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   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91   

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BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 (https://dejure.org/1992,5054)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 (https://dejure.org/1992,5054)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 (https://dejure.org/1992,5054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines Enkelkindes - Erfüllung der Wartezeit Müttern und Vätern im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Eigenschaft einer Großmutter als Pflegemutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Bei der Begründung eines derartigen Verhältnisses im Säuglingsalter ist dafür ein Zeitraum von etwa drei Jahren ausreichend, weil sich ein Kind während dieser Zeit typischerweise soweit entwickelt, daß es aus der ständigen häuslichen Betreuung entlassen werden und zB in den Kindergarten gehen kann (vgl BSG, Urteil vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -, Umdruck S 7, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ähnlich auch Hauck/Haines, § 56 SGB I RdNr 8; Peters, SGB - Allgemeiner Teil, § 56 Anm 14).

    Bei Säuglingen, die von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen einer beruflichen Tätigkeit in ständige häusliche Pflege zu einer Pflegeperson gegeben werden, kann deshalb regelmäßig von einer voraussichtlichen Pflegedauer von drei Jahren ausgegangen werden, weil sie von dem betreffenden Elternteil - dessen unveränderte berufliche Belastung vorausgesetzt - frühestens dann wegen der inzwischen geänderten Anforderungen an Pflege- und Betreuungsleistungen (Möglichkeit des Besuchs eines Kindergartens) in den eigenen Haushalt zurückgenommen werden können (vgl BSG, Urteil vom 23. April 1992 aaO, Umdruck S 8).

    In zwei neueren Entscheidungen (Urteile vom 22. April 1992 - 5 RJ 20/91 - und vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -, letzteres zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) hat der 5. Senat das Erfordernis der Lösung des familiären Bandes zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind näher konkretisiert: Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, daß ein familiäres Band zwischen Mutter bzw Vater und Kind neben dem Wunsch der Mutter bzw des Vaters, den Kontakt zu dem eigenen Kind nicht zu lösen, auch voraussetzt, daß die Mutter bzw der Vater eine Eltern-Kind-Beziehung zu dem Kind tatsächlich aufbauen kann.

  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90

    Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).

    Um zu vermeiden, daß weder die leibliche Mutter - mangels Erziehung - noch die Großmutter - mangels Lösung des Bandes zwischen Kind und Mutter - Zeiten der Kindererziehung angerechnet bekommen, ist darauf abzustellen, ob zwischen der Mutter und ihrem Kind (noch) ein "Obhuts- und Pflegeverhältnis" (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3) bestanden hat, welches das Tatbestandsmerkmal "erziehen" in § 1251a Abs. 1 Satz 1 RVO erfüllt.

  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 96/83

    Anrechnung einer Ausfallzeit - Klageweg - Witwenrentenbescheid -

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Vergleicht man die Verfügungssätze beider Verwaltungsakte (einerseits: Vormerkung von Versicherungszeiten, andererseits: Gewährung von Altersruhegeld) handelt es sich zwar um zwei voneinander unabhängige Regelungen; dennoch ist - nicht zuletzt aus Gründen der Prozeßökonomie - eine Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG geboten, weil sich eine Anerkennung der streitigen Kindererziehungszeit auf die ansonsten unstreitige Höhe des Altersruhegeldes auswirken würde (vgl BSG SozR 1500 § 96 Nrn 13, 18; BSGE 57, 163, 164 [BSG 03.10.1984 - 5b RJ 96/83] = SozR 1500 § 96 Nr. 30).

    Grundsätzlich wird in einem Leistungsbescheid nicht selbständig über die Berechnungselemente, wie die Anerkennung von Versicherungszeiten, entschieden (vgl dazu BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56), während den entsprechenden Feststellungen im Vormerkungsbescheid für die Leistungsbewilligung eine bindende Wirkung zukommt (vgl BSGE 57, 163, 164 f [BSG 03.10.1984 - 5b RJ 96/83] = SozR 1500 § 96 Nr. 30 mwN).

  • BSG, 25.04.1963 - 4 RJ 341/61
    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Denn das Pflegekind-Verhältnis stellt eine familienähnliche, ideelle Dauerbindung dar (vgl BSGE 19, 106, 107).

    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).

  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Bei einem Kleinkind bedarf es vielmehr nach seiner Ansicht häufiger Kontakte, damit eine Eltern-Kind-Beziehung entstehen kann (vgl BFH, Urteil vom 12. Juni 1991 - III R 108/89 = BFHE 165, 201).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Zwar sind - wie der 4. Senat des BSG kürzlich entschieden hat (Urteile vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 - und vom 31. März 1992 - 4 RA 3/91 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) - Verfahren zur Vormerkung/Anerkennung versicherungsrechtlich erheblicher Tatbestände, die vor dem 1. Januar 1992 noch nicht bindend abgeschlossen wurden, grundsätzlich nach dem SGB VI fortzuführen (vgl § 300 Abs. 1 SGB VI).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 3/91

    Berücksichtigung der Zeit zwischen dem Ende des Schulbesuchs und dem Beginn einer

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Zwar sind - wie der 4. Senat des BSG kürzlich entschieden hat (Urteile vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 - und vom 31. März 1992 - 4 RA 3/91 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) - Verfahren zur Vormerkung/Anerkennung versicherungsrechtlich erheblicher Tatbestände, die vor dem 1. Januar 1992 noch nicht bindend abgeschlossen wurden, grundsätzlich nach dem SGB VI fortzuführen (vgl § 300 Abs. 1 SGB VI).
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89

    Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu anderen Vorschriften (vgl zB BSGE 12, 35, 37 f; 19, 106, 107; 25, 109, 111; 30, 28, 29 f) ist der 5. Senat des BSG auch im Rahmen des § 56 SGB I davon ausgegangen, daß eine Großmutter die für ein Pflegeverhältnis notwendige Verbindung zu ihrem Enkelkind nicht bei gleichzeitigem Fortbestehen des natürlichen Bandes zwischen leiblicher Mutter und Kind unterhalten kann; die Beziehungen des Kindes zur Mutter müssen also gelöst sein (vgl BSGE 67, 211 = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 - BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91
    Grundsätzlich wird in einem Leistungsbescheid nicht selbständig über die Berechnungselemente, wie die Anerkennung von Versicherungszeiten, entschieden (vgl dazu BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56), während den entsprechenden Feststellungen im Vormerkungsbescheid für die Leistungsbewilligung eine bindende Wirkung zukommt (vgl BSGE 57, 163, 164 f [BSG 03.10.1984 - 5b RJ 96/83] = SozR 1500 § 96 Nr. 30 mwN).
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

  • BSG, 30.06.1966 - 12 RJ 162/64

    Aufnahme eines Kindes bei den Großeltern - Gemeinsamer Haushalt von Mutter und

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 20/91

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit bei der Berechnung des Altersruhegeldes -

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89

    Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld (Rente) - Anrechnung eines

  • BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder

  • BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 7/57

    Antrag auf Gewährung von Kindergeld für ein uneheliches Kind - Anspruch auf

  • BSG, 25.11.1982 - 5b RJ 14/82

    Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente; Waisenrentenberechtigtes Kind; Scheidung;

  • BSG, 29.03.1978 - 5 RJ 4/77

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Erziehung durch die frühere Ehefrau - Konkrete

  • BSG, 26.11.1970 - 12 RJ 368/68

    Erhöhte Witwenrente - Erziehungswitwenrente - Heimunterbringung der Waise -

  • LSG Bayern, 26.09.1989 - L 14 Ar 504/88

    Eintritt neuer Tatsachen; Pflegeverhältnis auf Dauer; Kindererziehungszeit;

  • BSG, 10.07.1969 - 7 RKg 17/66

    Gemeinsamer Haushalt - Aufnahme von Enkelkindern - Aufnahme in großelterlichen

  • BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RJ 58/78
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der

    Ein Pflegekindschaftsverhältnis, das zur Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt, erfordert damit eine familienähnliche, ideelle Dauerbindung von einer solchen Intensität, wie sie zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern üblich ist (BSG Urteil vom 8.10.1992 - 13 RJ 47/91 - Juris RdNr 28 mwN).

    Ist hingegen von vornherein geplant, dass es nur einen kürzeren Zeitraum dauern oder jederzeit aufgrund neuer Umstände beendet werden soll, so fehlt es an der erforderlichen Dauerbindung (BSG Urteil vom 8.10.1992 - 13 RJ 47/91 - Juris RdNr 25; BSG Urteil vom 28.4.2004 - B 2 U 12/03 R - SozR 4-2700 § 70 Nr. 1 RdNr 7 ) .

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93

    Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Anrechnung einer

    Ein Wechsel des nach § 1251a RVO Begünstigten ist indes während des für die Kindererziehungszeit maßgeblichen Zeitraums rechtlich möglich (vgl Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Umstände, die hier zu einer anderen Beurteilung führen könnten (vgl dazu etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -, Umdruck S 8), sind nicht ersichtlich.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Wenn das Kind mit den Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und die leiblichen Eltern das Kind nur gelegentlich bei Besuchen sehen, wird es schon nach dem äußeren Erscheinungsbild nur "besucht"; eine Beziehung wie zu einem eigenen Kind besteht dann nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5; s auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 12/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Witwenrente - Waisenrente

    Das Pflegeverhältnis ist iS des § 56 Abs. 2 Nr. 2 SGB I "auf längere Dauer" angelegt, wenn es für einen Zeitraum begründet wird, der für die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes erheblich ist; von der erforderlichen Dauerbindung kann nicht ausgegangen werden, wenn es von vornherein so geplant ist, dass es nur einen kürzeren Zeitraum dauern oder jederzeit aufgrund neuer Umstände beendet werden soll (vgl BSG Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91).
  • SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren aus den 1990ern stammenden Entscheidungen zur Definition eines Pflegeverhältnisses i.S.v. § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 SGB I in Analogie zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) ausgeführt, dass ein Pflegeverhältnis i.S.v. § 56 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 3 SGB I und somit eine Elterneigenschaft i.S.v. § 56 SGB VI gegeben ist, wenn zwischen dem Kind und der betreuenden Person eine häusliche Gemeinschaft besteht, das Pflegeverhältnis auf "längere Dauer" angelegt ist und ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern nicht mehr besteht (vgl. BSG, Urt. v. 22.04.1992 - 5 RJ 20/91 -, zit. in Juris Rn. 18 ff.; Urt. v. 23.04.1992 - 5 RJ 70/90 -, zit. in Juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 -, zit. in Juris Rn. 23 ff.; s.a. LSG Niedersachsen, Urt. v. 27.03.1996 - L 1 J 232/95 -, zit. in Juris; SG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2008 - S 14 R 394/05 -, zit. in Juris Rn. 26 ff.).

    Geht es wie hier um die Pflege und Erziehung eines Säuglings und Kleinkindes, kommt es darauf an, ob in einem ausreichenden Umfang Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind bestehen, die eine solche Einflussnahme überhaupt ermöglichen (BFH, Urt. v. 12.06.1991, BFHE 165, 201; zustimmend BSG, Urt. v. 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 -, a.a.O. Rn. 28 f.).

    Dass sich die Beigeladene trotz ihrer Belastung im Ansatz bemüht haben dürfte, dass Band zu ihrem Sohn zu begründen und aufrechtzuerhalten, steht dem nicht entgegen (vgl. BSG, Urt. v. 08.10.1992 - 13 RJ 47/91 -, a.a.O. Rn. 28).

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 41/92

    Verpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse zur Feststellung des Bestehens

    Diese Auslegung hat es auch aufrecht erhalten, nachdem mit Wirkung vom 8. Juli 1989 durch das 12. BKGG-Änderungsgesetz vom 30. Juni 1989 (BGBl. I 1294; BGBl. I 1990, 150) die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG für das Kindergeldrecht geltende Begriffsbestimmung des Pflegekindes dahingehend ergänzt wurde, daß ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und seinen Eltern nicht mehr besteht (Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteil vom 15. Mai 1991 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 3; Urteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - insoweit nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 21.11.2001 - B 8 KN 6/00 R

    Pflegezeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1. 1. 1992 - rentenrechtliche

    Da die Klägerin sich im Revisionsverfahren nur noch gegen den Rentenbescheid vom 5. Januar 1998 wendet, kann dahinstehen, ob dieser - wie vom LSG angenommen - die Vormerkungsbescheide der Beklagten ersetzt hat (vgl dazu BSG Urteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 mwN - dokumentiert in Juris und vom 25. Juli 2001 - B 5 RJ 22/00 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91

    Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit

    Daher ist es - gerade auch wegen der dargestellten Auswirkung der Feststellungen des Vormerkungsbescheides auf die Leistungshöhe - gerechtfertigt, auch auf den Vormerkungsstreit in entsprechender Anwendung des § 300 Abs. 2 SGB VI noch das alte Recht anzuwenden (ebenso bereits Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 [13 RJ 47/91]).
  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R

    Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen

    Im übrigen könnte wegen der unterschiedlichen Verfügungssätze der beiden Bescheide (Ablehnung von Seefahrtzeiten einerseits, Ablehnung der Leistung Überbrückungsgeld, zunächst nur wegen Nichterfüllung der Wartezeit, andererseits) zB mit Blick auf künftige Leistungsfeststellungen durchaus ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Sachurteil hinsichtlich beider Bescheide bestehen (vgl zum Verhältnis Vormerkungsbescheid zu Rentenbescheid, Urteil des BSG vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 mwN - dokumentiert in Juris).
  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 8/14

    Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Dies kann erst dann angenommen werden, wenn sich der leibliche Elternteil dem Kind so intensiv zuwendet, dass er diesem wesentliche, für die Mutter oder den Vater typische erzieherische oder betreuerische Impulse geben könnte, er also durch konkrete Erziehungsmaßnahmen (einschließlich der Einwirkung auf die Betreuungspersonen) auf die Entwicklung des Kindes Einfluss nimmt (BSG vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91).
  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 90/13

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung -

    Entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Oktober 1992 (Az. B 13 RJ 47/91) sei von einem familiären Band und von einer Lösung der Beziehung zu den leiblichen Eltern zu sprechen.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/94

    Anerkennung einer Ersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine

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