Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rückwirkende Änderung des Sozialplans
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung der Berechnungsfaktoren für eine Abfindung durch die Betriebsparteien ; Zulässigkeit einer inhaltlichen Regelung der Abfindungshöhe nach Entstehung des Abfindungsanspruchs durch eine ergänzende Betriebsvereinbarung; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine rückwirkende Änderung der Berechnungsfaktoren für eine Abfindung durch die Betriebsparteien ; Zulässigkeit einer inhaltlichen Regelung der Abfindungshöhe nach Entstehung des Abfindungsanspruchs durch eine ergänzende Betriebsvereinbarung; ...
- Judicialis
BetrVG § 112
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112
Rückwirkende Änderung von Berechnungsfaktoren der Sozialplanabfindung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 04.08.2005 - 5 Ca 232/05
- LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05
- BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 797/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05
Die Eingriffe müssen gemessen am Zweck der Maßnahme geeignet, erforderlich und proportional sein (BAG vom 05.10.2000, 1 AZR 48/00, AP Nr. 141 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 10.08.1994, 10 ABR 61/93, AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Abänderung von Sozialplänen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05
Die Eingriffe müssen gemessen am Zweck der Maßnahme geeignet, erforderlich und proportional sein (BAG vom 05.10.2000, 1 AZR 48/00, AP Nr. 141 zu § 112 BetrVG 1972; BAG vom 10.08.1994, 10 ABR 61/93, AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00
Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.07.2006 - 13 Sa 2233/05
Bei der Aufstellung eines Sozialplans haben die Betriebsparteien einen weiten Spielraum zur Bestimmung der Abfindungshöhe, sie können darüber befinden, ob und in welchem Umfang sie wirtschaftliche Nachteile der betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen oder mildern wollen (BAG vom 14.08.2001, 1 AZR 760/00, AP Nr. 142 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 797/06
Rückwirkende Änderung eines Sozialplans
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Juli 2006 - 13 Sa 2233/05 - wird zurückgewiesen.