Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00   

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https://dejure.org/2001,6634
VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,6634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,6634)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,6634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse; Rückübernahmeabkommen mit Vietnam; Ursächlichkeit der Passlosigkeit für ein Abschiebungshindernis; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Anwenbarkeit des § 32 AuslG i.V.m. der Verwaltungsvorschrift ...

  • Judicialis

    AuslG § 30 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 30 Abs. 3
    Aufenthaltsbefugnis - Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse; Rückübernahmeabkommen mit Vietnam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 233 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00
    Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Duldung einen doppelten Grund darin haben, dass sowohl der freiwilligen Ausreise als auch der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 f.).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00
    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2001 - 13 S 2171/00
    Ein solcher Bescheid ist im Falle der Klägerin die bestandskräftige Ablehnung ihres Asylantrages durch Bescheid des Bundesamtes vom 22.11.1991 - die hiergegen erhobene Klage wurde in der Berufungsinstanz durch Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 15.3.1995 - A 16 S 1055/95 -rechtskräftig abgewiesen -, der ihre Aufenthaltsgestattung beendet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Sofern aus früheren Entscheidungen des Senats ein solcher Grundsatz abgeleitet werden könnte (siehe Urteil vom 7.11.2001 - 13 S 2171/00 -, InfAuslR 2002, 115, 117 und Urteil vom 13.6.2001 - 13 S 370/00 -, juris; ebenso VG Berlin, Urteil vom 9.8.2004 - 21 A 589.02 -, juris und VG Freiburg, Urteil vom 17.3.2005 - 1 K 1065/04 -) hält der Senat hieran nicht fest.
  • OVG Brandenburg, 06.08.2002 - 4 B 110/02

    D (A), Vietnamesen, Altfallregelung, Aufenthaltsbefugnis, Lebensunterhalt,

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  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 13 S 1234/01

    Vertretenmüssen der Passlosigkeit bei unvollständiger Mitwirkung des Ausländers.

    Dieses wenig kooperative Verhalten des Klägers ist aber nicht ursächlich für das hier gegebene Abschiebungshindernis, nachdem es dem Regierungspräsidium auch unter Verwendung des Auszugs aus dem Familienbuch über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren nicht gelungen ist, Ausweispapiere für ihn zu beschaffen (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -,       InfAuslR 2002, 115).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16064
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,16064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,16064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,16064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vertretenmüssen eines Ausreisehindernisses oder Abschiebungshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00
    Dabei müssen die Voraussetzungen für eine Duldung einen doppelten Grund darin haben, dass sowohl der freiwilligen Ausreise als auch der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die der Betroffene nicht zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1996 - 13 S 1443/95 -, VBlBW 1996, 309 f.).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse  aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00
    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG wäre allerdings dann ausgeschlossen, wenn zwar eine Abschiebung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nicht vollzogen werden kann, einer freiwilligen Ausreise der Klägerin Hindernisse  aber nicht entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 ff. m.w.N. sowie Senatsurteil vom 7.3.1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 13 S 2171/00
    Ein solcher Bescheid ist im Falle der Klägerin die bestandskräftige Ablehnung ihres Asylantrages durch Bescheid des Bundesamtes vom 22.11.1991 - die hiergegen erhobene Klage wurde in der Berufungsinstanz durch Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 15.3.1995 - A 16 S 1055/95 -rechtskräftig abgewiesen -, der ihre Aufenthaltsgestattung beendet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 13 S 2767/02

    Passlosigkeit - Vertreten müssen

    Es ist einem ausreisepflichtigen Ausländer zumutbar, ernsthafte Bemühungen zur Beschaffung von Dokumenten (hier: Geburtsurkunde) aus seinem Heimatstaat zu unternehmen, wenn die Beantragung eines Ausweispapiers bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates unter Vorlage dieser Dokumente nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Weiterführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27).

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 1234/01 -).

    Zu vertreten hat der Ausländer ein objektiv pflichtwidriges, vorwerfbares Verhalten nach dieser Vorschrift grundsätzlich dann, wenn es für ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 8.11.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 13 S 1234/01

    Vertretenmüssen der Passlosigkeit bei unvollständiger Mitwirkung des Ausländers.

    Dieses wenig kooperative Verhalten des Klägers ist aber nicht ursächlich für das hier gegebene Abschiebungshindernis, nachdem es dem Regierungspräsidium auch unter Verwendung des Auszugs aus dem Familienbuch über einen Zeitraum von mehr als eineinhalb Jahren nicht gelungen ist, Ausweispapiere für ihn zu beschaffen (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -,       InfAuslR 2002, 115).

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs einer freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996, a.a.O.; vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 - und vom 8.11.2001 a.a.O.).

    Auch ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass dann, wenn die zuständige Ausländerbehörde es - wie hier - übernommen hat, für den Ausländer ein die Rückführung ermöglichendes Ausweisdokument zu beschaffen, mit diesen Bemühungen aber am Verhalten des Heimatstaates scheitert, dem Ausländer grundsätzlich nicht vorgeworfen werden kann, er habe eigene, ihm zumutbare Bemühungen unterlassen (vgl. das Senatsurteil vom 8.11.2001, a.a.O., m.w.N).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 13 S 42/03

    Ausschluss der Härtefallregelung bei wiederholten Asylfolgeanträgen; keine

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. Senatsurteile vom 7.3.1996 a.a.O., vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 234/01 -).

    Zu vertreten hat der Ausländer ein objektiv pflichtwidriges, vorwerfbares Verhalten nach dieser Vorschrift grundsätzlich dann, wenn es für ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis ursächlich geworden ist (vgl. das Senatsurteil vom 8.11.2001 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Denn die Frage des "Vertretenmüssens" eines Zustandes - hier: der nicht erfolgten Aufenthaltsbeendigung - stellt sich dann nicht, wenn es an einem kausalen Beitrag des Betroffenen fehlt (so auch für das "Vertreten" im Rahmen von § 30 Abs. 3 AuslG VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.06.2003 - 13 S 2767/02 - und vom 08.11.2001 - 13 S 2171/00 -).
  • VG Karlsruhe, 02.08.2005 - 6 K 1458/05

    Zur Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    Diese "Mitwirkung" umfasst alle Tat- und Rechtshandlungen, die zur Beschaffung eines entsprechenden Papieres erforderlich sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.2003 - 13 S 2767/02 - und v. 08.11.2001 - 13 S 2171/00 -).
  • VG Stuttgart, 21.01.2004 - 11 K 1219/03

    Abschiebungshindernis Passlosigkeit

    Es bedarf jedoch dann keines Versuchs der freiwilligen Ausreise in den Heimatstaat, wenn von vornherein feststeht, dass dieser Versuch erfolglos bleiben wird (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. vom 7.3.1996 a.a.O., vom 15.6.2001 - 13 S 370/00 -, vom 8.11.2001 - 13 S 2171/00 -, EZAR 015 Nr. 27 und vom 6.5.2003 - 13 S 234/01 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.11.2001 - 13 S 2171/00   

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https://dejure.org/2001,20269
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2001 - 13 S 2171/00 (https://dejure.org/2001,20269)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 854 (Ls.)
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