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   LAG Niedersachsen, 20.01.1994 - 13 Sa 444/93 E   

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https://dejure.org/1994,11411
LAG Niedersachsen, 20.01.1994 - 13 Sa 444/93 E (https://dejure.org/1994,11411)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.1994 - 13 Sa 444/93 E (https://dejure.org/1994,11411)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 13 Sa 444/93 E (https://dejure.org/1994,11411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tarifliche Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten; Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe; Bewertung der Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen als Arbeitsvorgang

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten; Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe; Bewertung der Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen als Arbeitsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tätigkeit einer Frauenbeauftragten; Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung; Umfassende Aufgabenzuweisung; Frauenförderung; Vergütungsgruppe ; Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligung in Personalangelegenheiten ; Mitwirkung bei Ratsarbeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.1994 - 13 Sa 444/93
    Im Urteil vom 20. März 1991 (ZTR 1991, S. 376) hat das BAG die Tätigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten in Nordrhein-Westfalen als einen Arbeitsvorgang bewertet, weil die Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis gerichtet sei, nämlich Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

    Es liegt deshalb nahe, entweder die Gesamttätigkeit zu einem einzigen Arbeitsvorgang zusammenzufassen (so BAG ZTR 1991, S. 376) oder aber zumindest eine zusammenfassende Betrachtung bei der Feststellung der Heraushebungsmerkmale vorzunehmen.

    Besondere Bedeutung liegt vor, wenn gemessen an den Anforderungen der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (BAG ZTR 1991, S. 376).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.1994 - 13 Sa 444/93
    Nach ständiger Rechtssprechung des BAG (z. B. AP-Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 20.10.1993, 4 AZR 45/93 , bisher nicht veröffentlicht) ist unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen.

    Dabei können allerdings tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG 4 AZR 45/93; BAG AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 334/98

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Der Senat hatte dort lediglich zu prüfen, ob sich die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen im Urteil vom 20. Januar 1994 (- 13 Sa 444/93 E -), das aufgrund eines anderen von ihm festgestellten Tätigkeitszuschnitts die "Bedeutung" im Tarifsinne bejaht hatte, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes gehalten haben.
  • LAG Niedersachsen, 06.05.1994 - 15 Sa 550/93

    Begriff des einheitlichen Arbeitsvorganges; Abgrenzbarkeit und rechtliche

    Soweit sie in ihrem ergänzenden Schriftsatz vom 29.04.1994 darauf hingewiesen hat, daß sich ihr Hilfsantrag auf der Linie des Urteils der 13. Kammer des erkennenden Gerichts vom 20.01.1994 (13 Sa 444/93 E) befinde, ersetzt das keinen Tatsachenvortrag.
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