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   LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03   

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https://dejure.org/2003,6818
LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03 (https://dejure.org/2003,6818)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.12.2003 - 13 Sa 700/03 (https://dejure.org/2003,6818)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 13 Sa 700/03 (https://dejure.org/2003,6818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Promotionsbefristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 57 b Abs. 2 Nr. 1 HRG, § 57 c HRG
    Promotionsbefristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Diensttätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule; Vereinbarung der Gelegenheit der Vorbereitung einer Promotion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 392/99

    Nichtanrechenbarkeit von Promotionsverträgen auf die 5-jährige

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    b) Ein Sachgrund für die Befristung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 HRG a.F. liegt dann vor, wenn der die Befristung enthaltende Vertrag die Verfolgung des besonderen Weiterbildungszwecks während der Arbeitszeit neben den im Gesetz näher bezeichneten Dienstleistungen vorsieht; wenn also während der Arbeitzeit die Promotion entweder im Rahmen der übertragenen Tätigkeit oder aber durch bezahlte Freistellung gefördert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 20.09.1995 - 7 AZR 184/95 - EzA § 620 BGB Nr. 1 zu Stichwort: Hochschulen; Urteil vom 05.04.2000 - 7 AZR 392/99 - EzA § 620 BGB Nr. 28 zu Stichwort: Hochschulen).

    Nach Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes im Jahre 1985 schränkte das Bundesarbeitsgerichts die Befristungsmöglichkeit dahin gehend ein, dass befristete Promotionsverträge nach dem Hochschulrahmengesetz dem wissenschaftlichen Mitarbeiter die Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Promotion als Teil seiner Dienstaufgaben einräumen müssen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 05.04.2000 - 7 AZR 392/99 - EzA § 620 BGB Hochschulen Nr. 28; kritisch zu dieser Rechtsprechung: LAG Köln, Urteil vom 10.01.2002 - 5 AZR 988/01 - juris).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 281/01

    Befristung des Arbeitsvertrags zur Habilitation

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Denn es ist insoweit ausreichend, dass dem Arbeitsvertrag zu entnehmen ist, auf welche Gründe die Befristung gestützt werden soll und welcher Tatbestand der Bestimmung des § 57 b Abs. 2 Nr. 1 zuzuordnen ist, die einschlägige gesetzliche Bestimmung braucht dagegen im Arbeitsvertrag nicht genannt zu werden (BAG Urteil vom 5.06.2002 - 7 AZR 281/01 - EZA § 620 BGB Nr. 34 zu Stichwort Hochschule; LAG Köln, Urteil vom 10.01.2002 - 5 Sa 988/01 - juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.06.2002 - 7 AZR 281/01 - (EZA § 620 BGB Nr. 34 zu Stichwort Hochschule) ausdrücklich festgestellt, dass es zur wirksamen Befristung eines Habilitationsvertrages "nicht erforderlich ist, dem Mitarbeiter 50 % oder gar mehr als 50 % seiner Arbeitszeit zur eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung einzuräumen".

  • LAG Köln, 10.01.2002 - 5 Sa 988/01

    Promotionsbefristung; Freizeitpromotion

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Hauptanwendungsfall dieser Bestimmung ist die Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, dem die Gelegenheit der Vorbereitung einer Promotion gegeben wird (LAG Köln, Urteil vom 10.01.2002 - 5 Sa 988/01 - juris).

    Denn es ist insoweit ausreichend, dass dem Arbeitsvertrag zu entnehmen ist, auf welche Gründe die Befristung gestützt werden soll und welcher Tatbestand der Bestimmung des § 57 b Abs. 2 Nr. 1 zuzuordnen ist, die einschlägige gesetzliche Bestimmung braucht dagegen im Arbeitsvertrag nicht genannt zu werden (BAG Urteil vom 5.06.2002 - 7 AZR 281/01 - EZA § 620 BGB Nr. 34 zu Stichwort Hochschule; LAG Köln, Urteil vom 10.01.2002 - 5 Sa 988/01 - juris).

  • LAG Köln, 23.11.2000 - 6 Sa 1207/00

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverhältnissen;

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Denn ob und in welchem Umfang der Kläger tatsächlich von diesem Recht Gebrauch macht, ist unerheblich (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 23.11.2000 - 6 Sa 1207/00 - juris).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 8.05.1985 - 7 AZR 191/84 -, BAGE 49, 73; zuletzt bestätigt im Urteil vom 15.01.2003 - 7 AZR 616/01 - juris) ist bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages einer Befristungskontrolle zu unterziehen.
  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 616/01

    Befristung des Arbeitsvertrags eines wissenschaftlichen Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 8.05.1985 - 7 AZR 191/84 -, BAGE 49, 73; zuletzt bestätigt im Urteil vom 15.01.2003 - 7 AZR 616/01 - juris) ist bei mehreren unmittelbar aufeinander folgenden Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Vertrages einer Befristungskontrolle zu unterziehen.
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes war es für eine wirksame Befristung zum Zweck der Promotion weder erforderlich, dass der Arbeitnehmer in bestimmtem Umfang zur Arbeit an der Dissertation von der Dienstleistung freigestellt wird noch, dass die wahrzunehmenden Dienstaufgaben auch für sein Promotionsvorhaben förderlich sind und er einen unmittelbaren Nutzen daraus für die Bearbeitung seiner Dissertation ziehen kann (BAG, Urteil vom 11.12.1985 - 7 AZR 329/84 - EzA § 620 BGB Nr. 78).
  • BAG, 20.09.1995 - 7 AZR 184/95

    Fünf-Jahres-Grenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    b) Ein Sachgrund für die Befristung nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 HRG a.F. liegt dann vor, wenn der die Befristung enthaltende Vertrag die Verfolgung des besonderen Weiterbildungszwecks während der Arbeitszeit neben den im Gesetz näher bezeichneten Dienstleistungen vorsieht; wenn also während der Arbeitzeit die Promotion entweder im Rahmen der übertragenen Tätigkeit oder aber durch bezahlte Freistellung gefördert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteil vom 20.09.1995 - 7 AZR 184/95 - EzA § 620 BGB Nr. 1 zu Stichwort: Hochschulen; Urteil vom 05.04.2000 - 7 AZR 392/99 - EzA § 620 BGB Nr. 28 zu Stichwort: Hochschulen).
  • Drs-Bund, 07.10.1997 - BT-Drs 13/8726
    Auszug aus LAG Köln, 09.12.2003 - 13 Sa 700/03
    Es entspricht also dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, eine Anrechnung von solchen Promotionsverträgen auszuschließen, bei denen die Promotionsvorbereitung auch außerhalb der Arbeitszeit erfolgt (LAG Köln, Urteil vom 10.01.2002 - 5 AZR 988/01 - juris unter Hinweis auf BT-Drucksache 13/8726, S. 29).
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