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   LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 13 S 124/08   

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LG Saarbrücken, 17.11.2008 - 13 S 124/08 (https://dejure.org/2008,39901)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.11.2008 - 13 S 124/08 (https://dejure.org/2008,39901)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. November 2008 - 13 S 124/08 (https://dejure.org/2008,39901)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Denn nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer ist es zur Restwertermittlung durch den Sachverständigen im Regelfall erforderlich aber auch ausreichend, dass der Sachverständige drei Angebote auf dem regionalen Markt einholt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130, 132; Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, VersR 2009, 413, 415; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).
  • LG Saarbrücken, 19.12.2008 - 13 S 143/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall

    Dies bedeutet, das der Geschädigte bei der Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 BGB den wirtschaftlichsten Weg bei der Schadensbeseitigung zu wählen hat, wobei das Maß des ihm Zumutbaren und seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zu berücksichtigen sind - sog. "subjektbezogene Schadensbetrachtung" (vgl. BGHZ 163, 362 ff.; Urteil der Kammer vom 17.11.2008, 13 S 124/08).

    Der Geschädigte leistet dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. BGHZ a.a.O.; Urteil der Kammer vom 17.11.2008, 13 S 124/08).

  • LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer

    Derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, müssen jedoch in engen Grenzen gehalten werden, da ansonsten die Dispositionsbefugnis des Geschädigten unterlaufen würde, dem die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen würden (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130; Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, ZfS 2007, 382; Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, ZfS 2007, 631; Kammerurteil vom 17. November 2008 - 13 S 124/08).
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