachgerechte neue Fallgruppe zu bilden, die einer revisionsgerichtlichen Überprüfung standhält (kritisch dazu auch Ottmüller, DRV 1991, 509; Schmidt-Preuß, SGb 1992, 431; Maier, SozVers 1993, 114; Kamprad, SGb 1993, 413; Langenheim, DRV 1993, 637; Bosien/Thiede, DAngVers 1994, 267).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach §§ 1246, 1247 RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 1/94
    Dementsprechend hat das BSG in seiner Rechtsprechung zur BU bei Verweisung von Facharbeitern mit Vorgesetztenfunktion, besonders hochqualifizierten Facharbeitern sowie Facharbeitern stets die konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten gefordert (vgl SozR 2200 § 1246 Nr. 109), später dann auch für Angelernte des oberen Bereichs (vgl SozR 2200 § 1246 Nrn 109 und 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96

    Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der

    Für sie ergebe sich nämlich iS der Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) an den Großen Senat (GrS) vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes.

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat ihr Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = NZS 1996, 228).

  • BSG, 08.11.1995 - 4 RA 93/94

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Verschlossenheit des allgemeinen

    Zumindest in solchen Fällen ist nämlich fraglich, ob es Tätigkeiten gibt, deren Anforderungen er gewachsen ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nrn. 8 und 14; dazu auch die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -).
  • BSG, 19.03.1997 - 5 RJ 18/96

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen der

    Sofern im übrigen die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei schließlich eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 (5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) und vom 12. Juni 1996 (5 RJ 2/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 11).

  • BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 106/95

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente

    Sofern im übrigen die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 (5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) und vom 12. Juni 1996 (5 RJ 2/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 18.09.1996 - 5 RJ 102/95

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Gewährung einer Rente

    Jedenfalls sei aber die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit deshalb erforderlich, weil für die Versichertengruppe, welcher sie angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sie sich aus den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrS) des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat ihr Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = NZS 1996, 228).

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 96/95
    Jedenfalls sei aber die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit deshalb erforderlich, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr-der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrS) des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    Soweit der Kläger sich zur Begründung seiner Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - (SozR 3-2200 & 1246 Nr. 50 = SGb 1995, 603 = N23 1996, 228).

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 98/95
    Er rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihm festgestellten Leistungseinschränkungen nicht bereits eine sog Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Verweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher der Kläger angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bestehe, wie sich aus den Voriagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrSl des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    des 13. Senats des vom 23. November 1994 in den Verfahren 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat sein Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom F4-.

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 92/95
    Sie rügt die Verletzung materiellen Rechts und trägt vor: Sofern die bei ihr festgestellten Leistungseihschränkungen nicht bereits eine 809 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen darstellten und schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG die konkrete Benennung einer Vérweisungstätigkeit erforderten, sei eine Benennung jedenfalls deshalb notwendig, weil für die Versichertengruppe, welcher die Klägerin angehöre, eine erhebliche Gefahr der Verschiossenheit des Arbeitsmark- " tes bestehe, wie sich aus den Vorlagebeschlüssen des 13. Senats an den Großen Senat (GrS) des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, " "13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 ergebe.

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihrer Revision auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats des BSG vom 23. November 1994 in den Verfahren 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 bezieht, hält der Senat ihr Vorbringen für unerheblich und verweist auf die Gründe seines Urteils vom 14. September 1995 -5 RJ 50/94 - (SozFl 3-2200 @1246 Nr. 50 = SGb 1995, .

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/94
    Der erkennende Senat hat daher dem Großen Senat des BSG diesbezügliche Fragen zur Fortbildung des Rechts vorgelegt (Senatsbeschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem GrS des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1995 - L 13 An 1680/94

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eines unausgebildeten und vollschichtig

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 90/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 88/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 104/95
  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 108/95
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