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   LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98   

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https://dejure.org/1998,15109
LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98 (https://dejure.org/1998,15109)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.1998 - 13 Sa 236/98 (https://dejure.org/1998,15109)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 1998 - 13 Sa 236/98 (https://dejure.org/1998,15109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages wegen Drohung und Arglist; Androhung einer außerordentlichen Kündigung, um den Abschluss eines Aufllösungsvertrages zu erreichen; Notwendigkeit der Personalratsbeteiligung bevor die Kündigung ausgesprochen wird; Voraussetzung für das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages wegen Drohung und Arglist; Androhung einer außerordentlichen Kündigung, um den Abschluss eines Aufllösungsvertrages zu erreichen; Notwendigkeit der Personalratsbeteiligung bevor die Kündigung ausgesprochen wird; Voraussetzung für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98
    Das Ausnutzen einer seelischen Zwangslage stellt dagegen noch keine Drohung dar (z. B. BAG vom 09.03.1995, 2 AZR 644/94, BB 1996, S. 434; BGH AP Nr. 33 zu§ 123 BGB).

    Ob eine Drohung vorliegt, ist vom Empfängerhorizont zu beurteilen (BAG BB 1996, S. 434), beim Bedrohten muß der Eindruck entstehen, daß der Eintritt des Übels vom Willen des Drohenden abhängig ist (Palandt, a.a.O., Nr. 16).

    Zu berücksichtigen ist weiter, ob unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre und ob unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles die Kündigung die angemessene Reaktion auf ein pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers darstellt (z. B. BAG BB 1996, S. 434).

  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98
    Das LAG Brandenburg (NZA-RR 1998, S. 248; ebenso Bauer NzA 1992, S. 1016) folgert aus diesen Grundsätzen: Wenn eine Kündigung bereits ausgesprochen ist, liege keine Drohung mit einer einseitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr vor.
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 236/98 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. September 1998 - 13 Sa 236/98 - aufgehoben.

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