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   VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95   

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VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 (https://dejure.org/1996,8129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.1996 - 13 S 3180/95 (https://dejure.org/1996,8129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 1996 - 13 S 3180/95 (https://dejure.org/1996,8129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - ungünstige politische Verhältnisse im Heimatland begründen keine besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 S 1 Nr 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
    Insoweit ist die Rechtswirkung der Ausreisefrist derjenigen einer Duldung (§ 55 Abs. 1 AuslG) vergleichbar (vgl. zur Duldung den Beschluß des Senats vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1993 - 11 S 881/93

    Nachzug sonstiger Familienangehöriger iSd AuslG 1990 - keine besondere Härte bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
    Derartige Umstände sind nach der Systematik des Ausländergesetzes gegebenenfalls bei einer Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung des Ausländers aus humanitären oder sonstigen Gründen, insbesondere nach den §§ 30 Abs. 3 und 4, 32, 32a, 55 Abs. 2 bis 4 AuslG, zu beachten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.11.1993 - 11 S 881/93 -, S. 11 zu § 22 Satz 1 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 13 S 574/95

    Zur Bestimmung der Ausreisefrist - keine allgemeine Anwendung der in AuslG 1990 §

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 - ausgeführt, daß im Regelfall der Ausreisepflicht nach einem rechtmäßigen Aufenthalt eine Ausreisefrist von einem Monat grundsätzlich ausreichend ist, soweit nicht aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine kürzere oder längere Frist angezeigt erscheint.
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
    Dem Kläger steht im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1995, NVwZ 1995, 1131 ff.) kein Anspruch auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu (§ 113 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 13 S 1733/95

    Ausländerrecht: Recht auf Wiederkehr - keine Abweichung von Wiederkehralter oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95
    Dabei soll nicht jede Härte genügen; es muß eine Besonderheit hinzukommen, durch die eine über die dem Gesetz immanente allgemeine Härte hinausgehende Härte deswegen begründet wird, weil der Einzelfall vom gesetzlichen Regelungsziel her den ausdrücklich erfaßten Fällen annähernd gleicht (BVerwG, Beschl. v. 30.5.1994, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.11.1995 - 13 S 1733/95 - zu § 16 Abs. 1 AuslG).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

    BVerwG 1 C 14.96 VGH 13 S 3180/95.
  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

    Die gesetzte Ausreisefrist von mehr als zwei Monaten ist großzügig bemessen und rechtlich nicht zu beanstanden (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.12.1995 - 13 S 574/95 - und vom 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -).
  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

    Die nähere Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft gehört zu ihrer geschützten Privatsphäre (BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81 -, BVerwGE 65, 174 = EZAR 105 Nr. 11; VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 13 S 3180/95 -, EZAR 023 Nr. 7).
  • OVG Bremen, 15.11.2010 - 1 B 156/10

    Anspruch eines getrenntlebenden, drittstaatsangehörigen Ehegatten auf Erteilung

    Die aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des Art. 6 Abs. 1 GG entfällt, wenn die Ehegatten auf Dauer voneinander getrennt leben ( VGH Bad.- Württ., Urt. v. 12.03.1996 - 13 S 3180/95 - [...], unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 12.06.1992, Buchholz 402.240, § 23 AuslG , 1990 , Nr. 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 13 S 1226/96

    Familiennachzug: keine besondere Härte bei allgemein schwierigen Situationen im

    Derartige Umstände sind hier im Rahmen einer Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung des Ausländers aus humanitären oder sonstigen Gründen, insbesondere nach den §§ 30 Abs. 3 und 4, 32, 32 a, 55 Abs. 2 bzw Abs. 4 AuslG zu beachten (vgl auch Urt des Senats v 12.3.1996 - 13 S 3180/95 -, EzAR 023 Nr. 7 = AuAS 1996, 146 zu § 19 Abs. 1 S 1 Nr. 2 AuslG).
  • VG Karlsruhe, 14.11.2001 - 10 K 2323/01

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit - Unterbrechungen

    Vielmehr schließt jede Unterbrechung ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung des Aufenthaltstitels aus (OVG für das Land Nordrh.-Westf., B.v. 01.02.2000 m.w.N., InfAuslR 2000, S. 282; zur Nichtberücksichtigung von Unterbrechungen auch VGH Bad.-Württ., Urt.v. 12.03.1996, AuAS 1996, S. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1996 - 13 S 716/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit nach AuslG 1990 §

    Sonstige Nachteile im Heimatland, die nicht wegen der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, können nicht zur Berücksichtigung einer besonderen Härte im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG herangezogen werden (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 12.3.1996 - 13 S 3180/95 -).
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