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   BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93   

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https://dejure.org/1995,11834
BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93 (https://dejure.org/1995,11834)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 13 RJ 51/93 (https://dejure.org/1995,11834)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 (https://dejure.org/1995,11834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe ; Bewilligung einer stationären Heilbehandlung als Sozialhilfeleistung; Unmittelbare Berührung der Rechte des Versicherten durch den Erstattungsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Außerdem sei nach einer Entscheidung des BSG (Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90 -) die Erschöpfung von Haushaltsmitteln kein Umstand, der zum generellen Ausschluß von Ermessensleistungen führen dürfe.
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 21/93

    Kostenübernahme für eine Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Das ist ua der Fall, wenn es - wie hier - um Kostenerstattung für eine Leistung geht, die der Versicherte bereits erhalten hat, deshalb unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht nochmals beanspruchen kann (vgl BSG Urteil vom 17. November 1987 - 4a RJ 5/87 -, insoweit in SozR 2200 § 1237 Nr. 21 nicht vollständig abgedruckt; s auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 21/93 = SozR 3-2200 § 1237a Nr. 2) und die er auch nicht zurückerstatten muß.
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Das Revisionsgericht ist an die rechtliche Beurteilung, die seinem eigenen Zurückverweisungsurteil zugrunde lag, gebunden, wenn es mit der von ihm zurückverwiesenen Sache infolge abermaliger Revision erneut befaßt wird (vgl BSGE 21, 292, 294; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 1; Bundesfinanzhof BFHE 91, 509; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 144 Nrn 10 und 12).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Solche Gründe seien zwar grundsätzlich bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor der Tatsacheninstanz darzutun (vgl BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6).
  • BFH, 22.10.1993 - IX R 62/92

    Keine Selbstbindung des BFH im zweiten Rechtsgang, wenn und soweit er bisherige

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Die Bindung entfällt lediglich dann, wenn das Revisionsgericht inzwischen seine der Zurückverweisung zugrundeliegende Rechtsauffassung geändert hat und dann erneut mit derselben Sache befaßt wird (vgl Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes BSGE 35, 293, 295) oder wenn er seine bisherige Rechtsauffassung bei der gleichzeitigen Entscheidung über andere Revisionen, die dieselbe Rechtsfrage betreffen, aufgibt (vgl BFH NJW 1995, 216).
  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 5/87

    Erstattungsanspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 - evidente Ermessensgründe

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Das ist ua der Fall, wenn es - wie hier - um Kostenerstattung für eine Leistung geht, die der Versicherte bereits erhalten hat, deshalb unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht nochmals beanspruchen kann (vgl BSG Urteil vom 17. November 1987 - 4a RJ 5/87 -, insoweit in SozR 2200 § 1237 Nr. 21 nicht vollständig abgedruckt; s auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 21/93 = SozR 3-2200 § 1237a Nr. 2) und die er auch nicht zurückerstatten muß.
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 57/88

    Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe während einer stationären Heilbehandlung des

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Auf die Sprungrevision des Klägers hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen (Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 57/88 = SozR 2200 § 1237b Nr. 8).
  • BFH, 19.11.1970 - IV 150/65

    Abgrenzung von Heimarbeitern und Außenarbeitern nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - mittlerweile ein anderer Senat zuständig geworden ist (BVerwG Buchholz 310 § 144 Nr. 10; BFHE 101, 36).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Das Revisionsgericht ist an die rechtliche Beurteilung, die seinem eigenen Zurückverweisungsurteil zugrunde lag, gebunden, wenn es mit der von ihm zurückverwiesenen Sache infolge abermaliger Revision erneut befaßt wird (vgl BSGE 21, 292, 294; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 1; Bundesfinanzhof BFHE 91, 509; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 144 Nrn 10 und 12).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 4/66

    Finanzgericht - Bundesfinanzhof - Erster Rechtsgang - Rechtliche Beurteilung -

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93
    Das Revisionsgericht ist an die rechtliche Beurteilung, die seinem eigenen Zurückverweisungsurteil zugrunde lag, gebunden, wenn es mit der von ihm zurückverwiesenen Sache infolge abermaliger Revision erneut befaßt wird (vgl BSGE 21, 292, 294; BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 1; Bundesfinanzhof BFHE 91, 509; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 144 Nrn 10 und 12).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - ärztlicher Psychotherapeut -

    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
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