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   LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19   

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https://dejure.org/2019,56305
LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19 (https://dejure.org/2019,56305)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.06.2019 - 13 T 10/19 (https://dejure.org/2019,56305)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Juni 2019 - 13 T 10/19 (https://dejure.org/2019,56305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag zur Vergütung des Verwalters bei kalter Zwangsverwaltung (IVR 2021, 38)

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 31/14

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vereinbarung einer stillen Zwangsverwaltung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19
    Die vom weiteren Beteiligten zitierte Entscheidung des BGH vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14, sei hingegen nicht einschlägig, da es im vorliegenden Verfahren um die Zuschlagshöhe gehe und nicht - wie dort - um die Zulässigkeit der kalten Zwangsverwaltung.

    Wie vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 - bestätigt, finden unter Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV nur die Überschüsse aus der stillen Zwangsverwaltung masseerhöhend Berücksichtigung, was vom weiteren Beteiligte auch beachtet wurde.

    Bei der Bemessung des Zuschlags für die Durchführung der stillen Zwangsverwaltung hat das Amtsgericht nicht hinreichend die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 dargelegten Grundsätze zur Zuschlagsbemessung berücksichtigt.

    Hierunter fällt auch die Durchführung einer "kalten oder stillen Zwangsverwaltung" (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZB 31/14 - Rz. 37).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZB 120/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung; Überschreitung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19
    Es ist somit gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs eine Vergleichsberechnung durchzuführen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07 -).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 19.06.2019 - 13 T 10/19
    In die Vergleichsberechnung wird nur dieser Zuschlag einbezogen (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08 -).
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