Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16890
VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99 (https://dejure.org/2000,16890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.08.2000 - 13 S 2186/99 (https://dejure.org/2000,16890)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. August 2000 - 13 S 2186/99 (https://dejure.org/2000,16890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ehegattennachzug - Versagungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    Auch in einem solchen Falle schließt der für den Genehmigungsantrag des Antragstellers maßgebende § 8 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an eine im Bundesgebiet lebende Person angemessen berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    Daran ändert nichts, dass er als Asylfolgebewerber in das Bundesgebiet gekommen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.1997, NVwZ 1998, 189 = AuAS 1998, 50 = Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 11).

    Der Senat braucht sich deshalb zum einen nicht mit der bisher in der Rechtsprechung ungeklärten Frage zu befassen, ob das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 DVAuslG nach der Sach- und Rechtslage bei der Einreise oder in dem für die Entscheidung über die beantragte Aufenthaltsgenehmigung maßgeblichen Zeitpunkt zu beurteilen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.6.1997, a.a.O.), und zum anderen braucht er nicht der Frage nachzugehen, ob gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, dass der Versagungsgrund nicht vorliegt (vgl. § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG und dazu einerseits GK-AuslR II § 71 RdNr. 6, der es für bedenklich hält, dass die Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde nicht überprüft werden dürfen soll, und andererseits Hailbronner, Ausländerrecht, § 71 RdNr. 9ff., der dies verfassungsrechtlich für unbedenklich hält, da der Ausländer vom Ausland her Rechtsschutz erhalten kann).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1996 - 13 S 1037/96

    Ausländerrecht: Kindernachzug zu dem in der Bundesrepublik lebenden geschiedenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    Damit fehlt es gerade an der Voraussetzung, dass der Anspruch schon von Gesetzes wegen unmittelbar und zwingend, ohne Zwischenschaltung einer behördlichen Ermessensentscheidung, gewährt sein muss (vgl. zu der nach der Systematik vergleichbaren Vorschrift des § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG auch den Beschluss des Senats vom 8.5.1996, VBlBW 1996, 354 = InfAuslR 1996, 307 = AuAS 1996, 218).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der aufgrund einer Ermessensentscheidung gewährte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keinen gesetzlichen Anspruch darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, BVerwGE 97, 301; vom 22.2.1995, BVerwGE 98, 31 und BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der aufgrund einer Ermessensentscheidung gewährte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keinen gesetzlichen Anspruch darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, BVerwGE 97, 301; vom 22.2.1995, BVerwGE 98, 31 und BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der aufgrund einer Ermessensentscheidung gewährte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keinen gesetzlichen Anspruch darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 24.1.1995, BVerwGE 97, 301; vom 22.2.1995, BVerwGE 98, 31 und BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Diese Vorschrift räumt somit der Ausländerbehörde nach ihrem eindeutigen Wortlaut ein Ermessen ein (vgl. Senatsbeschluss vom 16.8.2000 - 13 S 2186/99 -).

    Auch bei einer Ermessensreduzierung "auf Null" liegt kein unmittelbar aus dem Gesetz folgender Anspruch vor; vielmehr bedarf es auch hier zunächst einer Ermessensbetätigung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände, aus welcher sich - bei fehlerfreier Ermessensausübung - die Reduzierung "auf Null" ergibt (so bereits Senatsbeschluss vom 16.8.2000 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01

    Abschiebeschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung

    Mit der vom Gesetz vorgesehenen Maßgabe des § 17 AuslG müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.8.2000, - 13 S 2186/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 10, B 2-3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht