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   LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08   

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LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08 (https://dejure.org/2009,61036)
LG Essen, Entscheidung vom 09.06.2009 - 13 S 154/08 (https://dejure.org/2009,61036)
LG Essen, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 13 S 154/08 (https://dejure.org/2009,61036)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorschäden - Bei verschwiegenem Vorschaden muss Versicherer falsches Gutachten nicht zahlen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    Ebenso können die Kosten zu dem nach 8 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH, 23.01.2007, VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450 m. w. Nachw.).
  • KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    Anderes gilt jedoch, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens im Sinne eines Mitverschuldens gemäß 8 254 Abs. 2 BGB zu vertreten hat, sei es, weil ihn ein Auswahlverschulden trifft, sei es, weil er ihm bekannte Vorschäden verschwiegen hat (vgl. etwa OLG Hamm, 14.10.1992, 13 U 141/92 = NZV 1993; 228; KG, 01.03.2004, 12 U 96/03, zitiert.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    Dies wird auch von der sowohl vom Amtsgericht als auch vom Kläger wiederholt angeführten Entscheidung OLG Hamm, 08.05.2001, 27 U 201/00 = NZV 2001, 433, nicht in Frage gestellt.
  • OLG Koblenz, 14.08.2006 - 12 U 324/05

    Kraftfahrzeugunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten bei fehlerhaftem

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    nach juris; OLG Koblenz, 14.08.2006, 12 U 324/05, zitiert nach juris; Kääb / Jandel, NZV 1992, 16, 18 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 14.10.1992 - 13 U 141/92

    Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten bei Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen

    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    Anderes gilt jedoch, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens im Sinne eines Mitverschuldens gemäß 8 254 Abs. 2 BGB zu vertreten hat, sei es, weil ihn ein Auswahlverschulden trifft, sei es, weil er ihm bekannte Vorschäden verschwiegen hat (vgl. etwa OLG Hamm, 14.10.1992, 13 U 141/92 = NZV 1993; 228; KG, 01.03.2004, 12 U 96/03, zitiert.
  • AG Hattingen, 19.11.2008 - 10 C 115/08
    Auszug aus LG Essen, 09.06.2009 - 13 S 154/08
    13 § 154/08 10 C 115/08.
  • LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Abtretung

    Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung aufgrund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (vgl. Urteile der Kammer vom 16. Januar 2009 - 13 S 154/08 - und vom 26. Juni 2009 - 13 S 100/08; vgl. auch Sabel, NZV 2006, 6, 10).
  • AG Saarlouis, 30.09.2011 - 24 C 1813/10
    Gegenstand der Tätigkeit ist nämlich die Einziehung streitiger Ansprüche (vgl. LG Saarbrücken Urteil vom 15.10.2010 AZ: 13 S 68/10. Allerdings ist die Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 RDG als erlaubt anzusehen. Nach dieser Vorschrift sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit gestattet, wenn sie als Nebentätigkeit zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung aufgrund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (vgl. LG Saarbrücken 16. Januar 2009 - 13 S 154/08 - und vom 26. Juni 2009 -13 S 100/08; vgl. auch Säbel, NZV2006, 6, 10).
  • AG Saarlouis, 28.02.2011 - 24 C 220/10
    Dem Sachverständigen ist es danach erlaubt, den Unfallschaden jedenfalls im Umfang seiner Honorarforderung aufgrund wirksamer Abtretung geltend zu machen, schon weil er regelmäßig besser in der Lage ist, die Erforderlichkeit der jeweils eingegangenen Kosten zu begründen (vgl. LG Saarbrücken 16. Januar 2009 - 13 S 154/08 - und vom 26. Juni 2009 - 13 S 100/08; vgl. auch Säbel, NZV2006, 6, 10).
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