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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99   

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https://dejure.org/2000,13226
VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99 (https://dejure.org/2000,13226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2000 - 13 S 1242/99 (https://dejure.org/2000,13226)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 13 S 1242/99 (https://dejure.org/2000,13226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK bezieht sich lediglich auf den Schuldvorwurf in einem Strafverfahren und schützt den "wegen einer strafbaren Handlung Angeklagten" (BVerwG, Urteil vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Letztlich kommt es hierauf mit Blick auf die vom Kläger des weiteren begangenen Straftaten (Verstöße gegen § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG a.F.) nicht an; denn insoweit hat sich der Beklagte rechtsfehlerfrei von dem ordnungsrechtlichen Zweck der Ausweisungsermächtigung leiten lassen, indem er den durch die Täuschung erschlichenen Zustand beseitigen und zugleich generalpräventive Zwecke verfolgen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    § 48 Abs. 1 S 1 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) setzt eine Kontinuität des Aufenthalts des Ausländers seit seiner Geburt oder seit seiner (letzten) Einreise als Minderjähriger voraus (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93).

    Nach seinem erkennbaren Schutzzweck setzt § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG somit eine Kontinuität des Aufenthalts des Ausländers seit seiner Geburt oder seit seiner (letzten) Einreise als Minderjähriger voraus (so bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93; ebenso Hailbronner, AuslR, A 1, § 48 RdNr. 7), ohne dass es allerdings auf Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit dieses Aufenthalts ankommt.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Durch die Vorsprache am 17.10.1994 zusammen mit seiner Ehefrau bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald hat der Kläger, was ihm bewusst war, konkludent erklärt, noch in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen zu leben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, NJW 1982, 1956; Bay. Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.11.1982, BayVBl. 1983, 540; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, A 215 § 92 AuslG RdNr. 38; Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, 1996, S. 67), dies in der Absicht, die (unbefristete) Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erwirken, was aus anderen Rechtsgründen nicht in Betracht gekommen wäre.
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Offenbleiben kann daher, ob der Charakter der vom Kläger begangenen gefährlichen Körperverletzung als Affekttat der Annahme entgegensteht, eine hieran anknüpfende Ausweisung sei geeignet, andere Ausländer von vergleichbaren Straftaten abzuhalten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18.12.1984, InfAuslR 1985, 101).
  • BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82

    Eheschließung zur bloßen Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Durch die Vorsprache am 17.10.1994 zusammen mit seiner Ehefrau bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald hat der Kläger, was ihm bewusst war, konkludent erklärt, noch in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen zu leben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, NJW 1982, 1956; Bay. Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.11.1982, BayVBl. 1983, 540; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, A 215 § 92 AuslG RdNr. 38; Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, 1996, S. 67), dies in der Absicht, die (unbefristete) Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erwirken, was aus anderen Rechtsgründen nicht in Betracht gekommen wäre.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Problematisch ist zwar die Erwägung des Regierungspräsidiums (S. 17 des Ausgangsbescheids), mangels Personensorgerechts über die Kinder liege eine familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 2 AuslG selbst dann nicht vor, wenn er mit diesen Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebe (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Der Wortlaut des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG steht der vom Senat vertretenen Auslegung nicht entgegen (a.A. GK-AuslR § 48 AuslG RdNr. 17; zweifelnd BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Dabei kommt es nicht ausschlaggebend darauf an, welche Auswirkungen die vom Kläger erlittene Untersuchungshaft auf seine Zugehörigkeit zu dem regulären deutschen Arbeitsmarkt gehabt hat (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 10.2.2000 (Nazli), C-340/97).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Allerdings kommt der Aussetzung der Strafe zur Bewährung mangels besonderen Ausweisungsschutzes nicht die Bedeutung zu, dass eine spezialpräventiv begründete Ausweisung grundsätzlich ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99
    Unerheblich ist auch, ob die Erwirkung der Aufenthaltserlaubnis durch unrichtige Angaben der Annahme einer ordnungsgemäßen Beschäftigung entgegensteht (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 5.6.1997 (Kol), NVwZ 1998, 50); denn auf ein sich aus einer bestimmten Dauer ordnungsgemäßer Beschäftigung ergebendes Aufenthaltsrecht nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 - nur dies kommt in Betracht - bei Erlass der Ausweisung kann sich der Kläger schon mangels ausreichender Beschäftigungszeiten nicht berufen.
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

    Wann ein Auslandsaufenthalt diese Kontinuität unterbricht, ist am Maßstab des § 44 AuslG zu messen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93 - und das Urteil vom 11.5.2000 - 13 S 1242/99 -, EzAR 035 Nr. 28).

    Seit dieser letzten Einreise muss eine Kontinuität des Aufenthalts vorliegen, die - abgesehen vom Fall des § 35 Abs. 1 AuslG - regelmäßig durch einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus zum Ausdruck kommt und insbesondere nicht durch einen zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalt und eine Wiedereinreise als Volljähriger unterbrochen worden sein darf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.1994 - 11 S 3084/93 - Urteil vom 11.5.2000 - 13 S 1242/99 -, EzAR 035 Nr. 28; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, § 40 Rn 295; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 257; s.a. AuslG-VwV Nr. 48.1.2).

    Wann ein Auslandsaufenthalt diese Kontinuität unterbricht, ist am Maßstab des § 44 AuslG zu messen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.2000 aaO.).

    Der dadurch hergestellte Zusammenhang zwischen der Einreise als Minderjähriger und dem Besitz der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ergibt sich zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG, der lediglich auf das Vorhandensein beider Tatbestandsmerkmale abstellt, ohne zwischen ihnen eine - auch sprachlich zum Ausdruck kommende - innere Beziehung herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24/94 -, VBlBW 1997, 172 = InfAuslR 1997, 8 = NVwZ 1997, 297; GK-AuslR § 48 AuslG Rn 17; s. aber auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.5.2000, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2005 - 13 S 2729/04

    Minderjährig eingereist ist nur ein unter Achtzehnjähriger

    Ob dabei der Ansicht des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, dass die Anwendung des § 48 Abs. 1 Nr. 2 AuslG vorliegend daran scheitert, dass - ungeschriebene - Tatbestandsvoraussetzung dieser Vorschrift neben den Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auch noch eine "Kontinuität" des Aufenthalts des Ausländers seit seiner Einreise ist, an der es fehle, kann offen bleiben (vgl. insoweit das Senatsurteil vom 12.05.2000 - 13 S 1242/99 -, EZAR 035 Nr. 28 und BVerwG, Urteil vom 11.06.1996 - 1 C 24/94 -, InfAuslR 1997, 8).
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