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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 13 S 416/99   

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https://dejure.org/2000,12883
VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 13 S 416/99 (https://dejure.org/2000,12883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2000 - 13 S 416/99 (https://dejure.org/2000,12883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 13 S 416/99 (https://dejure.org/2000,12883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Statusrechtsstreit um Deutscheneigenschaft - Unvererblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 310 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1549 DÖV 2001, 346 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1983 - 10 S 1178/80

    Kostenentscheidung gegen unbekannte Erben bei Tod des Klägers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 13 S 416/99
    Dass die Erben noch nicht namentlich benannt werden können, steht dieser Kostenentscheidung nicht entgegen; denn die davon betroffenen Personen sind eindeutig bestimmbar (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.2.1983, NJW 1984, 195).
  • BVerwG, 25.09.2000 - 1 B 49.00

    Erledigung ipso jure; Rechte; höchstpersönliche; Rechtsübertragung;

    BVerwG 1 B 49.00 VGH 13 S 416/99.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Erklärungserwerb

    Entgegen der Auffassung des Beklagten folgt aus der Bindung des Status der Staatsangehörigkeit an den individuellen Träger (vgl. Senatsbeschluss vom 18.5.2000 - 13 S 416/99 - Beschlussabdruck S. 4 m.w.N.) nicht notwendig, dass auch den Status betreffende Erklärungen nur höchstpersönlich abgegeben werden könnten.
  • VG Stuttgart, 27.05.2003 - 6 K 1569/02

    Übertragung von Grabnutzungsrechten

    Kennzeichen höchstpersönlicher Rechte ist es, dass sie unlösbar an ihren individuellen Träger gebunden sind; sie lassen sich von ihrer Persönlichkeit nicht trennen, ohne dass damit ihr Substrat entfiele (vgl. hierzu VGH Baden-Württ., Beschluss vom 18.05.2000 - 13 S 416/99 -, m.w.N., veröffentlicht in VENSA).
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