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   LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06   

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https://dejure.org/2007,5339
LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06 (https://dejure.org/2007,5339)
LG Köln, Entscheidung vom 21.03.2007 - 13 S 216/06 (https://dejure.org/2007,5339)
LG Köln, Entscheidung vom 21. März 2007 - 13 S 216/06 (https://dejure.org/2007,5339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen der Rechtsmitteleinlegung durch den Streithelfer für die Hauptpartei; Abgrenzung der Begriffe der Wertermittlung und des Auftrags i.S.d. § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Wertermittlungspraxis für in Zusammenhang stehende ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarberechnung bei Wertgutachten für zwei Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - Architekten als Wertgutachter: Auch hier greift die HOAI

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückswertermittlung: Ohne schriftliche Honorarvereinbarung gelten Mindestsätze des § 34 HOAI! (IBR 2008, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine kumulierte Abrechnung von mehreren Wertermittlungen im Rahmen eines Auftrags! (IBR 2008, 396)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1100
  • NZBau 2008, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Denn der Auftraggeber kann sich nach § 242 BGB schon dann auf eine fehlende Prüfbarkeit nicht mehr berufen, wenn die Rechnung auch ohne die objektiv unverzichtbaren Angaben seinen Kontroll- und Informationsinteressen genügt, weil er etwa anderweitige Kenntnis erlangt hat oder ihm eine Prüfung gerade möglich war (vgl. BGH, BGHZ 157, 118 = NJW-RR 2004, 445).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    a) Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte neue Schlussrechnung kann dabei anerkanntermaßen im Berufungsrechtszug nicht auf Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH v. 6.10.2005 - VII ZR 229/03, NJW-RR 2005, 1687).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Jedoch ist gemäß § 67, 2. HS ZPO der Nebenintervenient "berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen." Diese Befugnis eines Streithelfers schließt das Stellen von Anträgen im Fall der Säumnis der von ihm unterstützten Partei ein (vgl. etwa auch BGH v. 13.4.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022, 2023; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 26. Aufl. 2007, § 67 Rn. 3; Musielak/ Weth , ZPO, 5. Aufl. 2007, § 67 Rn. 4).
  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Will man an die ersten Abrechnungen des Klägers nach vagen "Festpreisen" anknüpfen und die letzten Rechnungen nur als nachgeschobenen Vortrag hinsichtlich deren inhaltlicher Berechtigung würdigen, gilt nichts anderes: Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2006, 455 m.w.N.) ist der Auftraggeber mit dem Einwand fehlender Prüfbarkeit einer solchen Rechnung im Prozess nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb angemessener Frist nach Zugang der Schlussrechnung die fehlende Prüfbarkeit gerügt hat.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Deswegen ist etwa bei der (alleinigen) Einlegung von Rechtsmitteln durch den Nebenintervenient zwar dieser Rechtsmittelführer, die unterstützte Partei wird aber dennoch selbst auch Partei im höheren Rechtszug (vgl. etwa BGH v. 16.01.1997 - I ZR 208/94, NJW 1997, 2385, 2386; Hüßtege , in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 67 Rn. 4, 10).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Im Rahmen des § 67 ZPO kann ein Nebenintervenient zwar in gewissem Umfang selbständig handeln, insbesondere alleine Rechtsmittel einlegen (vgl. etwa BGH v. 28.3.1985 - VII ZR 317/84, NJW 1985, 2480).
  • OLG Hamm, 08.06.1989 - 21 U 216/88

    Wertermittlungsgutachten - einheitlicher Auftrag

    Auszug aus LG Köln, 21.03.2007 - 13 S 216/06
    Zwar hat das OLG Hamm im Urt. v. 8.6.1989 - 21 U 216/88, NJW-RR 1989, 1297 (= IBR 1990, 9 mit zust. Anm. Schulze-I ) das Tatbestandsmerkmal "im Rahmen einer Wertermittlung" wohl so verstanden, als dass es allein darauf ankomme, dass ein "einheitlicher Auftrag" den Begutachtungen (dort: zwei Wertgutachten für zwei Häuserkomplexe aufgrund eines einheitlichen Auftrages) zugrunde liege.
  • LG Düsseldorf, 19.11.2007 - 12 O 18/07

    Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts beim Handel mit Hunden zu Sport- und

    Ersatzfähig sind sie jedoch nur, soweit die Forderungen berechtigt sind (so auch LG Köln, NJW-RR 2007, 1100), d.h. hier nur in Höhe des geminderten Kaufpreises von 750, 00 EUR.
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