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   LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12   

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https://dejure.org/2012,32186
LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12 (https://dejure.org/2012,32186)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.09.2012 - 13 T 6/12 (https://dejure.org/2012,32186)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. September 2012 - 13 T 6/12 (https://dejure.org/2012,32186)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    Zur kostenrechtlichen Ersatzfähigkeit von Aufwendungen eines privaten Kfz-Sachverständigen (Anschluss BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11, VersR 2012, 920, 921).

    Dazu können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Kosten für die Tätigkeit eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 153, 235, 236; Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11, VersR 2012, 920, 921, jeweils m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse ohne die Einholung eines Privatgutachtens nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage war oder ohne ein Privatgutachten ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (st. Rspr.; vgl. nur zuletzt BGH, Beschluss vom 20.12.2011 aaO m.w.N.).

    Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass der Rechtsstreit durch die Vorlage des Gutachtens gefördert, insbesondere der Verlauf des Rechtsstreits zugunsten der vorlegenden Partei beeinflusst worden ist (BGH, Beschluss vom 20.12.2011 aaO m.w.N.).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    Dazu können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Kosten für die Tätigkeit eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 153, 235, 236; Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11, VersR 2012, 920, 921, jeweils m.w.N.).

    (BGHZ 153, 235, 236 f. m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    Bei der fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens wie hier darf der Geschädigte grundsätzlich nur die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens als sachdienlich ansehen (vgl. Kammer, Urteil vom 22.06.2012 - 13 S 37/12).

    Denn der Geschädigte muss dann damit rechnen, dass eine gerichtliche Klärung notwendig und ein Gericht ein weiteres Gutachten einholen wird (vgl. Kammer, Urteile vom 22.06.2012 - 13 S 37/12 und 13 S 51/12 m.w.N.).

  • OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Kostenerstattung von vorneherein ausscheidet, wenn die Ausführungen des Privatsachverständigen lediglich ihrem Inhalt nach in den schriftsätzlichen Parteivortrag aufgenommen und nicht durch Vorlage in das Verfahren eingeführt werden (so etwa OLG Köln, OLG-Report 2009, 527 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    aa) Die Beauftragung eines privaten Sachverständigen in der Zeit nach Klageerhebung bis zur Vorlage des gerichtlichen Gutachtens war schon deshalb nicht sachdienlich, weil der Kläger - wie gezeigt - mit der Einholung eines Gutachtens rechnen musste und daher von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen hätte Abstand nehmen müssen (vgl. auch OLG Koblenz, DAR 1991, 396; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07, juris; KG, KG-Report 2008, 487, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.04.1991 - 14 W 166/91

    Privatgutachten; Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    aa) Die Beauftragung eines privaten Sachverständigen in der Zeit nach Klageerhebung bis zur Vorlage des gerichtlichen Gutachtens war schon deshalb nicht sachdienlich, weil der Kläger - wie gezeigt - mit der Einholung eines Gutachtens rechnen musste und daher von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen hätte Abstand nehmen müssen (vgl. auch OLG Koblenz, DAR 1991, 396; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07, juris; KG, KG-Report 2008, 487, jeweils m.w.N.).
  • KG, 03.01.2008 - 1 W 537/07

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12
    aa) Die Beauftragung eines privaten Sachverständigen in der Zeit nach Klageerhebung bis zur Vorlage des gerichtlichen Gutachtens war schon deshalb nicht sachdienlich, weil der Kläger - wie gezeigt - mit der Einholung eines Gutachtens rechnen musste und daher von weiteren kostenauslösenden Maßnahmen hätte Abstand nehmen müssen (vgl. auch OLG Koblenz, DAR 1991, 396; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 - 8 W 265/07, juris; KG, KG-Report 2008, 487, jeweils m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Zwar ist davon auszugehen, dass ein Geschädigter regelmäßig mithilfe eines Schadensgutachtens zu einem sachgerechten und sachverständigen Vortrag im Klageverfahren in der Lage ist (vgl. Kammer, Beschluss vom 18.09.2012 - 13 T 6/12).
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