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   LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02   

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LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02 (https://dejure.org/2003,21990)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02 (https://dejure.org/2003,21990)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 13 Sa 1853/02 (https://dejure.org/2003,21990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung - behindertengerechter Arbeitsplatz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschäftigungsanspruch - Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz - außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (dazu: BAG vom 29.01.1997, 2 AZR 9/96, AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Der Arbeitgeber muss diesen Beschäftigungsanspruch im Rahmen der Zumutbarkeit erfüllen (BAG vom 03.12.2002, 9 AZR 481/01).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Auch soweit die Arbeitsvertragsparteien Vereinbarungen über den Arbeitsplatz treffen, ist darin nicht ohne weiteres ein Verzicht auf das Umsetzungsrecht zu sehen (dazu: BAG vom 29.10.1997, 5 AZR 573/96, AP Nr. 51 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Im Wege des Weisungsrechts zugewiesen werden können dann alle Aufgaben, die diesem arbeitvertraglichen Rahmen entsprechen (BAG vom 17.12.1997, 5 AZR 332/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 30/95, NZA 1997, S. 381).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 30/95

    Sozialarbeiter als Zivildienstbeauftragter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Im Wege des Weisungsrechts zugewiesen werden können dann alle Aufgaben, die diesem arbeitvertraglichen Rahmen entsprechen (BAG vom 17.12.1997, 5 AZR 332/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG vom 12.09.1996, 5 AZR 30/95, NZA 1997, S. 381).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.1998 - 7 Ta 313/98

    Weiterbeschäftigung, Unmöglichkeit, Namensliste

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Teilweise werden an die Konkretisierung der Arbeitsbedingungen geringere Anforderungen gestellt und eine Verlagerung der Prüfung in das Vollstreckungsverfahren für zulässig erachtet (LAG Düsseldorf vom 08.10.1998, 7 Ta 313/98, juris).
  • LAG Hessen, 27.11.1992 - 9 Ta 376/92

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung des Arbeitgebers zur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Überwiegend wird verlangt, dass sich die Arbeitsbedingungen für die angeordnete Beschäftigung aus dem Tenor, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Tatbestand und Entscheidungsgründen eindeutig ergeben müssen und die entsprechende Prüfung nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden darf (LAG Köln vom 24.10.1995, 13 Ta 245/95, LAGE § 888 ZPO Nr. 36; LAG Frankfurt vom 27.11.1992, 9 Ta 376/92, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; LAG Berlin vom 08.01.1993, 12 Ta 17/92, EzA § 888 ZPO Nr. 9; Germelmann u.a., ArbGG, 4. Aufl., § 62 Rdnr. 48).
  • LAG Berlin, 08.01.1993 - 12 Ta 17/92

    Zwangsvollstreckung: Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
    Überwiegend wird verlangt, dass sich die Arbeitsbedingungen für die angeordnete Beschäftigung aus dem Tenor, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Tatbestand und Entscheidungsgründen eindeutig ergeben müssen und die entsprechende Prüfung nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden darf (LAG Köln vom 24.10.1995, 13 Ta 245/95, LAGE § 888 ZPO Nr. 36; LAG Frankfurt vom 27.11.1992, 9 Ta 376/92, LAGE § 888 ZPO Nr. 30; LAG Berlin vom 08.01.1993, 12 Ta 17/92, EzA § 888 ZPO Nr. 9; Germelmann u.a., ArbGG, 4. Aufl., § 62 Rdnr. 48).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05

    schwerbehindert, Schadensersatzanspruch, Nichtbeschäftigung, Fürsorgepflicht,

    Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (mit BAG vom 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969-Krankheit; LAG Niedersachsen vom 1.7.2003 - 13 Sa 1853/02).

    Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (dazu BAG v. 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 = AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit; LAG Niedersachen v. 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02 - zit. nach Juris).

  • LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04

    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitsnehmers auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so hat das nicht nur eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zur Folge, sondern führt auch dazu, dass beim Wegfall dieses konkreten Arbeitsplatzes zugleich die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer wegfällt, ohne dass eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich ist: Letzteres folgt daraus, dass es aufgrund der Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz an der für die Vornahme der sozialen Auswahl erforderlichen Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332; LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02, LAGReport 2004, 173; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02, Juris).
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