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   BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97   

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https://dejure.org/1997,6804
BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97 (https://dejure.org/1997,6804)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 13 RJ 37/97 (https://dejure.org/1997,6804)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 37/97 (https://dejure.org/1997,6804)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente - Erwerbsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Pflichtbeitragszeit - Rentenversicherung - Pflichtbeiträge - Beschäftigungszeitraum - Nachentrichtung - Verfahrensfehler - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beitragsnachentrichtung zur Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Merkmale eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97
    Dabei wird ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nach der Rechtsprechung des BSG im wesentlichen durch die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit (in Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit) und der Freiwilligkeit (in Abgrenzung zu Tätigkeiten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) geprägt (vgl zB BSGE 45, 199, 200 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97
    Dieses Gericht wird auch über die gesamten Kosten des Verfahrens zu entscheiden haben (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 62, S 201 f).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97
    Es kann hier zunächst offenbleiben, ob sich die Zulässigkeit einer derartigen Beitragszahlung noch nach den Vorschriften der RVO oder nach denen des SGB VI richtet (vgl hierzu allgemein BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 1).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97
    Ein derartiger Antrag ist - wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden hat (vgl SozR 3-1500 § 54 Nr. 3) - als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig (vgl § 54 Abs. 4 SGG).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht

    Zwar erfüllte die vom Kläger verrichtete Arbeit nicht das für ein Beschäftigungsverhältnis in anderen Bereichen des Sozialrechts und des Beitragsrechts des AFG erforderliche Kriterium des "freien Austauschs von Lohn und Arbeit" (vgl nur: BSG, Urteil vom 8. November 1997 - 11 RAr 33/97 - mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 80, 250, 251 ff = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-5050 § 5 Nr. 1; SozR 5070 § 14 Nr. 9; BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 37/97 -, unveröffentlicht; Gagel in Festschrift für Otto Ernst Krasney, 1997, S 147, 148 f).
  • SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff des

    Ein sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Wesentlichen durch die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit (in Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit) und der Freiwilligkeit (in Abgrenzung zu Tätigkeiten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) geprägt, wobei das Merkmal der "Nicht-Selbständigkeit" durch eine Vielzahl von Kriterien konkretisiert wird, insbesondere das Weisungsrecht des Dienstherrn hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsfolge und Ausführung, die Eingliederung in einen fremden Betrieb, die Pflicht, fremdbestimmte Arbeit persönlich zu verrichten und die Tragung des wirtschaftlichen Risikos durch den Dienstherrn, aus denen ein Gesamtbild zu gewinnen ist (BSG Urteil vom 30. Oktober 1997, 13 RJ 37/97).
  • SG Lüneburg, 14.11.2007 - S 14 RA 28/04
    Ein sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird nach der Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts (BSG) im Wesentlichen durch die Merkmale der persön-lichen Abhängigkeit (in Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit) und der Freiwilligkeit (in Abgrenzung zu Tätigkeiten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) geprägt, wobei das Merkmal der "Nicht-Selbständigkeit" durch eine Vielzahl von Kriterien konkretisiert wird, insbesondere das Weisungsrecht des Dienstherrn hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Ar-beitsfolge und Ausführung, die Eingliederung in einen fremden Betrieb, die Pflicht, fremd-bestimmte Arbeit persönlich zu verrichten und die Tragung des wirtschaftlichen Risikos durch den Dienstherrn, aus denen ein Gesamtbild zu gewinnen ist (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997, 13 RJ 37/97, zitiert nach juris; Urteil v. 25. Januar 2001, B 12 KR 17/00 R, Usk 2001 - 25).
  • SG Frankfurt/Oder, 18.10.2002 - S 8 RA 351/99
    Der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat dazu in seiner Entscheidung, Urteil vom 30. Oktober 1997, Az.: 13 RJ 37/97, wie folgt ausgeführt:.
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