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   LAG Niedersachsen, 14.09.1999 - 13 Sa 2894/98   

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LAG Niedersachsen, 14.09.1999 - 13 Sa 2894/98 (https://dejure.org/1999,9078)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1999 - 13 Sa 2894/98 (https://dejure.org/1999,9078)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 (https://dejure.org/1999,9078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 BAT; § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI
    Anspruch auf Auszahlung der Gehaltskürzung; Zusage beamtenähnlicher Versorgung für die Dauer des Angestelltenverhältnisses; Gehaltskürzung als Ausgleich für die Zusage beamtenähnlicher Versorgung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf ungekürzte BAT-Vergütung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung der Gehaltskürzung; Zusage beamtenähnlicher Versorgung für die Dauer des Angestelltenverhältnisses; Gehaltskürzung als Ausgleich für die Zusage beamtenähnlicher Versorgung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf ungekürzte BAT-Vergütung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01

    Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche

    Dies verkennt auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - (NdsVBl 2000, 102), in dem ohne nähere Begründung angenommen wird, es handele sich im Ergebnis um eine monatliche Gehaltskürzung als Ausgleich für die Zusage beamtenähnlicher Versorgung.

    Auch im Hinblick darauf, dass die Frage der Rechtsgültigkeit der in § 4 des Arbeitsvertrages vereinbarten Gegenleistung von drei Spruchkörpern jeweils unterschiedlich beurteilt worden ist (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urt. v. 14.9.1999 - 13 Sa 2894/98 - , NdsVBl 2000, 102; VG Hannover, Urt. v. 20.7.2000 - 2 A 54/00 - ; VG Hannover, Urt. v. 17.11.2000 - 13 A 441/00 - ), kann die Behauptung des Klägers, er habe während der Geltungsdauer des Arbeitsvertrages nicht eine positive Kenntnis darüber gehabt, dass er zur Leistung nicht verpflichtet gewesen sei, nicht als widerlegt angesehen werden.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04

    Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ;

    Es verbleibt bei der Auslegung wie im Urteil der Kammer vom 14.09.1999, 13 Sa 2894/98.
  • VG Koblenz, 13.04.2005 - 6 K 3291/04

    Zusicherung einer Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Auch die Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 -, NdsVBl 2000, 102), auf welche sich der Beklagte in der Rechtswegfrage berufen hat, rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    Denn dadurch verfügten sie letztlich sogar über ein um ca. 200, 00 DM höheres monatliches Nettoeinkommen, wie die Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung erläuterten (vgl. auch die Darstellung der wirtschaftlichen Vorteile in entsprechender Größenordnung in: LAG Niedersachsen, Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 -, NdsVBl 2000, 102).

  • VG Koblenz, 13.04.2005 - 6 K 2771/04

    Rechtsweg bei der Geltendmachung einer in einem Beamtenverhältnis wurzelnden

    Auch die Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 -, NdsVBl 2000, 102), auf welche sich der Beklagte in der Rechtswegfrage berufen hat, rechtfertigt keine andere Entscheidung.

    Denn dadurch verfügten sie letztlich sogar über ein um ca. 200, 00 DM höheres monatliches Nettoeinkommen, wie die Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung erläuterten (vgl. auch die Darstellung der wirtschaftlichen Vorteile in entsprechender Größenordnung in: LAG Niedersachsen, Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 -, NdsVBl 2000, 102).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 89.04

    Zahlungsanspruch aus einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag mit dem Land

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 80.04

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Zulässigkeit der Verweisung eines

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 93.04

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Rückabwicklung der Zahlungen in

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 78.04

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Zulässigkeit der Verweisung eines

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 81.04

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Zulässigkeit der Verweisung eines

    Dass das LAG Niedersachsen (Urteil vom 14. September 1999 - 13 Sa 2894/98 - NdsVBl 2000, 102) und auch das Bundesarbeitsgericht mit einer ähnlichen Vertragsgestaltung befasst waren und im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Sachentscheidung ergangen ist, begründet keine Divergenz.
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